Korbacher Resolution Energiewende ohne Fracking; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 17.06.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/0106 liegt eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor, die von zwei in Mühlheim an der Ruhr wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurde. Die Antragsteller fordern, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Forderungen der Korbacher Resolution durch Unterzeichnung und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Kernpunkte der Resolution umfassen die sofortige Abkehr von sämtlichen Formen des Frackings bei der Gewinnung fossiler Energieträger, den Verzicht auf den Handel mit gefrackten Energieträgern, eine Novellierung des Bergrechts zur Einführung hoher Umweltstandards sowie die konsequente Umsetzung der Energiewende.
Das Stadtgebiet Hamminkeln liegt weitgehend im Claim „Saxon I West“ der Firma DART-Energy, während ein kleiner südlicher Teil zum Claim „WeselGas“ der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH gehört. In einer früheren Ratssitzung im Jahr 2012 hat der Bürgermeister bereits Stellungnahmen zu den Risiken der unkonventionellen Erdgasgewinnung abgegeben. Der Rat hatte damals einstimmig beschlossen, die unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz von Hydraulic Fracturing zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen, keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen und die Landesregierung zur Änderung des Bergrechts aufzufordern.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegende Anregung zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht eine entsprechende Überweisung an den zuständigen Fachausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 11.07.2013kein Ergebnis hinterlegt