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Beschlussvorlage

Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NW

2013/0118 16.10.2013 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2013/0118 befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Vertretungsregelung nach der Wahl des Kämmerers zum Beigeordneten neu festzulegen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung obliegt die Bestellung eines allgemeinen Vertreters dem Rat. Da durch die Neubesetzung im Beigeordnetenrat eine Änderung der personellen Konstellation eingetreten ist, muss die Kompetenzzuweisung für die Vertretung des Bürgermeisters formal neu beschlossen werden. Die Vorlage führt aus, dass eine automatische Vertretung kraft Gesetzes nicht vorgesehen ist und eine Entscheidung des Rates die rechtliche Grundlage für die Kompetenzübertragung schafft.

Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Kämmerer zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Für den Fall, dass der so bestellte Beigeordnete verhindert ist, soll ein Vorstandsbereichsleiter zur allgemeinen Vertretung berufen werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Ratssitzung am 16. Oktober 2013 vorbereitet.

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