Anpassung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofssatzung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Friedhofssatzung, um das Angebot an Bestattungsarten zu erweitern. Gegenstand der Beschlussvorlage 2013/0104 ist die Neufassung von § 18 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Bisher ist in dieser Bestimmung eine Liste der vier Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen aufgeführt, auf denen Rasengräber zur Verfügung stehen. Auf der Bestattungsfläche Diersfordter Straße in Hamminkeln wurden bislang keine Rasengräber mit Grabplatte angeboten. Aufgrund einer beobachteten Nachfrage nach dieser Grabart, sowohl für Sarg- als auch für Urnenbeisetzungen, soll ein Bereich im Grabfeld H dieser Fläche künftig für Rasengräber genutzt werden können.
Um diese Erweiterung rechtlich zu ermöglichen, sieht der Vorschlag vor, die spezifische Aufzählung der einzelnen Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen in der genannten Bestimmung ersatzlos zu streichen. Der neue Wortlaut soll lediglich festlegen, dass Rasengräber für Sargbeisetzungen als Reihengräber vorgehalten werden. Die Fachdienste 61 haben die Vorlage erstellt, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Änderung der Satzung empfiehlt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2013 sowie des Rates am 18. Juli 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 11.07.2013kein Ergebnis hinterlegt