Fracking; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein vom 08.11.13 zur Beteiligung der Stadt Hamminkeln im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren im Aufsuchungsfeld "Saxon I West"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0182 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein. Die Interessengemeinschaft beantragt, dass der Rat die Bezirksregierung Arnsberg sowie das Nordrhein-Westfälische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk darüber informiert, dass die Rechtswirksamkeit des bisherigen Erteilungsprozesses von Erlaubnissen ohne Berücksichtigung der Kommunen fraglich ist. Zudem soll die Stadt Hamminkeln den Anspruch geltend machen, bei künftigen Anträgen auf Verlängerung oder Neuerteilung von Erlaubnissen im Aufsuchungsfeld „Saxon I West“ beteiligt und angehört zu werden, um öffentliche Interessen im eigenen Hoheitsgebiet einbringen zu können.
Hintergrund der Anregung ist die bestehende Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im genannten Feld, die bis zum 14. März 2014 gültig ist. Es wird damit gerechnet, dass die Erlaubnisinhaberin Dart Energy eine Verlängerung oder Neuerteilung beantragen wird. Die Anregung stützt sich auf das Bundesberggesetz, wonach Erlaubnisse bei überwiegenden öffentlichen Interessen verweigert werden können und die zuständigen Behörden zur Stellungnahme verpflichtet sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Landesbehörden zu versenden, um die Interessen der Kommune im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu wahren.
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Beratungsfolge
- 05.12.2013kein Ergebnis hinterlegt