Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0169 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingden. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen vor, welches als zweiter Bauabschnitt an ein bereits genehmigtes Gebäude mit sieben Wohnungen anschließen soll. Planungsrechtlich ist vorgesehen, eine im Bebauungsplan Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ festgesetzte Grünfläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln sowie die überbaubaren Flächen zu erweitern. Dabei werden die Geschossigkeit auf zwei Etagen und eine Dachneigung von 50 Grad festgelegt.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden verschiedene Bedenken geäußert. Ein Wortbeitrag thematisierte die Parkplatzsituation an der Bushaltestelle. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch den Wegfall der Gaststätte die Parkfrequenz sinke und die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen seien. Ein weiterer Einwand von Bürgern richtete sich gegen die geplante Wohnraumverdichtung und die Ausweitung der Bebauungsgrenzen. Die Verwaltung hält das Vorhaben städtebaulich für vertretbar und sieht keine unzulässige Verdichtung. Die Erweiterung der Baugrenzen nach Osten sei zulässig und die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werde gewährleistet. Auch die Befürchtung einer Beeinträchtigung der Wohnqualität durch die Gebäudelänge wird von der Verwaltung mit dem Charakter des inneren Ortskerns und der zulässigen baulichen Nutzung begründet. Der zuständige Ausschuss empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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