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Beschlussvorlage

Flächen für Windenergieanlagen

2013/0085 20.06.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/0085 befasst sich mit dem Sachstand zur Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. Nach Abschluss des Beteiligungsverens der Träger öffentlicher Belange liegen nun die Ergebnisse vor.

Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass bestehende Konzentrationszonen im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung entfallen müssen, sofern sie nicht den aktuellen Kriterien entsprechen. Bestehende Anlagen hätten in diesem Fall lediglich Bestandsschutz. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Sicherheitsabständen zum Modellflugplatz in der Hohen Heide hingewiesen, was eine Verkleinerung der dortigen Zone zur Folge hat. Eine Zusammenfassung von Einzelstandorten zu Gesamtzonen wird von der Bezirksregierung als nicht tragfähig bewertet.

Der Kreis Wesel hat Stellungnahmen zu Artenschutz und Landschaftsplanung abgegeben. Für die Gebiete Pollsche Heide, Buschmannsweg und Nordbrock werden Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten sowie potenzielle Auswirkungen auf windenergiesensible Arten wie Fledermäuse oder den Großen Brachvogel benannt. Die Untere Landschaftsbehörde bewertet die Standorte Hohe Heide und Nordbrock als verträglich bzw. eher verträglich, während die Gebiete Pollsche Heide und Buschmannsweg als unverträglich eingestuft werden. Für die Prüfung der Standorte sind Gutachten erforderlich, die Planungskosten im sechsstelligen Bereich verursachen können.

Zudem weist die Wehrbereichsverwaltung West darauf hin, dass sämtliche Zonen im Interessengebiet der Radaranlage Uedem-Marienbaum liegen, was bei Überschreitung von Höhengrenzen von etwa 100 Metern Einzelfallprüfungen notwendig macht. Die Verwaltung sieht den Standort Hohe Heide als erste Priorität für die weitere Planung an.

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