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Beschlussvorlage

Durchführung der Straßenreinigungsarbeiten für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2017 hier: Maßnahmenbeschluss

2013/0055 02.05.2013 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Durchführung der maschinellen Straßenreinigungsarbeiten für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017. Da der bestehende Vertrag mit dem Unternehmen Alba aus Neuenkirchen nach einer vierjährigen Laufzeit zum 31. Dezember 2013 endet, ist eine Neuausschreibung der Leistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen erforderlich.

Die Leistungen umfassen ausschließlich die maschinelle Reinigung auf den Haupterschließungsstraßen und in den Gewerbegebieten, während die manuelle Reinigung, wie etwa die Wildkräuterbeseitigung, durch den Betriebsbauhof erfolgt. Die Reinigung erfolgt nach der Nutzungsfrequenz und umfasst wöchentlich etwa 72.000 Kehrmeter. Eine Durchführung der Arbeiten im Regiebetrieb der Verwaltung wird als nicht wirtschaftlich eingestuft, da der wöchentliche Bedarf von zwei Tagen für den Betrieb eines eigenen Fahrzeugs nicht ausreicht.

Untersuchungen zur interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen ergaben keine Möglichkeit für eine wirtschaftliche Kooperation, da die Vertragslaufzeiten und Leistungsumfänge der umliegenden Kommunen zu stark voneinander abweichen. Die jährlichen Kosten für die Straßenreinigung belaufen sich auf etwa 45.000 Euro netto, was bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren einem Auftragsvolumen von netto 180.000 Euro entspricht. Der Beschluss sieht vor, den bestehenden Vertrag zum Jahresende 2013 zu kündigen und die Leistungen für den neuen Zeitraum öffentlich auszuschreiben.

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