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Beschlussvorlage

Anbringung von Plakatrahmen im Stadtgebiet

2013/0185 05.12.2013

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anbringung von Aluminium-Plakatrahmen im Stadtgebiet. Die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH aus Büren-Wewelsburg hat der Stadt angeboten, das Stadtgebiet mit Plakatrahmen im Format DIN A1 auszustatten. Diese Rahmen sollen in einer Höhe von 2,5 Metern an Laternenmasten montiert werden, um die Nutzung von Gehwegen durch Fußgänger und Radfahrer nicht zu beeinträchtigen. Die verglaste Bauweise der Rahmen dient dem Schutz der Plakate vor Witterungseinflüssen. Die Anbringung der Vorrichtungen wurde bereits mit der RWE AG abgestimmt und von dieser genehmigt.

Im Rahmen der Vereinbarung erhält die Firma Städtewergebung Schnelle GmbH das Recht zur alleinigen Nutzung von Werbemöglichkeiten auf städtischem Grund und Boden sowie in Flächen im Gemeingebrauch, wobei Sportstätten ausgenommen sind. Wahlwerbung sowie Plakate zu Volks- oder Bürgerbegehren unterliegen nicht diesen Beschränkungen. Die Kosten für die Bereitstellung der Rahmen entstehen der Stadt Hamminkeln nicht. Als Gegenleistung bietet das Unternehmen den ortsansässigen Vereinen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung einen kostenlosen Freiaushang auf 50 Prozent der montierten Rahmen an, sofern der Aushangzeitraum mindestens 14 Tage beträgt.

Die Standorte der Plakatrahmen befinden sich in den bisher freigegebenen Bereichen, wobei die Standorte Marktstraße 17-19 und Antoniusstraße 21 aufgrund von Bedenken der zuständigen Fachabteilung gestrichen wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH zu beauftragen.

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