9. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,54 €/m³ auf 24,56 €/m³ sinken. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 12,68 €/m³ auf 14,90 €/m³.
Die Grundlage für diese Änderungen ist eine Neuberechnung der Kosten. Durch eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ist die Vergütung für den Transport von Schlamm und Abwasser gestiegen. Zudem wurden die kalkulierten Entsorgungsmengen im Vergleich zum Vorjahr nach oben korrigiert. Bei den Kleinkläranlagen erhöht sich die kalkulierte Vergütung von 59.241 € auf 97.580 €.
Der Rückgang der Gebühr bei den Kleinkläranlagen wird durch die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2012 sowie eine günstigere Verteilung der Fixkosten auf die gestiegene Entsorgungsmenge ermöglicht. Bei den abflusslosen Gruben kann der Überschuss die gestiegenen Unternehmervergütungen nur teilweise ausgleichen, wesso die Gebühr steigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 05.12.2013kein Ergebnis hinterlegt