Durchführung der Kanalinspektionsarbeiten für 2013 hier: Maßnahmenbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0056 der Fachdienste 65 sieht die Durchführung der Kanalinspektionsarbeiten für das Jahr 2013 vor. Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW ist eine Überprüfung der öffentlichen Abwasserkanalisation auf ihren Zustand, die Funktionstüchtigkeit und die Dichtheit mittels einer Kanalkamera erforderlich. Die Prüfung umfasst sowohl den Hauptkanal als auch die Anschlussleitungen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze, wobei die Stadt als Eigentümerin und Betreiberin der Grundstücksanschlussleitungen zuständig ist. Die Zweitprüfung der gesamten Kanalisation ist bis zum Ende des Jahres 2021 geplant.
Der Leistungsumfang für das Jahr 2013 umfasst eine Inspektionslänge von 13.000 Metern im Hauptkanal sowie die Prüfung von 410 Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich. Um eine ordnungsgemäße Inspektion zu gewährleisten, sind zudem die erforderlichen Reinigungsarbeiten der 410 Hausanschlussleitungen Bestandteil der Ausschreibung. Die Reinigung des Hauptkanals erfolgt durch den Einsatz des städtischen Spülwagens.
Die kalkulierten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 58.000 Euro und sind im Wirtschaftsplan 2013 berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Gemeinschaftsbetrieb dazu beauftragt, die genannten Leistungen zur Kanalinspektion für das Jahr 2013 öffentlich auszuschreiben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.05.2013kein Ergebnis hinterlegt