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Mitteilungsvorlage

Straßensanierungskonzept hier: Sachstand

2013/0052 02.05.2013 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zum Straßensanierungskonzept. Die visuelle Erfassung der Gemeindestraßen mittels Monobildbefahrung wurde durch ein beauftragtes Unternehmen zum Jahresende 2012 abgeschlossen. Die anschließende Auswertung und Bewertung der Bilder nach den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI 2012) sowie die Erfassung in einer Zustandsdatenbank liegen nun vor.

Das weitere Vorgehen sieht eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen vor, welche Sanierungsverfahren oder Neubauten umfassen können. Im nächsten Schritt sollen die erforderlichen Kosten für diese Maßnahmen ermittelt werden. Für die Wirtschaftswege wird ein separates Konzept entwickelt, das sich am Straßenzustand und der jeweiligen Funktionszuordnung orientiert. Dabei wird zwischen Wegen mit hoher Verkehrsbedeutung, etwa für den Schulbusverkehr oder die Müllabfuhr, und Wegen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen unterschieden. Zudem wird geprüft, inwieweit Straßenflächen privatisiert oder aufgegeben werden können.

Für die Kostenbeteiligung der Anlieger und Nutzer an den Wirtschaftswegen werden drei Optionen zur Diskussion gestellt: die Erhöhung der Grundsteuer A für Land- und Forstbesitzer, die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für direkte Straßenanlieger sowie die Einrichtung eines Wirtschaftswegeverbandes. Vor der finalen Ausarbeitung des Wirtschaftswegekonzepts ist eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landwirtschaft vorgesehen. Die Vorlage des Gemeindestraßenkonzepts im Betriebsausschuss ist für den 25. September 2013 geplant, das Wirtschaftswegekonzept soll am 20. November 2013 vorgelegt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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