Die Fachdienste 10 haben eine Beschlussvorlage zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der Wahlgebiete gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes. Für die kommende Wahlperiode sind im Rat der Stadt Hamminkeln 38 Vertreter zu wählen, wovon 19 in Wahlbezirken ermittelt werden sollen. Eine Reduzierung der Gesamtzahl der Ratsmitglieder wird nach Abstimmung mit den Fraktionen nicht angestrebt.
Die Einteilung basiert auf den Bevölkerungszahlen des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW) mit Stand vom 30. Juni 2012. Bei einer Gesamteinwohnerzahl von 27.571 ergibt sich eine durchschnittliche Größe von 1.452 Einwohnern pro Wahlbezirk. Dabei darf die Abweichung von diesem Durchschnittswert maximal 25 Prozent betragen, was eine Untergrenze von 1.089 und eine Obergrenze von 1.815 Einwohnern festlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Wahlbezirkseinteilung beizubehalten. Dies beinhaltet auch die Fortführung von grenzüberschreitenden Zuordnungen, wie etwa die Einbindung bestimmter Stimmbezirke aus Ringenberg oder Wertherbruch, um die gesetzlichen Toleranzgrenzen einzuhalten und die Wahlgleichheit zu gewährleisten. Die vorliegende Planung stellt sicher, dass alle Wahlbezirke innerhalb der zulässigen Abweichungsspanne liegen. Da keine wesentlichen Änderungen der Einwohnerzahlen durch neue Baugebiete bis zum Wahltag zu erwarten sind, wird die Einhaltung der Grenzwerte als gesichert betrachtet.