Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.Zur Vorlage · 2013/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0167 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wurden die Ergebnisse der Behörden- und Bürgerbeteiligung ausgewertet.
Die Fachdienste 61 legen dar, dass der Kreis Wesel empfiehlt, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt, dieser Anregung zu folgen. Bezüglich der Kampfmittelproblematik weist die Bezirksregierung Düsseldorf auf mögliche Kampfmittel im Plangebiet hin; ein entsprechender Hinweis ist bereits im Entwurf enthalten. Die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg über ein Erlaubnisfeld zur Kohlenwasserstoff-Aufsuchung wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht im Plan berücksichtigt.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden von einem Anlieger Forderungen nach einer Verschiebung des Gebäudes sowie einer Reduzierung der Gebäudehöhe vorgebracht. Die Verwaltung sieht eine Umsetzung der Verschiebung aufgrund notwendiger Abstandsflächen als nicht möglich an. Eine Reduzierung der Höhe auf zwei Vollgeschosse wird ebenfalls nicht empfohlen, da die bauliche Gestaltung durch Abstufungen und Abstände zur Nachbarschaft als angemessen bewertet wird. Die Vorlage der Sonnenstandsskizzen wurde bereits umgesetzt. Die Anregung, eine Dach- und Fassadenbegrünung festzusetzen, wird übernommen, da der Vorhabenträger die Umsetzung zugesagt hat. Eine Geräuschentwicklung durch die Tiefgaragenentlüftung wird aufgrund der natürlichen Belüftung ausgeschlossen. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 2Antrag auf Verlegung des Wirtschaftsweges "Am Klosterbusch" in Loikum Antragsteller: DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2013/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem modifizierten Antrag der DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbH zur Verlegung des Wirtschaftsweges „Am Klosterbusch“ in Loikum. Im Gegensatz zu einem früheren Antrag, der eine Umwandlung in einen Fuß- und Radweg sowie den Wegfall der Straßenfunktion vorsah, sieht die aktuelle Planung die Beibehaltung der Straßenfunktion vor. Der beantragte neue Straßenverlauf entspricht in etwa der zuvor vorgeschlagenen Wegeführung.
Nach einer vorangegangenen Befragung von Eigentümern und Anliegern, die gegen den ursprünglichen Antrag entschieden hatte, werden durch die Beibehaltung der Wirtschaftswegefunktion die Belange der Betroffenen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr wesentlich tangiert. Die Verwaltung stellt fest, dass keine wesentlichen Gründe gegen die Verlegung sprechen, weist jedoch darauf hin, dass die technischen Auflagen für den Straßenbau gemäß aktuellen Richtlinien für den standardisierten Oberbau sowie die Richtlinien für die Befestigungen ländlicher Wege aktualisiert werden müssen.
Die Umsetzung der Verlegung und die damit verbundene Erweiterung der Abgrabungstätigkeit erfordern eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Der Antragsteller plant, nach Zustimmung der Stadt Hamminkeln einen Planänderungsantrag bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Kreises Wesel einzureichen. Die Beratung zum Grunderwerb der betroffenen Wegeparzelle durch den Antragsteller ist für den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der beantragten Verlegung zuzustimmen.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 3Hochwasserrisikomanagement - Geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutzkonzept Issel-SystemZur Vorlage · 2013/0175 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet sich auf die Erstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen vor. Grundlage hierfür sind die von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, welche mögliche Überschwemmungsflächen und betroffene Nutzungen für verschiedene Gewässer darstellen. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist die Stadt Hamminkeln insbesondere für die Gewässer Rhein und Issel in diesen Prozess eingebunden. Während für die Issel die Bezirksregierung Münster die Umsetzung begleitet, findet für den Rhein eine Informationsveranstaltung im Kreishaus Wesel statt.
Die künftigen Management-Pläne sollen umfassende Konzepte zur Minderung von Hochwassergefahren sowie zur Information der Bevölkerung enthalten. Inhaltlich umfasst die Planung Bereiche der Flächen- und Bauvorsorge, der Informations- und Verhaltensvorsorge sowie der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der Regional- und Bauleitplanung, etwa durch die Anpassung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen an die neuen Karten.
Darüber hinaus werden bauliche Anpassungen am Objektschutz, die Siedlungswasserwirtschaft, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Optimierung von Warn- und Meldediensten thematisiert. Die Planung umfasst zudem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Weiterentwicklung von Gefahrenabwehr- und Einsatzplänen sowie die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen für den Katastrophenschutz. Ziel ist die Festlegung von Handlungsschwerpunkten, Aufgaben der Kommunen und eines verbindlichen Zeitplans.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 4Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln nach EU - UmgebungslärmrichtlinienZur Vorlage · 2013/0170 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0170 der Fachdienste 61 informiert über die Ergebnisse der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung in Hamminkeln, die auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie basiert. Ziel dieser Richtlinie ist die Bewertung und Minderung von Umgebungslärm zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen. Während in der ersten Stufe lediglich die Autobahn A 3 betrachtet wurde, umfasst die aktuelle zweite Stufe alle Verkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Betroffen im Stadtgebiet sind die Eisenbahnstrecke Oberhausen-Emmerich, die Bundesstraße 67 an der Grenze zu Isselburg, die Bundesstraße 473 zwischen den Grenzen zu Wesel und Bocholt sowie die L 602 in Richtung Norden. Die Lärmkartierung ergab, dass an den genannten Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von etwa 16 Kilometern lediglich eine geringe Anzahl an Personen von Schallpegeln über den Auslösewerten von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht betroffen ist.
Aufgrund der geringen Anzahl der Betroffenen und der Tatsache, dass die Stadt Hamminkeln für die betroffenen Straßenabschnitte nicht die Straßenbaulastträgerin ist, wurde auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet. Maßnahmen zur Lärmminderung an der Bahnstrecke sollen stattdessen über das laufende Planfeststellungsverfahren zum Streckenausbau realisiert werden. Die entsprechende Meldung an das zuständige Ministerium erfolgte fristgerecht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2013/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0169 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingden. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen vor, welches als zweiter Bauabschnitt an ein bereits genehmigtes Gebäude mit sieben Wohnungen anschließen soll. Planungsrechtlich ist vorgesehen, eine im Bebauungsplan Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ festgesetzte Grünfläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln sowie die überbaubaren Flächen zu erweitern. Dabei werden die Geschossigkeit auf zwei Etagen und eine Dachneigung von 50 Grad festgelegt.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden verschiedene Bedenken geäußert. Ein Wortbeitrag thematisierte die Parkplatzsituation an der Bushaltestelle. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch den Wegfall der Gaststätte die Parkfrequenz sinke und die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen seien. Ein weiterer Einwand von Bürgern richtete sich gegen die geplante Wohnraumverdichtung und die Ausweitung der Bebauungsgrenzen. Die Verwaltung hält das Vorhaben städtebaulich für vertretbar und sieht keine unzulässige Verdichtung. Die Erweiterung der Baugrenzen nach Osten sei zulässig und die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werde gewährleistet. Auch die Befürchtung einer Beeinträchtigung der Wohnqualität durch die Gebäudelänge wird von der Verwaltung mit dem Charakter des inneren Ortskerns und der zulässigen baulichen Nutzung begründet. Der zuständige Ausschuss empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Vorstellung der Planung - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2013/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ vor. Im Rahmen dieser vorhabenbezogenen Änderung sollen planungsrechtliche Festsetzungen angepasst werden, um die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses zu ermöglichen. Zudem ist die Umwandlung von privaten Grünflächen im Niederungsbereich des Wolfstranges vorgesehen, wobei die bisherige Zweckbindung für Kleingärten entfallen soll.
Der Rat der Stadt hat bereits am 16. Oktober 2013 den erneuten Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Ein durch den Vorhabenträger beauftragter Planer hat auf dieser Grundlage einen konkreten Änderungsentwurf erarbeitet.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 dient dazu, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Basis des vorliegenden Entwurfs beschließt. Damit wird der erste formale Schritt im Planungsverfahren zur Umsetzung der geplanten Änderungen eingeleitet.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in BrünenZur Vorlage · 2013/0178 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung der Errichtung von drei Einfamilienhäusern in zweiter Reihe auf den Grundstücken Weseler Straße 106 und Mühlenbergweg 1. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1967 rechtskräftig ist, legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung fest. Die überbaubare Fläche orientiert sich dabei am damaligen Gebäudebestand im straßenzugewandten Bereich.
Aufgrund der großen Tiefe der Grundstücke, die jeweils über 50 Meter beträgt, ist in Kombination mit einem Teilabriss des Altbestands die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich vorgesehen. Die Fachverwaltung führt aus, dass eine solche Bebauung in zweiter Reihe die bestehende Struktur angrenzender Grundstücke fortsetzen würde. Eine Regelung nach § 34 Baugesetzbuch ist aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes nicht anwendbar.
Die Erschließung der neuen Baumöglichkeiten soll über private Zuwegungen zur Weseler Straße bzw. zum Mühlenbergweg erfolgen. Eine Vorabstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Weseler Straße (B 70) wurde bereits durchgeführt. Die Fachverwaltung spricht sich für den Antrag aus. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die einstimmige Empfehlung abgegeben, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ zu empfehlen.
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- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 8Abgrabungsprojekt Töven - Vorstellung einer Projektskizze der Hülskens GmbH & Co. KGZur Vorlage · 2013/0176 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2013/0176 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Vorstellung einer Projektskizze der Hülskens GmbH & Co. KG bezüglich eines Abgrabungsprojekts in der Bauernschaft Töven. Im aktuellen Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf ist der betreffende Bereich derzeit als Sondierungsfläche ausgewiesen. Solche Flächen dienen der langfristigen Sicherung von Lagerstätten, sind jedoch noch nicht als konkrete Abgrabungsbereiche definiert. Eine tatsächliche Abgrabung kann erst nach einer entsprechenden Änderung oder Fortschreibung des Regionalplans erfolgen.
Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans durch den Regionalverband Ruhr (RVR) Essen soll auf Basis des Rohstoffmonitorings entschieden werden, ob zusätzliche Abgrabungsflächen zur Sicherstellung des langfristigen Bedarfs festzulegen sind. Die Hülskens GmbH & Co. KG hat für die Sondierungsbereiche in Töven eine Projektskizze vorgelegt, die eine mögliche Abgrabung sowie eine anschließende Folgenutzung beschreibt. Das Konzept sieht die Gestaltung eines naturnahen Sees sowie die Entwicklung eines Freizeitbereiches mit Badesee in der Nähe der Mehrhooger Sportanlagen vor.
Ziel des Unternehmens ist es, die Fläche im Zuge der Regionalplan-Aufstellung als konkreten Abgrabungsbereich darzustellen, wobei eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass das Projekt in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorgestellt wird. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 9Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Hamminkeln - Anstellung eines geförderten KlimaschutzmanagersZur Vorlage · 2013/0174 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Anstellung eines geförderten Klimaschutzmanagers, um die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes operativ zu begleiten. Die Beschlussvorlage der Fachdienste 61 basiert auf einem im Oktober 2013 vom Rat beschlossenen Konzept, das darauf abzielt, die CO2-Emissionen auf dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber dem Referenzjahr 2010 zu reduzieren.
Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder. Zu den Leitzielen gehören die Steigerung der regenerativen Stromerzeugung auf 75 % bis 2020 und 100 % bis 2030 sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärmeerzeugung auf 20 % bis 2020 und 30 % bis 2030. Im Bereich Mobilität sollen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Fahrgemeinschaften gefördert werden. Zudem ist die Erreichung einer CO2-neutralen Verwaltung bis 2030 sowie eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2 % vorgesehen.
Die neue Stelle soll die bestehenden personellen Ressourcen ergänzen, um Maßnahmen strukturiert zu bearbeiten, Projekte zu koordinieren und die Zielerreichung zu kontrollieren. Die Finanzierung der Stelle kann im Rahmen einer Bundesinitiative durch einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben erfolgen. Die Position wird nach TVöD in die Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Die Aufgaben umfassen unter anderem die fachliche Unterstützung, die Vernetzung von Akteuren sowie die Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung der Verkehrsführung in Hamminkeln-Dingden hier: Schreiben der SPD-Fraktion vom 21. Mai 2013Zur Vorlage · 2013/0168 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat die Ergebnisse einer Anfrage bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur geplanten Änderung der Verkehrsführung in Hamminkeln-Dingden vorgelegt. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom Mai 2013, der eine Umwidmung der Westtangente in eine Landesstraße sowie die Einstufung der Weberstraße als kommunale Straße vorsieht.
Nach Auskunft der Bezirksregierung würde eine solche Umwidmung zum aktuellen Zeitpunkt ein laufendes Förderverfahren betreffen. Dies hätte zur Folge, dass bereits gewährte Fördermittel in voller Höhe zurückgefordert werden müssten. Eine Änderung der Straßenklassifizierung ist zudem auch nach einer möglichen Schlussabrechnung der Maßnahme, die erst ab dem Jahr 2017 möglich ist, nicht unmittelbar realisierbar. Die Westtangente muss aufgrund der bestehenden Förderung für einen festzulegenden Zeitraum in der Baulast der Gemeinde verbleiben.
Aufgrund dieser rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sieht die Verwaltung derzeit von Verhandlungen über einen Tausch oder eine Umwidmung der Weberstraße und der Westtangente ab. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, Kontakt zum Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen, um zu prüfen, durch welche alternativen Maßnahmen die Weberstraße vom LKW-Verkehr entlastet werden kann.
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Beratungsfolge
- 27.11.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 11Bauanträge zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und einem Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Mühlenberg 7 in Brünen (Gemarkung Brünen, Flur 24, Flurstücke 1268, 1229, 551 und 322)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen