Zensus 2011; hier: Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Feststellung der Einwohnerzahl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0091 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für Hamminkeln zum Stichtag 9. Mai 2011. Das Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) beabsichtigt, die Einwohnerzahl auf 26.350 Personen festzusetzen. Dieser Wert weicht von der bisherigen amtlichen Fortschreibung durch das IT.NRW sowie von den Daten des lokalen Melderegisters ab.
Die Differenz zur bisherigen amtlichen Fortschreibung beträgt 1.267 Personen, was einer Abweichung von 4,6 % entspricht. Die Abweichung zum Melderegister liegt bei 516 Personen. Diese Differenzen resultieren aus Korrekturen bei Sonderbereichen, der Bereinigung von Mehrfachmeldungen sowie Ergebnissen einer Haushaltsstichprobe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zensus-Festsetzung die höchste prozentuale Abweichung im Kreisgebiet Wesel aufweist.
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der hochgerechneten Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe sowie der langfristigen Entwicklung der Datenbestände. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Punkte im Rahmen der Anhörung beim IT.NRW vorzutragen. Da die Einwohnerzahl maßgeblich für die Berechnung der kommunalen Schlüsselzuweisungen ist, könnten die geringeren Zahlen zu einer Reduzierung des fiktiven Bedarfs führen. Eine Anfechtungsklage gegen die verbindliche Festsetzung der Einwohnerzahl bleibt nach Bekanntgabe möglich.
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