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Beschlussvorlage

Verpflichtung der Beisitzer durch den Wahlleiter gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

2013/0073 19.06.2013 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0073 befasst sich mit der Verpflichtung der Beisitzer durch den Wahlleiter. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Paragraph 6 Absatz 3 Satz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Bürgermeister in seiner Funktion als Wahlleiter und Vorsitzender des Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst zudem die Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die den Beisitzern im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Angelegenheiten, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und ist für die Beratung im Wahlausschuss zum Termin am 19. Juni 2013 vorgesehen.

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Beratungsfolge