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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beitrag Offene Ganztagsschule für Pflegekinder hier: Anregung gemäß § 24 GO NW des Vereins PAN Hamminkeln vom 10.06.2013Zur Vorlage · 2013/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0098 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Frage der Beitragsgestaltung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung des Vereins PAN Hamminkeln vom 10. Juni 2013. Der Verein regt an, für Pflegekinder die niedrigste Beitragsstufe anzuwenden, um die gesellschaftliche Bedeutung der Pflegefamilien zu berücksichtigen.
Nach der aktuellen Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge vom 12. Mai 2005 ist für die Bemessung des Beitrags das Einkommen der jeweiligen Pflegefamilie maßgebend. Die Verwaltung hat zu diesem Sachverhalt einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Angelegenheit an den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport verweist, um dort eine weitere Beratung der Anregung durchzuführen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 2Korbacher Resolution Energiewende ohne Fracking; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 17.06.2013Zur Vorlage · 2013/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/0106 liegt eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor, die von zwei in Mühlheim an der Ruhr wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurde. Die Antragsteller fordern, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Forderungen der Korbacher Resolution durch Unterzeichnung und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Kernpunkte der Resolution umfassen die sofortige Abkehr von sämtlichen Formen des Frackings bei der Gewinnung fossiler Energieträger, den Verzicht auf den Handel mit gefrackten Energieträgern, eine Novellierung des Bergrechts zur Einführung hoher Umweltstandards sowie die konsequente Umsetzung der Energiewende.
Das Stadtgebiet Hamminkeln liegt weitgehend im Claim „Saxon I West“ der Firma DART-Energy, während ein kleiner südlicher Teil zum Claim „WeselGas“ der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH gehört. In einer früheren Ratssitzung im Jahr 2012 hat der Bürgermeister bereits Stellungnahmen zu den Risiken der unkonventionellen Erdgasgewinnung abgegeben. Der Rat hatte damals einstimmig beschlossen, die unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz von Hydraulic Fracturing zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen, keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen und die Landesregierung zur Änderung des Bergrechts aufzufordern.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegende Anregung zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht eine entsprechende Überweisung an den zuständigen Fachausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3Appell des Verbandes der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe-Linie anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in KleveZur Vorlage · 2013/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0107 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit dem Niederrheinischen Appell, der vom Verband der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe-Linie sowie der IG BISS Emmerich am 14. Mai 2013 unterzeichnet wurde. Der Appell richtete sich an die Bürgermeister der sieben Kommunen zwischen Emmerich und Oberhausen und wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Bundestag übergeben.
Die Arbeitsgruppe Betuwe hat den Appell am 17. Juni 2013 beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die Zielrichtung des Dokuments weitgehend mit den bisherigen Resolutionen der beteiligten Kommunen vergleichbar ist. Die Arbeitsgruppe bewertet den Appell als Unterstützung der bisherigen Arbeit der Kommunen und Arbeitskreise und begrüßt diesen grundsätzlich. Eine erneute Diskussion und Verabschiedung des Appells in den Gemeinderäten wurde von der Arbeitsgruppe nicht als zwingend notwendig erachtet, da das Dokument bereits im Rahmen der deutsch-niederländischen Konsultationen der Bundesregierung übergeben worden war. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass bestehende Resolutionen der Stadt Hamminkeln aus den Jahren 1999, 2009 und 2010 weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, keine neue Resolution zu verfassen, sondern den Niederrheinischen Appell zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, den Appell als Unterstützung zur Kenntnis zu nehmen, ohne ein neues Dokument zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 4Resolution zur Änderung des RVR-GesetzesZur Vorlage · 2013/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der geplanten Änderung des Gesetzes zum Regionalverband Ruhr (RVR). Im Zentrum steht eine Resolution der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen innerhalb des RVR, die eine Stärkung der Metropole Ruhr vorsieht. Die Resolution umfasst Forderungen nach einer Ausweitung der Aufgabenkompetenzen des Verbandes, etwa im Bereich des Katasterwesens, der Verkehrsplanung sowie der Energie- und Abfallpolitik. Zudem werden eine verstärkte Beteiligung an der Fördermittelvergabe sowie die Möglichkeit zur Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung gefordert.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Übertragung kommunaler Aufgaben auf den RVR die kommunale Selbstverwaltung schwächen und die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verringern könnte. Zudem wird die Entstehung einer weiteren Bürokratieebene sowie eine Abkoppelung der Verbandsversammlung von der Willensbildung in den lokalen Räten angeführt.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll sich gegen die in der Resolution formulierten Forderungen aussprechen und sich der Position des Kreistages Wesel anschließen. Sollte eine Änderung des RVR-Gesetzes gemäß dieser Resolution erfolgen, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass sich der Rat für ein außerordentliches Kündigungsrecht oder einen gesetzlichen Austritt des Kreises Wesel aus dem Regionalverband ausspricht. Die zuständigen Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, die Belange der Stadt Hamminkeln zu vertreten. Der Beschluss soll an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den Kreis Wesel, die zuständigen Landtagsabgeordneten sowie die Regionaldirektorin des RVR übermittelt werden.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 5Leader-Projekt Umgestaltung des Kirmesplatzes im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2013/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umgestaltung des Kirmesplatzes im Ortsteil Dingden im Rahmen eines LEADER-Projekts. Das Konzept basiert auf den Ergebnissen einer Architekturwerkstatt aus dem Jahr 2009 sowie auf Abstimmungsprozessen zwischen dem Dorfentwicklungsverein Dingden e.V., der lokalen Bevölkerung, den Anliegern und den städtischen Fachabteilungen.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen die Entfernung eines Ballfangzaunes, die Erneuerung von Wegeflächen sowie die Schaffung einer seniorengerechten Verbindung zur „Roten Meile“. Zudem ist die Anlage einer natürlichen Eislauffläche, die Installation von Sitzmöglichkeiten und eine neue Beleuchtung vorgesehen. Der Spielplatz soll durch neue Geräte, die optisch an eine Kirmes angelehnt sind, umgestaltet werden, wobei bestehende Spielgeräte weiterverwendet werden. Die Planung berücksichtigt zudem die Nutzung des Platzes für Schützenfeste und die Neugestaltung von Parkflächen für neun Pkw.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 200.000 Euro. Nach Abzug der geplanten LEADER-Förderung und der Eigenleistungen der Bevölkerung verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von circa 80.000 Euro, der durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Stellung des Förderantrags bis September 2013 zu beauftragen und die Umsetzung der Planung im Falle einer Bewilligung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 6Anpassung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofssatzung -Zur Vorlage · 2013/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Friedhofssatzung, um das Angebot an Bestattungsarten zu erweitern. Gegenstand der Beschlussvorlage 2013/0104 ist die Neufassung von § 18 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Bisher ist in dieser Bestimmung eine Liste der vier Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen aufgeführt, auf denen Rasengräber zur Verfügung stehen. Auf der Bestattungsfläche Diersfordter Straße in Hamminkeln wurden bislang keine Rasengräber mit Grabplatte angeboten. Aufgrund einer beobachteten Nachfrage nach dieser Grabart, sowohl für Sarg- als auch für Urnenbeisetzungen, soll ein Bereich im Grabfeld H dieser Fläche künftig für Rasengräber genutzt werden können.
Um diese Erweiterung rechtlich zu ermöglichen, sieht der Vorschlag vor, die spezifische Aufzählung der einzelnen Friedhöfe bzw. Bestattungsflächen in der genannten Bestimmung ersatzlos zu streichen. Der neue Wortlaut soll lediglich festlegen, dass Rasengräber für Sargbeisetzungen als Reihengräber vorgehalten werden. Die Fachdienste 61 haben die Vorlage erstellt, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Änderung der Satzung empfiehlt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2013 sowie des Rates am 18. Juli 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 7Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2007 bis 2012 und Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31.12.2015Zur Vorlage · 2013/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum von 2007 bis 2012 sowie der Fortschreibung des Frauenförderplans bis zum 31. Dezember 2015. Aufgrund organisatorischer Gründe konnten für die Jahre 2007 bis 2012 keine separaten Pläne erstellt werden, weshalb der Bericht diesen Zeitraum zusammenfassend behandelt. Die statistische Vergleichbarkeit mit früheren Planungsperioden ist durch Änderungen in der Personalsoftware und die Umstellung der Tarifstrukturen auf den TVöD eingeschränkt.
Die Fortschreibung des Plans bis Ende 2015 übernimmt wesentliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zum Abbau von Unterrepräsentanz. Zudem enthält das Dokument eine Personalstrukturstatistik mit Zielvorgaben für verschiedene Laufbahnen. In einer Stellungnahme hat die Gleichstellungsbeauftragte ergänzende Forderungen eingebracht, darunter gezielte Fortbildungen zum Genderansatz für Führungsebene, die Prüfung von Teilzeitmodellen als Erprobung sowie die Berücksichtigung von Pflegesituationen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Verwaltung prüft die Umsetzbarkeit dieser zusätzlichen Zielvorgaben in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt und den dritten Frauenförderplan in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Realisierung der weiteren Forderungen der Gleichstellungsstelle zu untersuchen. Eine Stellungnahme des Personalrates steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 8Beschaffung von Tablet PC für den Rat und sitzungsdienstführende OrganisationseinheitenZur Vorlage · 2013/0099 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0099 der Fachdienste 10 sieht die Beschaffung von Tablet-PCs für den Rat sowie für sitzungsdienstführende Organisationseinheiten vor. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung des politischen Willensbildungsprozesses durch einen effizienteren und zeitgemäßen Sitzungsdienst. Die geschätzten Beschaffungskosten belaufen sich auf rund 35.500 Euro.
Im Rahmen der Umsetzung sollen iPads der Firma Apple über das KRZN bezogen werden. Die Geräte werden mit Standardsoftware sowie, sofern verfügbar, mit einer speziellen Applikation für den Sitzungsdienst ausgestattet. Der Zugriff auf die Sitzungsunterlagen soll über verschiedene Wege möglich sein, darunter ein WLAN-Accesspoint im Rathaus sowie über eigene Internetzugänge oder Mobilfunk. Die Geräte werden ohne Mobilfunkkarte bereitgestellt, wobei die Nutzer die Möglichkeit haben, eigene Verträge für ortsunabhängige Dienste zu nutzen.
Die Verwaltung plant, die Sitzungsunterlagen digital zum Download bereitzustellen, wobei aus Gründen der Rechtssicherheit weiterhin Einladungen in Papierform versandt werden. Während alle Ratsmitglieder ein Gerät erhalten, werden für die Ausschüsse und sachkundigen Bürger insgesamt zehn zusätzliche Geräte angeschafft. Die Nutzung der Geräte unterliegt schriftlichen Bedingungen, die unter anderem den Datenschutz und die Kostenregelung betreffen. Eine Beteiligung der Nutzer an den Anschaffungskosten ist nicht vorgesehen, wobei die Kosten für Schutzhüllen von den Nutzern selbst zu tragen sind. Bei Ausscheiden aus dem Rat besteht die Option, die Geräte zum Restbuchwert zu erwerben.
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- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 9Zensus 2011; hier: Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Feststellung der EinwohnerzahlZur Vorlage · 2013/0091 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0091 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für Hamminkeln zum Stichtag 9. Mai 2011. Das Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) beabsichtigt, die Einwohnerzahl auf 26.350 Personen festzusetzen. Dieser Wert weicht von der bisherigen amtlichen Fortschreibung durch das IT.NRW sowie von den Daten des lokalen Melderegisters ab.
Die Differenz zur bisherigen amtlichen Fortschreibung beträgt 1.267 Personen, was einer Abweichung von 4,6 % entspricht. Die Abweichung zum Melderegister liegt bei 516 Personen. Diese Differenzen resultieren aus Korrekturen bei Sonderbereichen, der Bereinigung von Mehrfachmeldungen sowie Ergebnissen einer Haushaltsstichprobe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zensus-Festsetzung die höchste prozentuale Abweichung im Kreisgebiet Wesel aufweist.
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der hochgerechneten Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe sowie der langfristigen Entwicklung der Datenbestände. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Punkte im Rahmen der Anhörung beim IT.NRW vorzutragen. Da die Einwohnerzahl maßgeblich für die Berechnung der kommunalen Schlüsselzuweisungen ist, könnten die geringeren Zahlen zu einer Reduzierung des fiktiven Bedarfs führen. Eine Anfechtungsklage gegen die verbindliche Festsetzung der Einwohnerzahl bleibt nach Bekanntgabe möglich.
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- 11.07.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen