Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen von Zensus 2011; hier: Entscheidung zum Umgang mit der Festsetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Entscheidung über den Umgang mit der verbindlichen Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für Hamminkeln durch das Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Mit Wirkung zum Stichtag 09. Mai 2011 wurde die Einwohnerzahl der Stadt auf 26.350 Personen festgesetzt.
Diese Festsetzung weist eine Abweichung von 4,6 Prozent gegenüber der bisherigen amtlichen Fortschreibung auf, was im Kreisgebiet Wesel die höchste prozentuale Differenz darstellt. Die Verwaltung hat im Vorfeld Bedenken hinsichtlich der Diskrepanz zwischen den Melderegisterdaten und der Zensus-Festsetzung geäußert. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Korrekturen auf Basis der Haushaltsbefragung, bei denen ein hoher Anteil an Stichproben erfolgt ist, was Zweifel an der Genauigkeit aufkommen ließ.
Das IT.NRW hat auf die Stellungnahmen der Stadt reagiert und die Korrekturen beibehalten. Dabei wurde darauf verwiesen, dass ein Abgleich der Ergebnisse mit den Melderegistern aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist. Zudem wurde angeführt, dass die Abweichungen bei den Stichproben für Hamminkeln unter dem Durchschnitt der nordrhein-westfälischen Kommunen liegen. Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, wobei eine aufschiebende Wirkung der Klage nicht automatisch eintritt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.12.2013kein Ergebnis hinterlegt