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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 2013/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0110 der Fachdienste 10 befasst sich mit der anstehenden Wahl eines Beigeordneten durch den Rat. Grundlage für das Verfahren ist ein Beschluss des Rates vom 15. Mai 2013, der die Ausschreibung der Stelle vorsah. Die Bekanntmachung erfolgte in den regionalen Tageszeitungen BBV, NRZ und RP, wobei die Bewerbungsfrist am 14. Juni 2013 endete.
Insgesamt sind sechs Bewerbungen eingegangen, deren Bewertung durch den Hauptausschuss in der Sitzung am 11. Juli 2013 vorgesehen ist. Da Beigeordnete als kommunale Wahlbeamte fungieren, ist die Wahl für die Sitzung des Rates am 18. Juli 2013 angesetzt. Die Amtszeit der gewählten Person beträgt acht Jahre.
Das Wahlverfahren unterliegt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich findet eine offene Abstimmung statt, sofern kein Widerspruch aus den Reihen des Rates erfolgt; in diesem Fall ist die Wahl geheim durch Stimmzettel durchzuführen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei der Berechnung der Mehrheit sind Nein-Stimmen als gültige Stimmen zu berücksichtigen, während Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zur Mehrheitsfindung zählen, jedoch die Beschlussfähigkeit beeinflussen. Der Bürgermeister nimmt an der Wahl mit Stimmrecht teil. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt nach Ablauf einer einmonatigen Frist, sofern die Wahl nicht beanstandet wurde.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 2Klimaschutzkonzept der Stadt Hamminkeln: hier: Festlegung der KlimaschutzzieleZur Vorlage · 2013/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0105 der Fachdienste 61 sieht die verbindliche Festlegung von Klimaschutzzielen für die Stadt Hamminkeln vor. Diese Festlegung ist eine Voraussetzung für die Förderbedingungen des derzeit in Erstellung befindlichen Klimaschutzkonzepts, welches unter Einbeziehung externer Unterstützung sowie der Verwaltung und einer Multiplikatorenrunde entwickelt wurde.
Im Bereich der CO2-Reduktion wird eine Senkung der Emissionen um 30 % bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Stand von 2010 angestrebt. Für die Stromversorgung sind Zwischenziele für 2020 von 75 % Anteil erneuerbarer Energien sowie ein Endziel von 100 % bis 2030 vorgesehen. Im Wärmesektor sollen bis 2020 ein Anteil von 20 % und bis 2030 ein Anteil von 30 % aus erneuerbaren Energien erreicht werden.
Für den Verkehrssektor werden keine quantitativen Ziele festgelegt, jedoch die Erhöhung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Anteil von Fahrgemeinschaften im Pendlerverkehr angestrebt. Die Verwaltung soll bis 2030 CO2-neutral betrieben werden. Zudem wird eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2 % vorgeschlagen.
Die Umsetzung der Ziele im Bereich Strom und Wärme soll durch bestehende Maßnahmen wie Windvorrangflächen unterstützt werden. Die Verwaltung plant, die Erreichung der Ziele im Jahr 2020 anhand der Zwischenziele zu überprüfen. Der Energie- und Klimaschutzbeauftragte wird mit der Koordination und Kontrolle der Umsetzung beauftragt.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 3Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Issel-Systems im Regierungsbezirk Düsseldorf - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet des sogenannten „Issel-Systems“ durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erstmals förmlich festzusetzen. Diese Regelung umfasst die Gewässer Issel, Klevsche Landwehr, Wolfstrang und Königsbach sowie weitere Zuläufe wie den Mumbecker Bach. Die Verordnung betrifft die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Schermbeck und Hünxe. Die Stadt Hamminkeln ist als Trägerin öffentlicher Belange verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.
Die Festsetzung basiert auf einer hydraulischen Berechnung für ein einmal in hundert Jahren zu erwartendes Hochwasser (HQ100). Ziel der Verordnung ist die Gewinnung von Rückhalteflächen, der Hochwasserschutz sowie der Erhalt ökologischer Strukturen. Mit der Verordnung sind Nutzungseinschränkungen verbunden, die die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung baulicher Anlagen in den betroffenen Flächen untersagen.
Die überarbeiteten Pläne zeigen Veränderungen gegenüber einer früheren Auslegung: Während die Ortslagen Wertherbruch und Loikum nun als hochwasserfrei dargestellt werden, ergeben sich im Bereich Ringenberg zusätzliche Überschwemmungsflächen. In Marienthal und im Gewerbegebiet Am Heidheimweg in Mehrhoog bleiben bestehende Siedlungsbereiche betroffen. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zu finalisieren, um etwaige Anregungen aus der Bürgerschaft zu berücksichtigen. In der Stellungnahme sollen zudem die rechtliche Verbindlichkeit der Darstellung von Nebengewässern sowie die veränderte Höhensituation durch Bebauung im Bereich des Mumbecker Baches thematisiert werden.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0079 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ in Hamminkeln. Gegenstand der Planung ist die Modifizierung von Stellplätzen an der Straße Hasseler Paß. Nachdem der Rat der Stadt am 13. Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB eingeleitet.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen Februar und März 2013 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln hin und empfahl geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei erheblichen Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen im Planungsgebiet und verwies auf die Einhaltung der Betriebssicherheit. Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit einer Aufnahme in die Begründung, da die Hinweise die spätere Planumsetzung betreffen. Ebenso nahm der Ausschuss die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern zur Kenntnis, sah jedoch keine Notwendigkeit für eine Berücksichtigung im Änderungsentwurf.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Elsholtweg" in Loikum - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Elsholtweg“ in Loikum. Gegenstand der Änderung ist die Modifizierung eines privaten Erschließungsweges hin zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Nachdem der Rat der Stadt bereits im September 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB eingeleitet.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen dem 25. März und dem 26. April 2013 stattfand, gingen Stellungnahmen von Behörden ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet hin und empfahl eine Überprüfung der zu überbauenden Flächen sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Existenz von Bergwerksfeldern sowie eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Plangebiet, äußerte jedoch keine Bedenken gegen die Planungsmaßnahme. Der Ausschuss empfiehlt, dieses Schreiben im Rahmen der Änderung nicht gesondert zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0081.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0081.1 der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche der im Eigentum der Stadt stehenden Straßenparzelle „Horst“. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss einschließlich der ergänzenden Hinweise zu fassen.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen wurden verschiedene Belange berücksichtigt. Auf den Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, der auf mögliche Kampfmittel im Plangebiet hinweist, wird im Bebauungsplanentwurf verwiesen. Bezüglich der Belange des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Landesstraße 602 wird die Beibehaltung der Radien im Bereich der Horststraße sowie die Durchführung einer Verwaltungsvereinbarung vor Rechtskraft der Änderung vorgesehen. Zudem wird ein Hinweis auf die Werbeverbotszone in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die Anregungen der Thyssag GmbH zur Darstellung der Gasfernleitung sowie die Anforderungen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ zur Entwässerung werden in die Planung einbezogen. Die Stellungnahmen der Unitymedia NRW GmbH, der Wasserwerke Wittenhorst und der Gelsenwasser Energienetze GmbH werden als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevante Hinweise zur späteren Bauausführung eingestuft. Die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg über Bergwerksfelder und Erlaubnisfelder wird lediglich zur Kenntnis genommen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 7Antrag auf Bebauung an der Straße "Bransberg" (K 26) in BrünenZur Vorlage · 2013/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/0083 liegt ein Antrag zur Ausweisung von zusätzlichem Bauland in Brünen vor, der die Flächen östlich der Straße Bransberg (K 26) umfasst. Die betreffenden Flurstücke schließen an die bestehende Wohnbebauung am Höhenweg an, verfügen jedoch über keinen direkten Straßenanschluss und sind für sich genommen nicht als Bauland entwickelbar.
Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln sind diese Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Entwicklung zu Bauland würde eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern. Eine solche Änderung des kommunalen Plans setzt zudem eine landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr voraus. Da der Regionalplan die beantragten Flächen derzeit als allgemeine Freiräume und Agrarbereiche darstellt, wäre eine Anpassung des Regionalplans notwendig, um die Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung herzustellen.
Die Verwaltung stellt fest, dass im Ortsteil Brünen zwar ein Wohnbauflächenbedarf besteht, jedoch im Bereich Brünen-Süd noch ungenutzte Flächen im Flächennutzungsplan vorhanden sind. Zudem müssten für eine Erschließung am Bransberg weitere Nachbarflächen hinzugezogen werden. Da die Entwicklung der beantragten Fläche weder der landesplanerischen noch der gemeindlichen Zielplanung entspricht, empfiehlt der zuständige Ausschuss dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 8Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße "Am Rott" in HamminkelnZur Vorlage · 2013/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“.
Die Angelegenheit wurde bereits im Januar 2013 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beraten, wobei der Ausschuss dem Rat damals empfahl, keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. In der anschließenden Ratssitzung im März 2013 wurde die Angelegenheit aufgrund von Klärungsbedarf erneut an den Planungsausschuss zurückverwiesen.
Seit der letzten Beratung im Januar 2013 haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts ergeben, weshalb auf die damalige Sitzungsvorlage verwiesen wird. Der Ausschuss legt dem Rat der Stadt nun den Beschlussvorschlag vor, auf Basis der vorgelegten Bauvoranfrage zu entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ zu fassen ist oder nicht. Die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist für den 20. Juni 2013 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll in der Sitzung am 18. Juli 2013 erfolgen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 9Leader-Projekt Umgestaltung des Kirmesplatzes im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2013/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umgestaltung des Kirmesplatzes im Ortsteil Dingden im Rahmen eines LEADER-Projekts. Das Konzept basiert auf den Ergebnissen einer Architekturwerkstatt aus dem Jahr 2009 sowie auf Abstimmungsprozessen zwischen dem Dorfentwicklungsverein Dingden e.V., der lokalen Bevölkerung, den Anliegern und den städtischen Fachabteilungen.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen die Entfernung eines Ballfangzaunes, die Erneuerung von Wegeflächen sowie die Schaffung einer seniorengerechten Verbindung zur „Roten Meile“. Zudem ist die Anlage einer natürlichen Eislauffläche, die Installation von Sitzmöglichkeiten und eine neue Beleuchtung vorgesehen. Der Spielplatz soll durch neue Geräte, die optisch an eine Kirmes angelehnt sind, umgestaltet werden, wobei bestehende Spielgeräte weiterverwendet werden. Die Planung berücksichtigt zudem die Nutzung des Platzes für Schützenfeste und die Neugestaltung von Parkflächen für neun Pkw.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 200.000 Euro. Nach Abzug der geplanten LEADER-Förderung und der Eigenleistungen der Bevölkerung verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von circa 80.000 Euro, der durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags bis September 2013 zu beauftragen und die Umsetzung der Planung im Falle einer Bewilligung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 10Antrag zur Erstellung eines Feinkonzeptes als Kraftwärmekopplungsmodellkommune; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2013/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister hat am 20. Juni 2013 gemeinsam mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese befugt die Verwaltung, den Antrag zur Erstellung eines Feinkonzeptes als Kraftwärmekopplungsmodellkommune beim Projektträger einzureichen und den erforderlichen Eigenanteil außerplanmäßig bereitzustellen. Die Entscheidung muss dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gegenstand des Vorhabens ist die Entwicklung eines KWK-gestützten Energieverbundes in Hamminkeln-Dingden. Ziel ist es, die Effizienz der Kraftwärmekopplung zu steigern, indem die Abwärme von fünf Textilunternehmen über ein Nahwärmenetz genutzt wird. Da die Wärmeabnahme derzeit oft durch die begrenzte interne Verwertbarkeit in den Betrieben limitiert ist, sollen zusätzliche Wärmeabnehmer wie das örtliche Freibad, die Klärschlammtrocknung der Abwasserreinigungsanlage, Gartenbaubetriebe sowie Schulen und Wohngebiete an das Netz angebunden werden. Ergänzend sollen Biogasanlagen zur Sicherstellung der Grundlastabdeckung beitragen.
Der Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. unterstützt das Projekt durch Analysen und Beratung. Die Erstellung des Feinkonzeptes ist für den Zeitraum von August 2013 bis Februar 2014 geplant. Für die Maßnahme ist ein Volumen von 200.000 Euro veranschlagt. Da die Erkenntnisse zum Projekt zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht vorlagen, sind die Mittel nicht im Haushaltsplan 2013 enthalten. Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung von 20.000 Euro sind Mittel aus der Gemeindeplanung sowie eine Landesförderung in Höhe von 180.000 Euro vorgesehen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11Personalangelegenheit hier: Benennung des Energie- und Klimaschutzbeauftragten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0075.1 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0075.1 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Benennung eines Energie- und Klimaschutzbeauftragten für die Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Februar 2012, der auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin die Prüfung und Definition einer Stelle für Energie- und Klimaschutz innerhalb der Stadtverwaltung sowie die mögliche Benennung eines Beauftragten vorsah.
Das Aufgabenprofil der Stelle orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Energie Agentur (dena). Zu den Kernaufgaben gehören die Funktion als zentraler Ansprechpartner für Klimaschutzthemen, der Informationsaustausch zwischen den Verwaltungsbereichen sowie die Koordination und Steuerung klimaschutzrelevanter Erfordernisse. Zudem umfasst der Aufgabenbereich die Pflege von Kontakten zu externen Akteuren, wie etwa dem Klimabündnis Kreis Wesel, die Überwachung der Klimaschutzziele und Zeitpläne der Stadt sowie die Koordination von Energieeffizienzaktivitäten in verschiedenen kommunalen Bereichen.
Die Verwaltung benennt im Rahmen der Umsetzung des Ausschussbeschlusses eine Person als Klimaschutzbeauftragten. Die Stelle ist als Stabsstelle direkt dem Vorstandsbereichsleiter III unterstellt. Die betreffende Person hat im Juni 2013 eine dreitägige Fortbildung zu den Aufgaben eines Klimaschutzbeauftragten erfolgreich abgeschlossen. Der Rat wird gebeten, die Benennung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 12Appell des Verbandes der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe-Linie anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in KleveZur Vorlage · 2013/0107 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2013/0107 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit dem Niederrheinischen Appell, der vom Verband der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe-Linie sowie der IG BISS Emmerich am 14. Mai 2013 unterzeichnet wurde. Der Appell richtete sich an die Bürgermeister der sieben Kommunen zwischen Emmerich und Oberhausen und wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Bundestag übergeben.
Die Arbeitsgruppe Betuwe hat den Appell am 17. Juni 2013 beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die Zielrichtung des Dokuments weitgehend mit den bisherigen Resolutionen der beteiligten Kommunen vergleichbar ist. Die Arbeitsgruppe bewertet den Appell als Unterstützung der bisherigen Arbeit der Kommunen und Arbeitskreise und begrüßt diesen grundsätzlich. Eine erneute Diskussion und Verabschiedung des Appells in den Gemeinderäten wurde von der Arbeitsgruppe nicht als zwingend notwendig erachtet, da das Dokument bereits im Rahmen der deutsch-niederländischen Konsultationen der Bundesregierung übergeben worden war. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass bestehende Resolutionen der Stadt Hamminkeln aus den Jahren 1999, 2009 und 2010 weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, keine neue Resolution zu verfassen, sondern den Niederrheinischen Appell zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, den Appell als Unterstützung zur Kenntnis zu nehmen, ohne ein neues Dokument zu erstellen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 13Resolution zur Änderung des RVR-GesetzesZur Vorlage · 2013/0090 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der geplanten Änderung des Gesetzes zum Regionalverband Ruhr (RVR). Im Zentrum steht eine Resolution der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen innerhalb des RVR, die eine Stärkung der Metropole Ruhr vorsieht. Die Resolution umfasst Forderungen nach einer Ausweitung der Aufgabenkompetenzen des Verbandes, etwa im Bereich des Katasterwesens, der Verkehrsplanung sowie der Energie- und Abfallpolitik. Zudem werden eine verstärkte Beteiligung an der Fördermittelvergabe sowie die Möglichkeit zur Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung gefordert.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Übertragung kommunaler Aufgaben auf den RVR die kommunale Selbstverwaltung schwächen und die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verringern könnte. Zudem wird die Entstehung einer weiteren Bürokratieebene sowie eine Abkoppelung der Verbandsversammlung von der Willensbildung in den lokalen Räten angeführt.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll sich gegen die in der Resolution formulierten Forderungen aussprechen und sich der Position des Kreistages Wesel anschließen. Sollte eine Änderung des RVR-Gesetzes gemäß dieser Resolution erfolgen, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass sich der Rat für ein außerordentliches Kündigungsrecht oder einen gesetzlichen Austritt des Kreises Wesel aus dem Regionalverband ausspricht. Die zuständigen Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, die Belange der Stadt Hamminkeln zu vertreten. Der Beschluss soll an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den Kreis Wesel, die zuständigen Landtagsabgeordneten sowie die Regionaldirektorin des RVR übermittelt werden.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 14Anpassung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofssatzung -Zur Vorlage · 2013/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Friedhofssatzung, um das Angebot an Bestattungsarten zu erweitern. Gegenstand der Beschlussvorlage 2013/0104 ist die Neufassung von § 18 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Bisher ist in dieser Bestimmung eine Liste der vier Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen aufgeführt, auf denen Rasengräber zur Verfügung stehen. Auf der Bestattungsfläche Diersfordter Straße in Hamminkeln wurden bislang keine Rasengräber mit Grabplatte angeboten. Aufgrund einer beobachteten Nachfrage nach dieser Grabart, sowohl für Sarg- als auch für Urnenbeisetzungen, soll ein Bereich im Grabfeld H dieser Fläche künftig für Rasengräber genutzt werden können.
Um diese Erweiterung rechtlich zu ermöglichen, sieht der Vorschlag vor, die spezifische Aufzählung der einzelnen Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen in der genannten Bestimmung ersatzlos zu streichen. Der neue Wortlaut soll lediglich festlegen, dass Rasengräber für Sargbeisetzungen als Reihengräber vorgehalten werden. Die Fachdienste 61 haben die Vorlage erstellt, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Änderung der Satzung empfiehlt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2013 sowie des Rates am 18. Juli 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 15Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen - Auflösung der Heinrich-Meyers-HauptschuleZur Vorlage · 2013/0089 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt dem Rat einen Plan zur Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen vor. Hintergrund ist die bereits durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte sukzessive Auflösung der Heinrich-Meyers-Hauptschule. Aufgrund von Herausforderungen bei der Lehrerversorgung und der Schulleitung wird vorgeschlagen, die Hauptschulen ab dem Schuljahr 2014/201als ausschließlich am Schulstandort Dingden zusammenzuführen.
Nach der aktuellen Planung werden zum Schuljahr 2013/2014 bereits die Schüler der Stufe 6 der Heinrich-Meyers-Hauptschule Hamminkeln zur Kreuzschule Dingden wechseln. Für die Folgejahre sieht das Konzept vor, alle Klassen der Heinrich-Meyers-Hauptschule zum Schuljahr 2014/2015 nach Dingden zu verlagern, sodass dort eine einheitliche Schuleinheit entsteht. Die Verwaltung beabsichtigt, bei der Bezirksregierung die vorzeitige Auflösung der Schule in Hamminkeln zu beantragen.
Als Vorteile der Zusammenführung werden eine stabilere Organisation des Lehrereinsatzes, verbesserte Fördermöglichkeiten sowie eine größere Angebotsvielfalt im Bereich der Wahlpflichtfächer und Arbeitsgemeinschaften angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Zusammenführung ein Mehraufwand für Schülerbeförderungen von etwa 64.000 Euro über drei Jahre entsteht. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Auflösung der Heinrich-Meyers-Hauptschule mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 zu beschließen und die Beschulung der Schüler in der Kreuzschule Dingden vorzunehmen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 03.07.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 16Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden)
- 17Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2007 bis 2012 und Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31.12.2015Zur Vorlage · 2013/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum von 2007 bis 2012 sowie der Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31. Dezember 2015. Aufgrund organisatorischer Gründe konnten für die Jahre 2007 bis 2012 keine separaten Pläne erstellt werden, weshalb der Bericht diesen Zeitraum zusammenfassend behandelt. Die statistische Vergleichbarkeit mit früheren Planungsperioden ist durch Änderungen in der Personalsoftware und die Umstellung der Tarifstrukturen auf den TVöD eingeschränkt.
Die Fortschreibung des Plans bis Ende 2015 übernimmt wesentliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zum Abbau von Unterrepräsentanz. Zudem enthält das Dokument eine Personalstrukturstatistik mit Zielvorgaben für verschiedene Laufbahnen. In einer Stellungnahme hat die Gleichstellungsbeauftragte ergänzende Forderungen eingebracht, darunter gezielte Fortbildungen zum Genderansatz für Führungsebene, die Prüfung von Teilzeitmodellen als Erprobung sowie die Berücksichtigung von Pflegesituationen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Verwaltung prüft die Umsetzbarkeit dieser zusätzlichen Zielvorgaben in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt und den dritten Frauenförderplan in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Realisierung der weiteren Forderungen der Gleichstellungsstelle zu untersuchen. Eine Stellungnahme des Personalrates steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 18Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2013 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0092 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den zweiten Quartalsbericht 2013 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013.
Im ersten Halbjahr 2013 wurden insgesamt 41 % der geplanten Erträge verbucht. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 67 % über dem Planwert liegen, weisen Steuern und ähnliche Abgaben mit 37 % einen geringeren Anteil auf. Bei den Gewerbesteuererträgen wird ein Rückstand gegenüber den Erwartungen verzeichnet, wobei die Entwicklung der zweiten Jahreshälfte noch nicht abschätzbar ist. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen mit 86 % nahe am Planansatz, während die Erträge aus sonstigen ordentlichen Positionen bei 49 % liegen. Hierbei wurde bei den Konzessionsabgaben der Wasserwerke Wittenhorst ein Abschlag gewährt.
Auf der Ausgabenseite wurden im ersten Halbjahr 52 % der geplanten Aufwendungen verbucht. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 43 % des Planansatzes, wobei bei den Beihilfeaufwendungen für Beamte Einsparungen gegenüber der Planung zu erwarten sind. Die Versorgungsaufwendungen liegen mit 147 % deutlich über dem Planwert für das erste Halbjahr, was auf bereits geleistete Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden im Berichtszeitraum zu 44 % realisiert.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen