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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bericht der Telekom über die Netzstörungen in Hamminkeln, hier: Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln vom 22.09.2013Zur Vorlage · 2013/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2013/0144 wird über den Bericht der Deutschen Telekom AG zu den Netzstörungen in Hamminkeln informiert. Die Vorlage bezieht sich auf einen Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln vom 22. September 2013.
Auf Wunsch des CDU-Ortsverbandes hat die Verwaltung einen Vertreter der Deutschen Telekom AG zur Ratssitzung am 16. Oktober 2013 eingeladen. Es liegt eine generelle Zusage seitens der Deutschen Telekom AG vor. Der Vertreter der Telekom wird im Rahmen der Sitzung zu den Fragen Stellung nehmen, die vom CDU-Ortsverband eingereicht wurden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage war die namentliche Identität des Vertreters noch nicht bekannt.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 2Korbacher Resolution Energiewende ohne Fracking - Anregung gemäß § 24 GO NW vom 17.06.2013Zur Vorlage · 2013/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Anregung nach § 24 GO NW, die von zwei in Mühlheim an der Ruhr wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurde. Die Antragstellenden fordern, dass die Stadt Hamminkeln die sogenannte „Korbacher Resolution“ unterstützt. Diese beinhaltet die Forderung nach einer sofortigen Abkehr von sämtlichen Formen des Frackings bei der Gewinnung fossiler Energieträger, den Verzicht auf den Handel mit „gefrackten“ Energieträgern, eine Novellierung des Bergrechts sowie die konsequente Umsetzung der Energiewende.
Das Stadtgebiet Hamminkelns liegt weitgehend in Gebieten, die von den Unternehmen DART-Energy und Thyssen Vermögensverwaltung GmbH für die Erdgasgewinnung beansprucht werden. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im Mai 2012 beschlossen, eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz von Fracking abzulehnen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, keine städtischen Grundstücke für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen und die Landesregierung zur Änderung des Bergrechts aufzufordern, um eine stärkere Beteiligung von Kommunen, Wasserversorgungsunternehmen und der Öffentlichkeit sowie verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu gewährleisten.
Die Vorlage verweist zudem auf eine Resolution des Kreistags des Kreises Wesel, die sich ebenfalls gegen die Nutzung der Fracking-Technologie ausspricht und eine Anpassung des Bundesberggesetzes fordert, um den Schutz von Wasserschutzgebieten und die Beteiligung unterer Behörden sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 3Klimaschutzkonzept der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt der Rat mit einem Entwurf für ein integriertes Klimaschutzkonzept vor. Die Erarbeitung dieses Konzepts wurde im September 2012 durch das Fachbüro infas enermetric in Auftrag gegeben. Das Projekt wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch den Projektträger Jülich mit 65 Prozent gefördert.
Der Entwurf basiert auf den Klimaschutzzielen, die der Rat bereits am 18. Juli 2013 einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Koordination der Umsetzung beauftragt hat. Die vorliegende Fassung des Konzepts enthält eine Konkretisierung der Maßnahmenpakete, welche in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Bürgerschaft entwickelt wurden. Neben den bereits bekannten Zielen und der CO2-Bilanz umfasst das Dokument detaillierte Maßnahmenpläne.
Der Entwurf wurde am 19. September 2013 im Rahmen des ersten Hamminkelner Klimaschutztages vorgestellt. Die Unterlagen sind den Fraktionen in gedruckter Form zugegangen und stehen zudem online über das Ratsinformationssystem zur Verfügung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Klimaschutzkonzept in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 2. Oktober 2013 und im Rat für den 16. Oktober 2013 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufhebung und Neuaufstellung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2013/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses vom 13. Mai 2009 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen verkleinerten Geltungsbereich.
Ursprünglich sah das Verfahren die Erweiterung von Gewerbeflächen sowie die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses vor, um Bauvoranfragen aus dem Jahr 2007 zu ermöglichen. Aufgrund aktualisierter Überschwemmungsgebietskarten für die Gewässer Issel, Klev’sche Landwehr und Wolfstrang hat sich die Planung verändert. Während der Standort für das geplante Betriebsleiterwohnhaus nach aktueller Darstellung hochwasserfrei liegt, befinden sich die für eine Gewerbeerweiterung vorgesehenen Grundstücksteile weiterhin im Überschwemmungsgebiet.
Infolgedessen hat die Antragstellerin den Antrag modifiziert, sodass die Erweiterung der Gewerbeflächen entfällt und lediglich die Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses im Fokus steht. Damit entfallen auch die im Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Störung der Wohnruhe durch gewerbliche Nutzung. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das verbleibende Vorhaben als vorhabenbezogener Plan umgesetzt werden sollte. Die Umwandlung von Kleingartenflächen in private Grünflächen soll weiterhin als Planungsziel beibehalten werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss für den angepassten Geltungsbereich zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Aufhebung und Neuaufstellung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2013/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufhebung und Neuaufstellung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingden. Ursprünglich war die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit Flachdach vorgesehen, was der Rat der Stadt Hamminkeln im September 2012 beschlossen hatte.
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Bauantrag für ein Wohnhaus mit sieben Wohneinheiten auf Basis des bestehenden Bebauungsplans Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ genehmigt. Ein zweiter Bauabschnitt, der eine Erweiterung des Gebäudes in Richtung Bocholter Straße vorsieht, konnte jedoch nicht genehmigt werden, da die Baugrenzen des bestehenden Plans überschritten werden. Da sich die aktuelle Planung des Antragstellers wesentlich von der ursprünglichen Planung unterscheidet, wurde die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses beantragt. Die neuen Planungsmerkmale umfassen eine Reduzierung des Geltungsbereiches, eine Begrenzung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse sowie die Darstellung eines geneigten Daches.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss gemäß der aktuellen Planung zu fassen. Zudem empfiehlt der Ausschuss, eine Bürgerversammlung durchzuführen, und beauftragt die Verwaltung, die Durchführung dieser Veranstaltung vorbehaltlich der Ratsentscheidung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 6Konkretisierung des Leitbildes der Stadt Hamminkeln hier: Entwurf des Ziel- und Kennzahlensystems des Kernhaushalts und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 2014Zur Vorlage · 2013/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Konkretisierung des Leitbildes der Stadt Hamminkeln durch die Einführung eines Entwurfs für ein Ziel- und Kennzahlensystem. Dieses System soll für den Kernhaushalt sowie für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2014 Anwendung finden.
Die Grundlage bildet das im Dezember 2012 vom Rat verabschiedete Leitbild, welches unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie in Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung entwickelt wurde. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung wurden spezifische Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und Kennzahlen zur Messung des Erfolgs formuliert. Dabei wurde der Grundsatz verfolgt, dass die Politik die Ziele und deren Messbarkeit vorgibt, während die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahmen und die Dokumentation des Erfolgs übernimmt.
Die Entwürfe der Zielsysteme enthalten strategische und operative Ziele sowie den Bezug zum Leitbild. Ergänzend werden exemplarische Maßnahmen aufgezeigt, um die Umsetzung transparent zu gestalten. Die Zielsysteme sind als dynamische Instrumente konzipiert, die im Rahmen der jährlichen Haushalts- und Wirtschaftsplanaufstellungen an aktuelle politische Prozesse angepasst werden können. Die Berichterstattung über die Zielerreichung soll künftig in die Quartalsberichte des Kernhaushalts und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung integriert werden.
Der Rat wird gebeten, den Entwurf des Zielsystems zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese in die Entwürfe des Haushalts- und Wirtschaftsplans 2014 einzuarbeiten.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 7Entsendung eines Vertreters in den Beirat der Drogenberatung WeselZur Vorlage · 2013/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, einen Vertreter in den neu gegründeten Beirat der Drogenberatung Wesel zu entsenden. Hintergrund der Vorlage ist die Neugestaltung der kreisweiten Verträge zur Sucht- und Drogenbekämpfung. Die Jugendämter im Kreis Wesel hatten im Jahr 2010 festgestellt, dass die bestehenden Vereinbarungen mit den Trägern der Drogenberatungsstellen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprachen. In der Folge wurden neue, kreiseinheitliche Verträge mit konkreten Aufgabenstellungen und einem standardisierten Berichtswesen abgeschlossen.
Durch die erfolgte Vertragsänderung zwischen dem Verein Information und Hilfe in Drogenfragen e.V. und der Stadt Wesel erhält die Stadt Hamminkeln nun einen Sitz in diesem Beirat. Die Aufgabe des Gremiums besteht darin, die Interessen der beteiligten Jugendämter, des Kreises Wesel als Träger der Gesundheitshilfe sowie weiterer Träger zu wahren.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass der Rat die Vertretung der kommunalen Interessen durch einen Ratsbeschluss festlegt. Für die Stadt Hamminkeln ergeben sich aus der Aktualisierung der Verträge keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Stadt leistet bereits seit 1988 freiwillige Zuschüsse in Höhe von jährlich 1.400 Euro an den Verein Information und Hilfe in Drogenfragen e.V. zur Förderung der Arbeit. Bis zur endgültigen Bestellung durch den Rat wird die erste Sitzung des Beirates durch eine Vertretung der Verwaltung ohne Stimmrecht begleitet.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 8Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NWZur Vorlage · 2013/0118 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2013/0118 befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Vertretungsregelung nach der Wahl des Kämmerers zum Beigeordneten neu festzulegen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung obliegt die Bestellung eines allgemeinen Vertreters dem Rat. Da durch die Neubesetzung im Beigeordnetenrat eine Änderung der personellen Konstellation eingetreten ist, muss die Kompetenzzuweisung für die Vertretung des Bürgermeisters formal neu beschlossen werden. Die Vorlage führt aus, dass eine automatische Vertretung kraft Gesetzes nicht vorgesehen ist und eine Entscheidung des Rates die rechtliche Grundlage für die Kompetenzübertragung schafft.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Kämmerer zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Für den Fall, dass der so bestellte Beigeordnete verhindert ist, soll ein Vorstandsbereichsleiter zur allgemeinen Vertretung berufen werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Ratssitzung am 16. Oktober 2013 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 9Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums durch den Kreis WeselZur Vorlage · 2013/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2013/0146 befasst sich mit der geplanten Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KIZ) durch den Kreis Wesel. Das Zentrum soll auf Basis des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW verschiedene Handlungsfelder wie die frühkindliche Bildung sowie die Schulentwicklung und den Übergang von der Schule in den Beruf abdecken.
Der Kreis Wesel plant die Einrichtung des KIZ vorbehaltlich der Genehmigung durch das Land. Nach Schätzungen des Kreises belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf etwa 500.000 Euro. Nach Abzug der Landesförderung und Berücksichtigung von Einsparungen wird ein umlagerelevanter Mehrbedarf von rund 50.000 Euro erwartet.
Die Stadt Hamminkeln nimmt in der Vorlage zur Kenntnis, dass für die Errichtung des Zentrums kein Einvernehmen der Stadt erforderlich ist. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Errichtung zu einem erhöhten Umlageaufwand für die Stadt führt, ohne dass dem kommunale Haushalt messbare Verbesserungen gegenüberstehen. Zudem wird die Fortsetzung der bestehenden Gestaltung der Kreisumlage im Sozialbereich kritisch betrachtet. Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme betrifft die langfristige Finanzierung: Die Stadt Hamminkeln äußert die Einschätzung, dass ein einmal eingerichtetes Integrationszentrum auch nach dem Auslaufen der Landesförderung voraussichtlich nicht wieder aufgelöst werden kann.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen