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Beschlussvorlage

Klimaschutzkonzept der Stadt Hamminkeln: hier: Festlegung der Klimaschutzziele

2013/0105 18.07.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0105 der Fachdienste 61 sieht die verbindliche Festlegung von Klimaschutzzielen für die Stadt Hamminkeln vor. Diese Festlegung ist eine Voraussetzung für die Förderbedingungen des derzeit in Erstellung befindlichen Klimaschutzkonzepts, welches unter Einbeziehung externer Unterstützung sowie der Verwaltung und einer Multiplikatorenrunde entwickelt wurde.

Im Bereich der CO2-Reduktion wird eine Senkung der Emissionen um 30 % bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Stand von 2010 angestrebt. Für die Stromversorgung sind Zwischenziele für 2020 von 75 % Anteil erneuerbarer Energien sowie ein Endziel von 100 % bis 2030 vorgesehen. Im Wärmesektor sollen bis 2020 ein Anteil von 20 % und bis 2030 ein Anteil von 30 % aus erneuerbaren Energien erreicht werden.

Für den Verkehrssektor werden keine quantitativen Ziele festgelegt, jedoch die Erhöhung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Anteil von Fahrgemeinschaften im Pendlerverkehr angestrebt. Die Verwaltung soll bis 2030 CO2-neutral betrieben werden. Zudem wird eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2 % vorgeschlagen.

Die Umsetzung der Ziele im Bereich Strom und Wärme soll durch bestehende Maßnahmen wie Windvorrangflächen unterstützt werden. Die Verwaltung plant, die Erreichung der Ziele im Jahr 2020 anhand der Zwischenziele zu überprüfen. Der Energie- und Klimaschutzbeauftragte wird mit der Koordination und Kontrolle der Umsetzung beauftragt.

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