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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Straßensanierungskonzept hier: SachstandZur Vorlage · 2013/0052 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zum Straßensanierungskonzept. Die visuelle Erfassung der Gemeindestraßen mittels Monobildbefahrung wurde durch ein beauftragtes Unternehmen zum Jahresende 2012 abgeschlossen. Die anschließende Auswertung und Bewertung der Bilder nach den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI 2012) sowie die Erfassung in einer Zustandsdatenbank liegen nun vor.
Das weitere Vorgehen sieht eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen vor, welche Sanierungsverfahren oder Neubauten umfassen können. Im nächsten Schritt sollen die erforderlichen Kosten für diese Maßnahmen ermittelt werden. Für die Wirtschaftswege wird ein separates Konzept entwickelt, das sich am Straßenzustand und der jeweiligen Funktionszuordnung orientiert. Dabei wird zwischen Wegen mit hoher Verkehrsbedeutung, etwa für den Schulbusverkehr oder die Müllabfuhr, und Wegen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen unterschieden. Zudem wird geprüft, inwieweit Straßenflächen privatisiert oder aufgegeben werden können.
Für die Kostenbeteiligung der Anlieger und Nutzer an den Wirtschaftswegen werden drei Optionen zur Diskussion gestellt: die Erhöhung der Grundsteuer A für Land- und Forstbesitzer, die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für direkte Straßenanlieger sowie die Einrichtung eines Wirtschaftswegeverbandes. Vor der finalen Ausarbeitung des Wirtschaftswegekonzepts ist eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landwirtschaft vorgesehen. Die Vorlage des Gemeindestraßenkonzepts im Betriebsausschuss ist für den 25. September 2013 geplant, das Wirtschaftswegekonzept soll am 20. November 2013 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 2Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0045 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Vorstandsbereichs III zum ersten Quartalsbericht 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln legt die Finanzlage der Monate Januar bis März 2013 dar. Die Gesamterträge beliefen sich im Berichtszeitraum auf 23 % des Jahresplanansatzes, während die Gesamtaufwendungen 25 % des Planwertes erreichten.
Im Bereich der Erträge wurden 13 % der geplanten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen verbucht. Hierbei sind noch ausstehende Mittel, wie der Bundeszuschuss für die LED-Umrüstung oder Zuschüsse zur Sanierung in Brünen, nicht enthalten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte lagen bei 23 % des Planansatzes, während die privatrechtlichen Leistungsentgelte 25 % der Planung abdeckten. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden 22 % erreicht. Die sonstigen ordentlichen Erträge wiesen im ersten Quartal lediglich geringfügige Beträge auf.
Die Personalaufwendungen machten 24 % der geplanten Kosten aus. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen lagen bei 26 % des Planwertes.
Hinsichtlich der Investitionsprojekte im Gebäudemanagement zeigt die Vorlage verschiedene Umsetzungsstände. Während die energetische Sanierung der Rathausstraße bereits begonnen hat und der Austausch von Fenstern in der Grundschule Brünen abgeschlossen ist, stehen für Projekte wie die Sanierung des Altgebäudes der Grundschule Hamminkeln oder die energetische Sanierung der Turnhalle Ringenberg noch Entscheidungen oder zeitliche Verschiebungen an. Das Globalbudget für die bauliche Unterhaltung wurde bis Ende März zu 20 % in Anspruch genommen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 3Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 2012Zur Vorlage · 2013/0044 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2013/0044 befasst sich mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2012. Laut den Ausführungen der Fachdienste 20 wurden die im Anhang der Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen durch die Betriebsleitung genehmigt.
Die Vorlage stellt klar, dass die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Mittel im Rahmen des Haushaltsjahres 2012 gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch abschließende Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Unterlagen wurden durch die zuständigen Stellen aus dem Controlling und der Kämmerei erstellt und sind für die Beratung im Betriebsausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 4Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: SachstandZur Vorlage · 2013/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen infolge der Änderung des Landeswassergesetzes NRW. Durch das am 16. März 2013 in Kraft getretene Gesetz ist der bisherige Paragraph 61a LWG NRW ersatzlos weggefallen. Eine neue Landes-Rechtsverordnung, die die Einzelheiten zur Funktionsprüfung sowie die Anforderungen an Sachkundige regelt, steht noch aus.
Die geplante Rechtsverordnung sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten für Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1965 für häusliches oder vor dem 1. Januar 1990 für industrielles bzw. gewerbliches Abwasser errichtet wurden, eine Prüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen ist. Alle weiteren Leitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten betrifft die Prüfungspflicht nur solche Leitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser gemäß der Abwasserverordnung des Bundes führen. Für alle anderen privaten Leitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die Landesprüffristen, sodass die Stadt die Fristen per Satzung selbst bestimmen kann.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag einer Fraktion, die Prüffristen so weit wie möglich zu verlängern und die Prüfung auf Wasserschutzzonen zu beschränken, sofern die Rechtsverordnung keine anderen Vorgaben macht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Gemeinschaftsbetrieb nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung einen Satzungsentwurf vorlegt, der sich auf Grundstücke in den Wasserschutzzonen III a und III b sowie auf die entsprechenden Gewerbebetriebe beschränkt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 5Durchführung der Straßenreinigungsarbeiten für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2017 hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2013/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Durchführung der maschinellen Straßenreinigungsarbeiten für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017. Da der bestehende Vertrag mit dem Unternehmen Alba aus Neuenkirchen nach einer vierjährigen Laufzeit zum 31. Dezember 2013 endet, ist eine Neuausschreibung der Leistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen erforderlich.
Die Leistungen umfassen ausschließlich die maschinelle Reinigung auf den Haupterschließungsstraßen und in den Gewerbegebieten, während die manuelle Reinigung, wie etwa die Wildkräuterbeseitigung, durch den Betriebsbauhof erfolgt. Die Reinigung erfolgt nach der Nutzungsfrequenz und umfasst wöchentlich etwa 72.000 Kehrmeter. Eine Durchführung der Arbeiten im Regiebetrieb der Verwaltung wird als nicht wirtschaftlich eingestuft, da der wöchentliche Bedarf von zwei Tagen für den Betrieb eines eigenen Fahrzeugs nicht ausreicht.
Untersuchungen zur interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen ergaben keine Möglichkeit für eine wirtschaftliche Kooperation, da die Vertragslaufzeiten und Leistungsumfänge der umliegenden Kommunen zu stark voneinander abweichen. Die jährlichen Kosten für die Straßenreinigung belaufen sich auf etwa 45.000 Euro netto, was bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren einem Auftragsvolumen von netto 180.000 Euro entspricht. Der Beschluss sieht vor, den bestehenden Vertrag zum Jahresende 2013 zu kündigen und die Leistungen für den neuen Zeitraum öffentlich auszuschreiben.
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Beratungsfolge
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 6Durchführung der Kanalinspektionsarbeiten für 2013 hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2013/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0056 der Fachdienste 65 sieht die Durchführung der Kanalinspektionsarbeiten für das Jahr 2013 vor. Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW ist eine Überprüfung der öffentlichen Abwasserkanalisation auf ihren Zustand, die Funktionstüchtigkeit und die Dichtheit mittels einer Kanalkamera erforderlich. Die Prüfung umfasst sowohl den Hauptkanal als auch die Anschlussleitungen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze, wobei die Stadt als Eigentümerin und Betreiberin der Grundstücksanschlussleitungen zuständig ist. Die Zweitprüfung der gesamten Kanalisation ist bis zum Ende des Jahres 2021 geplant.
Der Leistungsumfang für das Jahr 2013 umfasst eine Inspektionslänge von 13.000 Metern im Hauptkanal sowie die Prüfung von 410 Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich. Um eine ordnungsgemäße Inspektion zu gewährleisten, sind zudem die erforderlichen Reinigungsarbeiten der 410 Hausanschlussleitungen Bestandteil der Ausschreibung. Die Reinigung des Hauptkanals erfolgt durch den Einsatz des städtischen Spülwagens.
Die kalkulierten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 58.000 Euro und sind im Wirtschaftsplan 2013 berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Gemeinschaftsbetrieb dazu beauftragt, die genannten Leistungen zur Kanalinspektion für das Jahr 2013 öffentlich auszuschreiben.
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- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen