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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2013/0081.1 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/0081.1 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Ringenberg. Gegenstand der Planung ist die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche der städtischen Straßenparzelle „Horst“. Im Rahmen der Offenlage, die vom 25. März bis zum 26. April 2013 stattfand, wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Dabei sollen die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Thyssengas GmbH sowie des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ berücksichtigt werden. Im Zuge dessen ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vor Rechtskraft der Planung vorgesehen. Die Thyssengas-Fernleitung wird in einem acht Meter breiten Schutzstreifen nachrichtlich dargestellt.

Die Stellungnahmen der Unitymedia NRW GmbH, der Wasserwerke Wittenhorst und der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern sollen nicht berücksichtigt werden. Die der Vorlage beigefügte Begründung dient als Entscheidungsgrundlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Der Rat der Stadt soll am 18. Juli 2013 über die Abwägungs- und Satzungsbeschlüsse entscheiden.

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