Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0086 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen in Hamminkeln unter Berücksichtigung geänderter Vorgaben des Schulgesetzes NRW. Ein zentrales neues Steuerungsinstrument ist die kommunale Klassenrichtzahl, die auf der Anzahl der voraussichtlich einzuschulenden Kinder und Erfahrungswerten basiert. Für das Schuljahr 2014/2015 ergibt sich nach diesem Richtwert eine Kapazität von zehn Eingangsklassen im Stadtgebiet.
Die vorliegenden statistischen Daten zur Geburtenentwicklung und zu den erwarteten Schulneulingen zeigen für die kommenden Schuljahre eine Entwicklung auf, bei der die Anzahl der möglichen Eingangsklassen mittelfristig von zehn auf sieben sinken könnte. Dabei wird ein Ungleichgewicht in der Unterrichtsversorgung zwischen Standorten mit großen Eingangsklassen, wie Dingden, Hamminkel und Mehrhoog, und Standorten mit geringeren Schülerzahlen festgestellt.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schulstandort Wertherbruch. Die Gesamtschülerzahl liegt dort unter der für einen selbstständigen Standort erforderlichen Grenze von 92 Kindern. Zudem ist absehbar, dass die Mindestgröße für die Bildung einer Eingangsklasse in den Schuljahren 2015/2016 und 2018/2019 voraussichtlich nicht erreicht wird. Um die Beschulung am Standort Wertherbruch im Sinne kurzer Schulwege zu ermöglichen, prüft die Verwaltung verschiedene Optionen, darunter die Bildung eines Teilstandortes im Rahmen eines Grundschulverbundes. Die Verwaltung informiert hiermit frühzeitig über die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten.
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