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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"Zur Vorlage · 2013/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Satzung zum 01.08.2014 in Kraft zu setzen und die bestehende Regelung vom 28.02.2005 außer Kraft zu setzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Beitragsregelung für Pflegefamilien. Auf Antrag eines Vereins soll für Personen, die im Rahmen der Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen wie den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, die niedrigste Beitragsstufe angewandt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Würdigung der Leistung von Pflegefamilien sowie dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung, wie sie bereits in anderen Kommunen des Kreises Wesel existiert.
Zudem wurde die Elternbeitragsstaffelung aufgrund rechtlicher Änderungen neu strukturiert. Die Anzahl der Einkommensgruppen wurde erweitert, wobei die Beiträge nun linear zum Einkommen steigen. Die Regelung für Geschwisterkinder, wonach ab dem zweiten Kind nur der halbe Beitrag fällig wird, bleibt unverändert. Die Neufassung der Satzung wurde im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 2Offene Jugendarbeit im Ortsteil Brünen hier: Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Einrichtung einer halben Stelle der offenen JugendarbeitZur Vorlage · 2013/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat einen Antrag gestellt, dass die Stadt Hamminkeln 20 Prozent der Brutto-Personalkosten für eine 0,5-Fachkraftstelle im Bereich der Offenen Jugendarbeit im Ortsteil Brünen übernimmt. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist die Genehmigung der Stelle durch den zuständigen Jugendhilfeträger, den Kreis Wesel.
Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde, eine vakante Stelle aus dem Projekt an der Hauptschule Dingden nicht neu zu besetzen, sondern diese Kapazität für den Ortsteil Brünen einzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Wesel hat bereits die Notwendigkeit einer halben Fachkraftstelle für Brünen festgestellt. Die Verwaltung verweist dabei auf die unterschiedlichen Zahlen der Kinder und Jugendlichen in den Ortsteilen, wobei für Brünen ein Bedarf für eine Fachkraftstelle als begründbar angesehen wird.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Beschlussempfehlung einstimmig unterstützt. Dem Rat wird empfohlen, die Übernahme der 20 Prozent der Brutto-Personalkosten zu beschließen, sofern die Bedarfsprüfung durch den Kreis Wesel positiv ausfällt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, im Falle einer Genehmigung einen entsprechenden Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 3Fracking; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein vom 08.11.13 zur Beteiligung der Stadt Hamminkeln im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren im Aufsuchungsfeld "Saxon I West"Zur Vorlage · 2013/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0182 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein. Die Interessengemeinschaft beantragt, dass der Rat die Bezirksregierung Arnsberg sowie das Nordrhein-Westfälische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk darüber informiert, dass die Rechtswirksamkeit des bisherigen Erteilungsprozesses von Erlaubnissen ohne Berücksichtigung der Kommunen fraglich ist. Zudem soll die Stadt Hamminkeln den Anspruch geltend machen, bei künftigen Anträgen auf Verlängerung oder Neuerteilung von Erlaubnissen im Aufsuchungsfeld „Saxon I West“ beteiligt und angehört zu werden, um öffentliche Interessen im eigenen Hoheitsgebiet einbringen zu können.
Hintergrund der Anregung ist die bestehende Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im genannten Feld, die bis zum 14. März 2014 gültig ist. Es wird damit gerechnet, dass die Erlaubnisinhaberin Dart Energy eine Verlängerung oder Neuerteilung beantragen wird. Die Anregung stützt sich auf das Bundesberggesetz, wonach Erlaubnisse bei überwiegenden öffentlichen Interessen verweigert werden können und die zuständigen Behörden zur Stellungnahme verpflichtet sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Landesbehörden zu versenden, um die Interessen der Kommune im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu wahren.
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Beratungsfolge
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 4Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Hamminkeln - Anstellung eines geförderten KlimaschutzmanagersZur Vorlage · 2013/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Anstellung eines geförderten Klimaschutzmanagers, um die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes operativ zu begleiten. Die Beschlussvorlage der Fachdienste 61 basiert auf einem im Oktober 2013 vom Rat beschlossenen Konzept, das darauf abzielt, die CO2-Emissionen auf dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber dem Referenzjahr 2010 zu reduzieren.
Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder. Zu den Leitzielen gehören die Steigerung der regenerativen Stromerzeugung auf 75 % bis 2020 und 100 % bis 2030 sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärmeerzeugung auf 20 % bis 2020 und 30 % bis 2030. Im Bereich Mobilität sollen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Fahrgemeinschaften gefördert werden. Zudem ist die Erreichung einer CO2-neutralen Verwaltung bis 2030 sowie eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2 % vorgesehen.
Die neue Stelle soll die bestehenden personellen Ressourcen ergänzen, um Maßnahmen strukturiert zu bearbeiten, Projekte zu koordinieren und die Zielerreichung zu kontrollieren. Die Finanzierung der Stelle kann im Rahmen einer Bundesinitiative durch einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben erfolgen. Die Position wird nach TVöD in die Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Die Aufgaben umfassen unter anderem die fachliche Unterstützung, die Vernetzung von Akteuren sowie die Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 53. Satzung vom 12.12.2013 zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2013/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassung ist die Aktualisierung der Satzung vom 14. April 2011, um die Serviceleistungen für Dritte neu zu regeln.
Grund für die Änderung ist die Schaffung einer neuen Tarifposition im Bereich der Tragehilfe. Aufgrund der Zunahme von Einsätzen, bei denen der Brandschutz den Rettungsdienst beim Transport von Schwerlastpatienten unterstützt, ist ein gestiegener Aufwand zu verzeichnen. Die Vorlage sieht vor, dass die tatsächlichen einsatzbezogenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine Differenzierung zwischen einfacher Tragehilfe und Transporthilfe unter Einsatz der Drehleiter sowie eine Pauschalierung der Kosten sind nicht vorgesehen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung damit, dass die entsprechende Kostensatzung den Kostenersatzanspruch ausdrücklich aufführen muss. Es wird darauf verwiesen, dass die Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme dieser Zusatzkosten für den Patiententransport durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt wurde.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits einstimmig empfohlen, und der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dieser Empfehlung ebenfalls einstimmig angeschlossen. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 21.11.2013 · Feuerschutzausschuss (8. Sitzung)
- 6Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2013/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neukalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Kostendeckung unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen. Die Kalkulationsgrundlage basiert auf einer Kostenartenrechnung, die nach Abzug von Aufwendungen für die Kriegsgräberpflege, die Unterhaltung von Vorhalteflächen sowie kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen einen Betrag von 338.309 Euro ergibt. Von diesem Betrag wird ein öffentlich-rechtlicher Anteil von 14 Prozent abgezogen, der den grünpolitischen Wert der Friedhöfe (Erholungswert, Klimarelevanz, Lärmschutz etc.) widerspiegelt. Daraus ergeben sich ansatzfähige Kosten in Höhe von 298.358 Euro.
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt über verschiedene Gebührentatbestände, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, die Grabbereitung und Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhallen. Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden die Divisionskalkulation und die Äquivalenzziffernkalkulation angewandt.
Zu den Neuerungen in der Satzung gehört die Integration der Rasenpflegegebühr in die Gebühr für das Grabnutzungsrecht sowie die Einführung eines neuen Gebührentatbestands für die Grabpflege bei entfallendem Nutzungsrecht. Zudem wird für Umbettungen oder Ausgrabungen ein Grundbetrag zur Deckung des zusätzlichen Aufwands festgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu beschließen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis hat den vorliegenden Gebührentarif bereits befürwortet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 79. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2013/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2013/0160 die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der kostendeckenden Gebührensätze für das Jahr 2014.
Die Kalkulation sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfallgefäße vor. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 134,54 Euro auf 135,56 Euro, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 360,26 Euro auf 369,20 Euro erhöht. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,57 Euro auf 0,59 Euro. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei null Euro.
Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Ein Rückgang der Erlöse aus der Altpapierverwertung wird erwartet, wobei die geschätzten Einnahmen für 2014 bei 135.000 Euro liegen, verglichen mit 180.000 Euro im Vorjahr. Ein Ausgleich soll durch eine Erstattung aus der Gebührenrücklage des Kreises Wesel in Höhe von 49.248 Euro erfolgen.
Trotz sinkender Gesamtkosten und steigender kalkulierter Einnahmen erhöht sich der umlagefähige Aufwand um etwa 37.000 Euro. Grund hierfür ist ein Fehlbetrag von 15.099,08 Euro aus dem Jahresabschluss 2012, der auf geringere Erlöse aus der Altpapierverwertung und rückläufige Restabfallmengen zurückzuführen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Änderung der Gebührensatzung im Rat zu beschließen.
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- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 86. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2013/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die sechste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Mit dieser Vorlage wird eine Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2014 vorgeschlagen.
Nach der vorliegenden Kalkulation steigt die Schmutzwassergebühr von 2,76 €/m³ auf 2,93 €/m³, während die Niederschlagswassergebühr von 0,77 €/m³ auf 0,81 €/m³ angehoben werden soll. Diese Entwicklung resultiert aus einem gestiegenen umlagefähigen Aufwand von 4.676.072 €, da in die Kalkulation ein Überschuss aus dem Jahr 2012 in Höhe von 86.410,34 € eingestellt wurde. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt der gebührenpflichtige Aufwand zwar um 6.659 €, jedoch führt die Reduzierung der kalkulierten Maßstabseinheiten zu höheren Sätzen. So wurde die kalkulierte Schmutzwassermenge auf 1.030.000 m³ und die gebührenpflichtige Fläche für Niederschlagswasser auf 2.045.000 m² angepasst.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes. Dieser soll von 6,75 % auf 6,58 % gesenkt werden, was zu Mindereinnahmen von etwa 20.000 € führt. Die neue Berechnung basiert auf einem Durchschnittszinssatz der letzten 50 Jahre sowie einem Zuschlag für die Finanzierung des Anlagenvermögens. Zukünftig soll dieser Zinssatz jährlich an die Zinsentwicklung angepasst werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beschlussfassung der Änderung im Rat der Stadt Hamminkeln empfohlen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 99. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2013/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,54 €/m³ auf 24,56 €/m³ sinken. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 12,68 €/m³ auf 14,90 €/m³.
Die Grundlage für diese Änderungen ist eine Neuberechnung der Kosten. Durch eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ist die Vergütung für den Transport von Schlamm und Abwasser gestiegen. Zudem wurden die kalkulierten Entsorgungsmengen im Vergleich zum Vorjahr nach oben korrigiert. Bei den Kleinkläranlagen erhöht sich die kalkulierte Vergütung von 59.241 € auf 97.580 €.
Der Rückgang der Gebühr bei den Kleinkläranlagen wird durch die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2012 sowie eine günstigere Verteilung der Fixkosten auf die gestiegene Entsorgungsmenge ermöglicht. Bei den abflusslosen Gruben kann der Überschuss die gestiegenen Unternehmervergütungen nur teilweise ausgleichen, wesso die Gebühr steigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 10Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2014Zur Vorlage · 2013/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0163 befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 in der Stadt Hamminkeln. Nach der Neuausschreibung der Straßenreinigung und der Erweiterung des Reinigungsumfangs, unter anderem im Bereich der Westtangente Dingden, sind die Gesamtkosten um etwa 2.000 Euro gestiegen. Dieser Anstieg wird durch eine erhöhte gebührenpflichtige Gesamtfrontlänge der Grundstücke sowie durch einen Überschuss aus der Nachkalkulation für das Jahr 2012 in Höhe von 2.802,59 Euro ausgeglichen.
Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich für das Jahr 2014 ein gleichbleibender, kostendeckender Gebührensatz von 0,81 Euro pro Meter. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung ist daher nicht erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW etwaige Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen sind. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt des Ausgleichs des Überschusses aus 2012 obliegt dem Rat. Sollte ein Ausgleich erst in den Jahren 2015 oder 2016 erfolgen, müsste der Gebührensatz auf 0,85 Euro pro Meter angehoben werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, die Gebührenkalkulation für 2014 zu billigen, sodass der Gebührensatz unverändert bleibt. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die vorliegende Kalkulation entscheiden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 118. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2013/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0164 behandelt die 8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014, die verschiedene Gebührensätze für unterschiedliche Flächenarten – versiegelt, Wald sowie übrige Flächen – für sechs Wasser- und Bodenverbände festlegt.
Die Kalkulation zeigt für die Verbände Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Untere Issel Süd und Mengering-Rümping-Honselbach geringfügige Anpassungen der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr 2013. Beim Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel ist eine Senkung des Umlagesatzes vorgesehen, da dieser Verband eine Reduzierung angekündigt hat. Für den Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord ist aufgrund einer Flächenkorrektur ein Anstieg des Beitrags um 681,06 Euro zu verzeichnen. Zudem haben Veränderungen bei der Flächennutzung zu Anpassungen der Sätze in den übrigen fünf Verbänden geführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage im Termin am 5. Dezember 2013 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die 8. Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für den 12. Dezember 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 12Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2013 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0141 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2013 des Kernhaushalts der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2013.
Im Bereich der Erträge wurden in den ersten drei Quartalen 61 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 95 % nahe am Planansatz liegen, verzeichnen die Steuern und ähnlichen Abgaben einen Stand von 58 %. Hierbei wird bei der Gewerbesteuer ein Rückgang gegenüber den Erwartungen festgestellt, während die Vergnügungssteuer den Planansatz bereits leicht übersteigt. Die Transfererträge aus dem Sozialbereich weisen mit 501 % eine deutliche Überschreitung des Planwerts auf, was primlich auf zurückgezahlte Leistungen für Hilfen außerhalb von Einrichtungen zurückzuführen ist. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 88 % der geplanten Erträge realisiert.
Die Aufwendungen belaufen sich im betrachteten Zeitraum auf 77 % des Planansatzes. Die Personalaufwendungen liegen bei 63 %, wobei hier Einsparungen bei den Beihilfeaufwendungen für Beamte sowie geringere Gehaltserhöhungen als geplant zu erwarten sind. Die Versorgungsaufwendungen liegen mit 147 % über dem geplanten Wert für die ersten drei Quartale.
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Beratungsfolge
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 13Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen von Zensus 2011; hier: Entscheidung zum Umgang mit der FestsetzungZur Vorlage · 2013/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Entscheidung über den Umgang mit der verbindlichen Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl für Hamminkeln durch das Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Mit Wirkung zum Stichtag 09. Mai 2011 wurde die Einwohnerzahl der Stadt auf 26.350 Personen festgesetzt.
Diese Festsetzung weist eine Abweichung von 4,6 Prozent gegenüber der bisherigen amtlichen Fortschreibung auf, was im Kreisgebiet Wesel die höchste prozentuale Differenz darstellt. Die Verwaltung hat im Vorfeld Bedenken hinsichtlich der Diskrepanz zwischen den Melderegisterdaten und der Zensus-Festsetzung geäußert. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Korrekturen auf Basis der Haushaltsbefragung, bei denen ein hoher Anteil an Stichproben erfolgt ist, was Zweifel an der Genauigkeit aufkommen ließ.
Das IT.NRW hat auf die Stellungnahmen der Stadt reagiert und die Korrekturen beibehalten. Dabei wurde darauf verwiesen, dass ein Abgleich der Ergebnisse mit den Melderegistern aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist. Zudem wurde angeführt, dass die Abweichungen bei den Stichproben für Hamminkeln unter dem Durchschnitt der nordrhein-westfälischen Kommunen liegen. Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, wobei eine aufschiebende Wirkung der Klage nicht automatisch eintritt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 14Anbringung von Plakatrahmen im StadtgebietZur Vorlage · 2013/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anbringung von Aluminium-Plakatrahmen im Stadtgebiet. Die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH aus Büren-Wewelsburg hat der Stadt angeboten, das Stadtgebiet mit Plakatrahmen im Format DIN A1 auszustatten. Diese Rahmen sollen in einer Höhe von 2,5 Metern an Laternenmasten montiert werden, um die Nutzung von Gehwegen durch Fußgänger und Radfahrer nicht zu beeinträchtigen. Die verglaste Bauweise der Rahmen dient dem Schutz der Plakate vor Witterungseinflüssen. Die Anbringung der Vorrichtungen wurde bereits mit der RWE AG abgestimmt und von dieser genehmigt.
Im Rahmen der Vereinbarung erhält die Firma Städtewergebung Schnelle GmbH das Recht zur alleinigen Nutzung von Werbemöglichkeiten auf städtischem Grund und Boden sowie in Flächen im Gemeingebrauch, wobei Sportstätten ausgenommen sind. Wahlwerbung sowie Plakate zu Volks- oder Bürgerbegehren unterliegen nicht diesen Beschränkungen. Die Kosten für die Bereitstellung der Rahmen entstehen der Stadt Hamminkeln nicht. Als Gegenleistung bietet das Unternehmen den ortsansässigen Vereinen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung einen kostenlosen Freiaushang auf 50 Prozent der montierten Rahmen an, sofern der Aushangzeitraum mindestens 14 Tage beträgt.
Die Standorte der Plakatrahmen befinden sich in den bisher freigegebenen Bereichen, wobei die Standorte Marktstraße 17-19 und Antoniusstraße 21 aufgrund von Bedenken der zuständigen Fachabteilung gestrichen wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen