Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Antrag auf Verlegung des Wirtschaftsweges "Am Klosterbusch" in Loikum Antragsteller: DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbH

2013/0171 27.11.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem modifizierten Antrag der DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbH zur Verlegung des Wirtschaftsweges „Am Klosterbusch“ in Loikum. Im Gegensatz zu einem früheren Antrag, der eine Umwandlung in einen Fuß- und Radweg sowie den Wegfall der Straßenfunktion vorsah, sieht die aktuelle Planung die Beibehaltung der Straßenfunktion vor. Der beantragte neue Straßenverlauf entspricht in etwa der zuvor vorgeschlagenen Wegeführung.

Nach einer vorangegangenen Befragung von Eigentümern und Anliegern, die gegen den ursprünglichen Antrag entschieden hatte, werden durch die Beibehaltung der Wirtschaftswegefunktion die Belange der Betroffenen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr wesentlich tangiert. Die Verwaltung stellt fest, dass keine wesentlichen Gründe gegen die Verlegung sprechen, weist jedoch darauf hin, dass die technischen Auflagen für den Straßenbau gemäß aktuellen Richtlinien für den standardisierten Oberbau sowie die Richtlinien für die Befestigungen ländlicher Wege aktualisiert werden müssen.

Die Umsetzung der Verlegung und die damit verbundene Erweiterung der Abgrabungstätigkeit erfordern eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Der Antragsteller plant, nach Zustimmung der Stadt Hamminkeln einen Planänderungsantrag bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Kreises Wesel einzureichen. Die Beratung zum Grunderwerb der betroffenen Wegeparzelle durch den Antragsteller ist für den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der beantragten Verlegung zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge