Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Sachstand

2013/0054 02.05.2013 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen infolge der Änderung des Landeswassergesetzes NRW. Durch das am 16. März 2013 in Kraft getretene Gesetz ist der bisherige Paragraph 61a LWG NRW ersatzlos weggefallen. Eine neue Landes-Rechtsverordnung, die die Einzelheiten zur Funktionsprüfung sowie die Anforderungen an Sachkundige regelt, steht noch aus.

Die geplante Rechtsverordnung sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten für Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1965 für häusliches oder vor dem 1. Januar 1990 für industrielles bzw. gewerbliches Abwasser errichtet wurden, eine Prüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen ist. Alle weiteren Leitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten betrifft die Prüfungspflicht nur solche Leitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser gemäß der Abwasserverordnung des Bundes führen. Für alle anderen privaten Leitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die Landesprüffristen, sodass die Stadt die Fristen per Satzung selbst bestimmen kann.

Die Verwaltung unterstützt den Antrag einer Fraktion, die Prüffristen so weit wie möglich zu verlängern und die Prüfung auf Wasserschutzzonen zu beschränken, sofern die Rechtsverordnung keine anderen Vorgaben macht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Gemeinschaftsbetrieb nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung einen Satzungsentwurf vorlegt, der sich auf Grundstücke in den Wasserschutzzonen III a und III b sowie auf die entsprechenden Gewerbebetriebe beschränkt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 213 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge