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Beschlussvorlage

Wahl eines Beigeordneten

2013/0110 18.07.2013 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/0110 der Fachdienste 10 befasst sich mit der anstehenden Wahl eines Beigeordneten durch den Rat. Grundlage für das Verfahren ist ein Beschluss des Rates vom 15. Mai 2013, der die Ausschreibung der Stelle vorsah. Die Bekanntmachung erfolgte in den regionalen Tageszeitungen BBV, NRZ und RP, wobei die Bewerbungsfrist am 14. Juni 2013 endete.

Insgesamt sind sechs Bewerbungen eingegangen, deren Bewertung durch den Hauptausschuss in der Sitzung am 11. Juli 2013 vorgesehen ist. Da Beigeordnete als kommunale Wahlbeamte fungieren, ist die Wahl für die Sitzung des Rates am 18. Juli 2013 angesetzt. Die Amtszeit der gewählten Person beträgt acht Jahre.

Das Wahlverfahren unterliegt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich findet eine offene Abstimmung statt, sofern kein Widerspruch aus den Reihen des Rates erfolgt; in diesem Fall ist die Wahl geheim durch Stimmzettel durchzuführen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei der Berechnung der Mehrheit sind Nein-Stimmen als gültige Stimmen zu berücksichtigen, während Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht zur Mehrheitsfindung zählen, jedoch die Beschlussfähigkeit beeinflussen. Der Bürgermeister nimmt an der Wahl mit Stimmrecht teil. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt nach Ablauf einer einmonatigen Frist, sofern die Wahl nicht beanstandet wurde.

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Beratungsfolge