Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Satzung zum 01.08.2014 in Kraft zu setzen und die bestehende Regelung vom 28.02.2005 außer Kraft zu setzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Beitragsregelung für Pflegefamilien. Auf Antrag eines Vereins soll für Personen, die im Rahmen der Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen wie den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, die niedrigste Beitragsstufe angewandt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Würdigung der Leistung von Pflegefamilien sowie dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung, wie sie bereits in anderen Kommunen des Kreises Wesel existiert.
Zudem wurde die Elternbeitragsstaffelung aufgrund rechtlicher Änderungen neu strukturiert. Die Anzahl der Einkommensgruppen wurde erweitert, wobei die Beiträge nun linear zum Einkommen steigen. Die Regelung für Geschwisterkinder, wonach ab dem zweiten Kind nur der halbe Beitrag fällig wird, bleibt unverändert. Die Neufassung der Satzung wurde im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
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