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Mitteilungsvorlage

Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln nach EU - Umgebungslärmrichtlinien

2013/0170 27.11.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2013/0170 der Fachdienste 61 informiert über die Ergebnisse der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung in Hamminkeln, die auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie basiert. Ziel dieser Richtlinie ist die Bewertung und Minderung von Umgebungslärm zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen. Während in der ersten Stufe lediglich die Autobahn A 3 betrachtet wurde, umfasst die aktuelle zweite Stufe alle Verkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Betroffen im Stadtgebiet sind die Eisenbahnstrecke Oberhausen-Emmerich, die Bundesstraße 67 an der Grenze zu Isselburg, die Bundesstraße 473 zwischen den Grenzen zu Wesel und Bocholt sowie die L 602 in Richtung Norden. Die Lärmkartierung ergab, dass an den genannten Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von etwa 16 Kilometern lediglich eine geringe Anzahl an Personen von Schallpegeln über den Auslösewerten von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht betroffen ist.

Aufgrund der geringen Anzahl der Betroffenen und der Tatsache, dass die Stadt Hamminkeln für die betroffenen Straßenabschnitte nicht die Straßenbaulastträgerin ist, wurde auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet. Maßnahmen zur Lärmminderung an der Bahnstrecke sollen stattdessen über das laufende Planfeststellungsverfahren zum Streckenausbau realisiert werden. Die entsprechende Meldung an das zuständige Ministerium erfolgte fristgerecht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

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