Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"Zur Vorlage · 2013/0122 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Satzung zum 01.08.2014 in Kraft zu setzen und die bestehende Regelung vom 28.02.2005 außer Kraft zu setzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Beitragsregelung für Pflegefamilien. Auf Antrag eines Vereins soll für Personen, die im Rahmen der Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen wie den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, die niedrigste Beitragsstufe angewandt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Würdigung der Leistung von Pflegefamilien sowie dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung, wie sie bereits in anderen Kommunen des Kreises Wesel existiert.
Zudem wurde die Elternbeitragsstaffelung aufgrund rechtlicher Änderungen neu strukturiert. Die Anzahl der Einkommensgruppen wurde erweitert, wobei die Beiträge nun linear zum Einkommen steigen. Die Regelung für Geschwisterkinder, wonach ab dem zweiten Kind nur der halbe Beitrag fällig wird, bleibt unverändert. Die Neufassung der Satzung wurde im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 2Offene Jugendarbeit im Ortsteil Brünen hier: Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Einrichtung einer halben Stelle der offenen JugendarbeitZur Vorlage · 2013/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat einen Antrag gestellt, dass die Stadt Hamminkeln 20 Prozent der Brutto-Personalkosten für eine 0,5-Fachkraftstelle im Bereich der Offenen Jugendarbeit im Ortsteil Brünen übernimmt. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist die Genehmigung der Stelle durch den zuständigen Jugendhilfeträger, den Kreis Wesel.
Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde, eine vakante Stelle aus dem Projekt an der Hauptschule Dingden nicht neu zu besetzen, sondern diese Kapazität für den Ortsteil Brünen einzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Wesel hat bereits die Notwendigkeit einer halben Fachkraftstelle für Brünen festgestellt. Die Verwaltung verweist dabei auf die unterschiedlichen Zahlen der Kinder und Jugendlichen in den Ortsteilen, wobei für Brünen ein Bedarf für eine Fachkraftstelle als begründbar angesehen wird.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Beschlussempfehlung einstimmig unterstützt. Dem Rat wird empfohlen, die Übernahme der 20 Prozent der Brutto-Personalkosten zu beschließen, sofern die Bedarfsprüfung durch den Kreis Wesel positiv ausfällt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, im Falle einer Genehmigung einen entsprechenden Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 3Schulentwicklungsplanung hier: Schließung der Grundschule Wertherbruch und Bildung eines Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog im Ortsteil WertherbruchZur Vorlage · 2013/0151 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung in Hamminkeln, konkret mit der Schließung der Grundschule Loikum/Wertherbruch und der Neuregelung als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog. Grundlage der Vorlage sind die aktuellen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW sowie die Entwicklung der Schülerzahlen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zahl der Anmeldungen für das Schuljahr 2014/2015 am Standort Wertherbruch mit 19 Kindern eine geringe Größe aufweist. Prognosen für die kommenden Schuljahre deuten darauf hin, dass die erforderliche Mindestanzahl für eine eigenständige Eingangsklasse perspektivisch nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Zudem unterschreitet die Gesamtschülerzahl die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße für eine eigenständige Grundschule.
Nach Abstimmungen zwischen der Schulaufsicht und den Schulleitungen wurde ein Lösungsansatz erarbeitet. Dieser sieht vor, den Standort Loikum/Wertherbruch zum Schuljahr 2014/2015 als eigenständigen Standort aufzulösen und stattdessen als Teilstandort der Grundschule Mehrhoog weiterzuführen. Als Gründe für diese Entscheidung werden die örtliche Nähe, die organisatorische Verknüpfung sowie die Bereitschaft der Grundschule Mehrhoog zur Durchführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht angeführt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Schließung des eigenständigen Standorts und die Neuzuweisung als Teilstandort der Grundschule Mehrhoog zum Schuljahr 2014/2015 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 43. Satzung vom 12.12.2013 zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2013/0147 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassung ist die Aktualisierung der Satzung vom 14. April 2011, um die Serviceleistungen für Dritte neu zu regeln.
Grund für die Änderung ist die Schaffung einer neuen Tarifposition im Bereich der Tragehilfe. Aufgrund der Zunahme von Einsätzen, bei denen der Brandschutz den Rettungsdienst beim Transport von Schwerlastpatienten unterstützt, ist ein gestiegener Aufwand zu verzeichnen. Die Vorlage sieht vor, dass die tatsächlichen einsatzbezogenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine Differenzierung zwischen einfacher Tragehilfe und Transporthilfe unter Einsatz der Drehleiter sowie eine Pauschalierung der Kosten sind nicht vorgesehen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung damit, dass die entsprechende Kostensatzung den Kostenersatzanspruch ausdrücklich aufführen muss. Es wird darauf verwiesen, dass die Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme dieser Zusatzkosten für den Patiententransport durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt wurde.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits einstimmig empfohlen, und der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dieser Empfehlung ebenfalls einstimmig angeschlossen. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für den Rat vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 21.11.2013 · Feuerschutzausschuss (8. Sitzung)
- 5Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2013/0157 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0157 der Fachdienste 65 sieht eine Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage sind Neuerschließungen im Stadtgebiet, die eine Anpassung der Zuständigkeiten für die Fahrbahnreinigung erforderlich machen.
Im Rahmen der Anpassung wird die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Stadt, welche eine maschinelle Reinigung vorsieht, insbesondere auf Abschnitte der neuen Westtangente in Dingden ausgeweitet. Betroffen sind hierbei Bereiche der Straßen Am Bahnhof, Am Depot und Klausenhofstraße sowie Teile der Loikumer Straße.
Im Gegensatz dazu wird die Reinigungspflicht für neu ausgebaute Wohnstraßen auf die Anlieger übertragen. Dies betrifft Abschnitte in den Ortsteilen Hamminkeln, Mehrhoog und Marienthal, unter anderem in den Bereichen Am Hallenbad, Erna-Schmidthals-Weg, Neuhardenbergstraße, Weikenrott, Zum Schnellenhof sowie An der alten Molkerei und Klostermühle.
Der Betriebsausschuss des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln hat die Änderungen im Straßenverzeichnis bereits einstimmig empfohlen. Die Vorlage wurde zur abschließenden Entscheidung an den Rat der Stadt Hamminkeln weitergeleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 6Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2014Zur Vorlage · 2013/0163 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0163 befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 in der Stadt Hamminkeln. Nach der Neuausschreibung der Straßenreinigung und der Erweiterung des Reinigungsumfangs, unter anderem im Bereich der Westtangente Dingden, sind die Gesamtkosten um etwa 2.000 Euro gestiegen. Dieser Anstieg wird durch eine erhöhte gebührenpflichtige Gesamtfrontlänge der Grundstücke sowie durch einen Überschuss aus der Nachkalkulation für das Jahr 2012 in Höhe von 2.802,59 Euro ausgeglichen.
Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich für das Jahr 2014 ein gleichbleibender, kostendeckender Gebührensatz von 0,81 Euro pro Meter. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung ist daher nicht erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW etwaige Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen sind. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt des Ausgleichs des Überschusses aus 2012 obliegt dem Rat. Sollte ein Ausgleich erst in den Jahren 2015 oder 2016 erfolgen, müsste der Gebührensatz auf 0,85 Euro pro Meter angehoben werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, die Gebührenkalkulation für 2014 zu billigen, sodass der Gebührensatz unverändert bleibt. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die vorliegende Kalkulation entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 7Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2013/0159 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neukalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Kostendeckung unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen. Die Kalkulationsgrundlage basiert auf einer Kostenartenrechnung, die nach Abzug von Aufwendungen für die Kriegsgräberpflege, die Unterhaltung von Vorhalteflächen sowie kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen einen Betrag von 338.309 Euro ergibt. Von diesem Betrag wird ein öffentlich-rechtlicher Anteil von 14 Prozent abgezogen, der den grünpolitischen Wert der Friedhöfe (Erholungswert, Klimarelevanz, Lärmschutz etc.) widerspiegelt. Daraus ergeben sich ansatzfähige Kosten in Höhe von 298.358 Euro.
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt über verschiedene Gebührentatbestände, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, die Grabbereitung und Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhallen. Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden die Divisionskalkulation und die Äquivalenzziffernkalkulation angewandt.
Zu den Neuerungen in der Satzung gehört die Integration der Rasenpflegegebühr in die Gebühr für das Grabnutzungsrecht sowie die Einführung eines neuen Gebührentatbestands für die Grabpflege bei entfallendem Nutzungsrecht. Zudem wird für Umbettungen oder Ausgrabungen ein Grundbetrag zur Deckung des zusätzlichen Aufwands festgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu beschließen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis hat den vorliegenden Gebührentarif bereits befürwortet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 89. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2013/0160 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2013/0160 die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der kostendeckenden Gebührensätze für das Jahr 2014.
Die Kalkulation sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfallgefäße vor. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 134,54 Euro auf 135,56 Euro, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 360,26 Euro auf 369,20 Euro erhöht. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,57 Euro auf 0,59 Euro. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei null Euro.
Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Ein Rückgang der Erlöse aus der Altpapierverwertung wird erwartet, wobei die geschätzten Einnahmen für 2014 bei 135.000 Euro liegen, verglichen mit 180.000 Euro im Vorjahr. Ein Ausgleich soll durch eine Erstattung aus der Gebührenrücklage des Kreises Wesel in Höhe von 49.248 Euro erfolgen.
Trotz sinkender Gesamtkosten und steigender kalkulierter Einnahmen erhöht sich der umlagefähige Aufwand um etwa 37.000 Euro. Grund hierfür ist ein Fehlbetrag von 15.099,08 Euro aus dem Jahresabschluss 2012, der auf geringere Erlöse aus der Altpapierverwertung und rückläufige Restabfallmengen zurückzuführen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Änderung der Gebührensatzung im Rat zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 96. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2013/0161 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die sechste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Mit dieser Vorlage wird eine Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2014 vorgeschlagen.
Nach der vorliegenden Kalkulation steigt die Schmutzwassergebühr von 2,76 €/m³ auf 2,93 €/m³, während die Niederschlagswassergebühr von 0,77 €/m³ auf 0,81 €/m³ angehoben werden soll. Diese Entwicklung resultiert aus einem gestiegenen umlagefähigen Aufwand von 4.676.072 €, da in die Kalkulation ein Überschuss aus dem Jahr 2012 in Höhe von 86.410,34 € eingestellt wurde. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt der gebührenpflichtige Aufwand zwar um 6.659 €, jedoch führt die Reduzierung der kalkulierten Maßstabseinheiten zu höheren Sätzen. So wurde die kalkulierte Schmutzwassermenge auf 1.030.000 m³ und die gebührenpflichtige Fläche für Niederschlagswasser auf 2.045.000 m² angepasst.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes. Dieser soll von 6,75 % auf 6,58 % gesenkt werden, was zu Mindereinnahmen von etwa 20.000 € führt. Die neue Berechnung basiert auf einem Durchschnittszinssatz der letzten 50 Jahre sowie einem Zuschlag für die Finanzierung des Anlagenvermögens. Zukünftig soll dieser Zinssatz jährlich an die Zinsentwicklung angepasst werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beschlussfassung der Änderung im Rat der Stadt Hamminkeln empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 109. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2013/0162 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,54 €/m³ auf 24,56 €/m³ sinken. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 12,68 €/m³ auf 14,90 €/m³.
Die Grundlage für diese Änderungen ist eine Neuberechnung der Kosten. Durch eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ist die Vergütung für den Transport von Schlamm und Abwasser gestiegen. Zudem wurden die kalkulierten Entsorgungsmengen im Vergleich zum Vorjahr nach oben korrigiert. Bei den Kleinkläranlagen erhöht sich die kalkulierte Vergütung von 59.241 € auf 97.580 €.
Der Rückgang der Gebühr bei den Kleinkläranlagen wird durch die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2012 sowie eine günstigere Verteilung der Fixkosten auf die gestiegene Entsorgungsmenge ermöglicht. Bei den abflusslosen Gruben kann der Überschuss die gestiegenen Unternehmervergütungen nur teilweise ausgleichen, wesso die Gebühr steigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 118. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2013/0164 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0164 behandelt die 8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014, die verschiedene Gebührensätze für unterschiedliche Flächenarten – versiegelt, Wald sowie übrige Flächen – für sechs Wasser- und Bodenverbände festlegt.
Die Kalkulation zeigt für die Verbände Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Untere Issel Süd und Mengering-Rümping-Honselbach geringfügige Anpassungen der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr 2013. Beim Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel ist eine Senkung des Umlagesatzes vorgesehen, da dieser Verband eine Reduzierung angekündigt hat. Für den Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord ist aufgrund einer Flächenkorrektur ein Anstieg des Beitrags um 681,06 Euro zu verzeichnen. Zudem haben Veränderungen bei der Flächennutzung zu Anpassungen der Sätze in den übrigen fünf Verbänden geführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage im Termin am 5. Dezember 2013 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die 8. Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für den 12. Dezember 2013 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 12Sanierung der Innenbeleuchtung städtischer GebäudeZur Vorlage · 2013/0152 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0152 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Sanierung der Innenbeleuchtung städtischer Gebäude in Hamminkeln. Ziel der Maßnahmen ist der Einsatz hocheffizienter LED-Technik, um die CO2-Emissionen zu senken. Die Umsetzung basiert auf zwei Förderanträgen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die im August 2013 positiv beschieden wurden.
Die erste Maßnahme umfasst die Sanierung der Beleuchtung in der Hauptschule Hamminkeln sowie der dazugehörigen Schulsporthalle. Die Kosten belaufen sich auf etwa 167.000 Euro, wobei nach Abzug einer Förderquote von 40 % voraussichtlich Eigenmittel in Höhe von 100.200 Euro sowie Honorarkosten für die Fachplanung in Höhe von 36.000 Euro im Wirtschaftsplan 2014 bereitgestellt werden müssen. Zwei Leuchtensysteme in der Schulsporthalle wurden aufgrund nicht erfüllter Förderbedingungen aus dem Antrag ausgeschlossen.
Die zweite Maßnahme betrifft die Grundschule Mehrhoog sowie den Kindergarten Am Bach in Dingden. Hier belaufen sich die Kosten auf circa 79.000 Euro, wovon nach der 40-prozentigen Förderung etwa 47.400 Euro als Eigenmittel anfallen, zuzüglich 20.000 Euro für die Fachplanung.
Die Verwaltung plant die Umsetzung der Umrüstungen in den Oster- und Sommerferien 2014. Ein Ausschreibungsverfahren soll im Januar 2014 stattfinden. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Gemeinschaftsbetrieb mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2014 einzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 13Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln - Kostenfeststellung 1. Bauabschnitt - Baubeschluss 2. BauabschnittZur Vorlage · 2013/0153 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0153 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln. Nach der bereits durchgeführten baulichen Erweiterung des ersten Bauabschnitts, welche die Kosten von ursprünglich geschätzten 324.000 € auf etwa 370.000 € erhöhte, wird nun der zweite Bauabschnitt beantragt. Diese Kostensteigerung resultierte insbesondere aus den technischen Gewerken wie Heizung, Lüftung und Sanitär.
Aufgrund der Aufnahme der neuen Gesamtschule und des damit verbundenen Anstiegs der Essensteilnehmer auf durchschnittlich 140 bis 150 Personen pro Tag wird eine weitere Kapazitätserweiterung als notwendig erachtet. Ein Anbau in Richtung Diersfordter Straße soll zusätzliche 78 Sitzplätze schaffen. Die geschätzten Kosten für diesen zweiten Bauabschnitt belaufen sich auf etwa 330.000 €, wobei durch die notwendige Instandsetzung der Dachabdichtung Gesamtkosten von circa 350.000 € zu erwarten sind.
Um eine Fertigstellung bis zum Schuljahr 2014/15 zu gewährleisten, ist ein Baubeginn im Frühjahr 2014 vorgesehen, wofür das Ausschreibungsverfahren bis Januar 2014 abgeschlossen sein muss. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss für die zweite Erweiterung zu fassen, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport vorliegt. Zudem wird die Beauftragung eines Architekturbüros mit der weiteren Planung sowie die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2014 vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 14Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Hamminkeln - Anstellung eines geförderten KlimaschutzmanagersZur Vorlage · 2013/0174 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Anstellung eines geförderten Klimaschutzmanagers, um die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes operativ zu begleiten. Die Beschlussvorlage der Fachdienste 61 basiert auf einem im Oktober 2013 vom Rat beschlossenen Konzept, das darauf abzielt, die CO2-Emissionen auf dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber dem Referenzjahr 2010 zu reduzieren.
Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder. Zu den Leitzielen gehören die Steigerung der regenerativen Stromerzeugung auf 75 % bis 2020 und 100 % bis 2030 sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärmeerzeugung auf 20 % bis 2020 und 30 % bis 2030. Im Bereich Mobilität sollen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Fahrgemeinschaften gefördert werden. Zudem ist die Erreichung einer CO2-neutralen Verwaltung bis 2030 sowie eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2 % vorgesehen.
Die neue Stelle soll die bestehenden personellen Ressourcen ergänzen, um Maßnahmen strukturiert zu bearbeiten, Projekte zu koordinieren und die Zielerreichung zu kontrollieren. Die Finanzierung der Stelle kann im Rahmen einer Bundesinitiative durch einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben erfolgen. Die Position wird nach TVöD in die Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Die Aufgaben umfassen unter anderem die fachliche Unterstützung, die Vernetzung von Akteuren sowie die Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 15Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in BrünenZur Vorlage · 2013/0178 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung der Errichtung von drei Einfamilienhäusern in zweiter Reihe auf den Grundstücken Weseler Straße 106 und Mühlenbergweg 1. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1967 rechtskräftig ist, legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung fest. Die überbaubare Fläche orientiert sich dabei am damaligen Gebäudebestand im straßenzugewandten Bereich.
Aufgrund der großen Tiefe der Grundstücke, die jeweils über 50 Meter beträgt, ist in Kombination mit einem Teilabriss des Altbestands die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich vorgesehen. Die Fachverwaltung führt aus, dass eine solche Bebauung in zweiter Reihe die bestehende Struktur angrenzender Grundstücke fortsetzen würde. Eine Regelung nach § 34 Baugesetzbuch ist aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht anwendbar.
Die Erschließung der neuen Baumöglichkeiten soll über private Zuwegungen zur Weseler Straße bzw. zum Mühlenbergweg erfolgen. Eine Vorabstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Weseler Straße (B 70) wurde bereits durchgeführt. Die Fachverwaltung spricht sich für den Antrag aus. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die einstimmige Empfehlung abgegeben, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ zu empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 168. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2013/0190 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen vor. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Das betroffene Grundstück, auf dem sich ehemals eine Gärtnerei befand, soll neu bebaut werden. Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten sowie eines Einfamilienhauses. Während das erste Mehrfamilienhaus auf dem Standort des bisherigen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes entstehen soll, sind die weiteren Gebäude im rückwärtigen Grundstücksteil vorgesehen. Die Bauvorhaben sollen zweigeschossig mit einem aufgesetzten Staffelgeschoss ausgeführt werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da die geplante Ausrichtung der Gebäude eine Überschreitung der westlichen Baugrenze zur Folge hätte. Durch eine Drehung des hinteren Mehrfamilienhauses um 90 Grad soll eine optische Riegelwirkung vermieden und eine Innenhofsituation geschaffen werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht eine Verschiebung der westlichen Baugrenze nach Westen sowie eine kleinteilige Erweiterung östlich des Vorderhauses vor. Laut Verwaltung dient die Anpassung der Baugrenzen nicht der Verdichtung, sondern der verträglichen Stellung der Gebäude zueinander. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Bauvorhaben bereits beraten und befürwortet die Beschlussfassung durch den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 17Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 18Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 sowie Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014Zur Vorlage · 2013/0184 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0184 betrifft die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 sowie den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im März 2014 vorgesehen.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind den entsprechenden Entwürfen des Haushalts- und Wirtschaftsplans zu entnehmen, welche im Rahmen der Sitzung eingebracht werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung der genannten Entwürfe beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 19Finanzierung der VHS Wesel-Hamminkeln-Schermbeck
- 20Nachbesetzung des Feuerschutzausschusses und des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2013/0187 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0187 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von zwei Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Anlass für die Vorlage sind die Ausscheidungen zweier Mitglieder aus unterschiedlichen Gründen.
Ein sachkundiger Bürger hat seinen Sitz im Feuerschutsausschuss aufgrund eines Wohnungswechsels außerhalb der Stadt zum 3. Dezember 2013 niedergelegt. Für die Neubesetzung dieses Mandats ist die FDP-Fraktion vorschlagsberechtigt. Die Fraktion hat per E-Mail die Nachbesetzung durch einen sachkundigen Bürger als Mitglied sowie eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport ist ein beratendes Mandat für Schulangelegenheiten gemäß dem Schulgesetz NRW durch den Eintritt eines Vertreters der evangelischen Kirche in den Ruhestand zum 1. Dezember 2013 vakant geworden. Die evangelische Kirche hat hierfür die Nachbesetzung mit einem Pfarrer als beratendem Mitglied sowie einem Pfarrer als stellvertretendem beratenden Mitglied vorgeschlagen.
Für die Durchführung der Nachwahlen ist im Rat ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Gemäß der Gemeindeordnung NRW haben die Ratsmitglieder bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds die Aufgabe, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion eine Nachfolge zu wählen. Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht am Stimmrecht teil.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen