Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0167 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wurden die Ergebnisse der Behörden- und Bürgerbeteiligung ausgewertet.
Die Fachdienste 61 legen dar, dass der Kreis Wesel empfiehlt, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt, dieser Anregung zu folgen. Bezüglich der Kampfmittelproblematik weist die Bezirksregierung Düsseldorf auf mögliche Kampfmittel im Plangebiet hin; ein entsprechender Hinweis ist bereits im Entwurf enthalten. Die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg über ein Erlaubnisfeld zur Kohlenwasserstoff-Aufsuchung wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht im Plan berücksichtigt.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden von einem Anlieger Forderungen nach einer Verschiebung des Gebäudes sowie einer Reduzierung der Gebäudehöhe vorgebracht. Die Verwaltung sieht eine Umsetzung der Verschiebung aufgrund notwendiger Abstandsflächen als nicht möglich an. Eine Reduzierung der Höhe auf zwei Vollgeschosse wird ebenfalls nicht empfohlen, da die bauliche Gestaltung durch Abstufungen und Abstände zur Nachbarschaft als angemessen bewertet wird. Die Vorlage der Sonnenstandsskizzen wurde bereits umgesetzt. Die Anregung, eine Dach- und Fassadenbegrünung festzusetzen, wird übernommen, da der Vorhabenträger die Umsetzung zugesagt hat. Eine Geräuschentwicklung durch die Tiefgaragenentlüftung wird aufgrund der natürlichen Belüftung ausgeschlossen. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
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