Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung der Errichtung von drei Einfamilienhäusern in zweiter Reihe auf den Grundstücken Weseler Straße 106 und Mühlenbergweg 1. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1967 rechtskräftig ist, legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung fest. Die überbaubare Fläche orientiert sich dabei am damaligen Gebäudebestand im straßenzugewandten Bereich.
Aufgrund der großen Tiefe der Grundstücke, die jeweils über 50 Meter beträgt, ist in Kombination mit einem Teilabriss des Altbestands die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich vorgesehen. Die Fachverwaltung führt aus, dass eine solche Bebauung in zweiter Reihe die bestehende Struktur angrenzender Grundstücke fortsetzen würde. Eine Regelung nach § 34 Baugesetzbuch ist aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht anwendbar.
Die Erschließung der neuen Baumöglichkeiten soll über private Zuwegungen zur Weseler Straße bzw. zum Mühlenbergweg erfolgen. Eine Vorabstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Weseler Straße (B 70) wurde bereits durchgeführt. Die Fachverwaltung spricht sich für den Antrag aus. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die einstimmige Empfehlung abgegeben, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2013kein Ergebnis hinterlegt