Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Leitungssituation der Schulen im Sekundarbereich/ PersonalveränderungenZur Vorlage · 2013/0121 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0121 der Fachdienste 40 informiert über personelle Veränderungen in der Schulleitung der Sekundarschulen in Hamminkeln zum Beginn des Schuljahres 2013/14.
Mit dem Start des neuen Schuljahres hat die städtische Gesamtschule Hamminkeln den Schulbetrieb aufgenommen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der Zustimmung der erforderlichen Gremien wurde die Stelle der Schulleitung besetzt. Die neue Schulleiterin sowie der Stellvertreter werden sich im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport persönlich vorstellen.
An der Heinrich-Meyers-Hauptschule übernimmt der Konrektor die kommissarische Leitung. Die bisherige Schulleiterin ist seit dem 1. August 2013 im Ruhestand.
Die Leitung der Kreuzschule in Dingden erfolgt weiterhin durch die Konrektorin. An der Heinrich-Meyers-Realschule wird die Leitung durch den Konrektor übernommen, nachdem der bisherige Schulleiter zum 1. September 2013 eine andere Tätigkeit aufgenommen hat. Dieser wird sich im Rahmen der Ausschusssitzung persönlich verabschieden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 2Schülerspezialverkehr in der Stadt Hamminkeln hier: Neuausschreibung aller Linien im Stadtgebiet für das Schuljahr 2014/2015Zur Vorlage · 2013/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0150 der Fachdienste 40 sieht die Neuausschreibung aller Linien des Schülerspezialverkehrs im Stadtgebiet Hamminkeln für das Schuljahr 2014/2015 vor. Hintergrund ist das Ende der bestehenden Verträge zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 sowie eine notwendige Umstrukturierung aufgrund veränderter Bedingungen in der Schullandschaft.
Das neue Streckenkonzept sieht eine Ausweitung der Verbindungen zu den Schulstandorten Hamminkeln und Dingden vor. Dies geht mit einer Straffung des Liniennetzes und einer Konzentration der Haltestellen einher, was für einzelne Schülerinnen und Schüler längere Wege zu den Haltestellen sowie längere Fahrzeiten zur Folge haben kann. Durch den Einsatz von Pendelbussen wird ein Umstieg am Schulzentrum erforderlich. In bestimmten Fällen wird statt eines Schulbusses eine Wegestreckenentschädigung angeboten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten des Schülerspezialverkehrs derzeit bei etwa 750.000 Euro liegen und bei Beibehaltung des bisherigen Wegenetzes auf 950.000 Euro steigen würden. Eine Linie im Gebiet der Gemeinde Schermbeck soll nach Auslaufen der aktuellen Verträge nicht wieder eingerichtet werden, da die Gemeinde Schermbeck keine Kostenübernahme zugesichert hat. Die Beförderung von Kindern aus diesem Bereich soll über die verbleibenden Linien in Brünen erfolgen, sofern die Eltern die Fahrtkosten bis zu den Haltestellen auf Hamminkelner Gebiet erstatten lassen. Ein Entwurf der neuen Planung liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 3Schulentwicklungsplanung hier: Schließung der Grundschule Wertherbruch und Bildung eines Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog im Ortsteil WertherbruchZur Vorlage · 2013/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung in Hamminkeln, konkret mit der Schließung der Grundschule Loikum/Wertherbruch und der Neuregelung als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog. Grundlage der Vorlage sind die aktuellen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW sowie die Entwicklung der Schülerzahlen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zahl der Anmeldungen für das Schuljahr 2014/2015 am Standort Wertherbruch mit 19 Kindern eine geringe Größe aufweist. Prognosen für die kommenden Schuljahre deuten darauf hin, dass die erforderliche Mindestanzahl für eine eigenständige Eingangsklasse perspektivisch nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Zudem unterschreitet die Gesamtschülerzahl die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße für eine eigenständige Grundschule.
Nach Abstimmungen zwischen der Schulaufsicht und den Schulleitungen wurde ein Lösungsansatz erarbeitet. Dieser sieht vor, den Standort Loikum/Wertherbruch zum Schuljahr 2014/2015 als eigenständigen Standort aufzulösen und stattdessen als Teilstandort der Grundschule Mehrhoog weiterzuführen. Als Gründe für diese Entscheidung werden die örtliche Nähe, die organisatorische Verknüpfung sowie die Bereitschaft der Grundschule Mehrhoog zur Durchführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht angeführt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Schließung des eigenständigen Standorts und die Neuzuweisung als Teilstandort der Grundschule Mehrhoog zum Schuljahr 2014/2015 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 4Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln hier: Beratung des Baubeschlusses des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2013/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0180 befasst sich mit der geplanten Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung des Baubeschlusses durch den Betriebsausschuss, wobei die Entscheidung unter dem Vorbehalt der Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport steht.
Nach Angaben des Gebäudemanagements ist eine bauliche Erweiterung der Mensa in Richtung Diersfordter Straße realisierbar. Ein vorliegender Architektenentwurf sieht vor, durch einen Anbau die Kapazität um 78 Sitzplätze zu erhöhen. Diese Erweiterung soll die Kapazitäten der Mensa nach aktuellem Kenntnisstand bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 sicherstellen.
Die Planung sieht eine multifunktionale Nutzung der erweiterten Räumlichkeiten vor. Neben der Verpflegung soll der Raum für Konferenzen und kleinere Aufführungen geeignet sein. Zudem ist eine perspektivische Nutzung für Nachmittagsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebs vorgesehen. Die Fachdienste 40 haben hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die die Notwendigkeit der Erweiterung thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport zum Baubeschluss vor.
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Beratungsfolge
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 5Einrichtung eines musikalischen Profils an der städtischen Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2013/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die städtische Gesamtschule Hamminkeln beabsichtigt, zum Schuljahr 2014/15 ein musikalisches Profil einzurichten. Ziel des Vorhabens ist es, Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse durch das systematische Erlernen eines Instruments, primär im Bereich der Blasinstrumente, musikalisch zu fördern. Das Konzept sieht vor, dass die Kinder in Kleingruppen Unterricht erhalten, während die Orchesterarbeit im regulären Schulunterricht stattfindet. Hierzu ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Musikschule vorgesehen.
Die Finanzierung der Instrumentenanschaffung soll über den Haushalt 2014 erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Betrag von 18.000 Euro für die einmalige Erstausstattung einer Bläserklasse zu veranschlagen. Die Anschaffung soll nachrangig zu Mitteln aus Spenden, Sponsoring oder Eigenbeschaffung erfolgen.
Für den Gruppenunterricht bei der Musikschule ist ein monatlicher Kostenbeitrag von 35 Euro pro Kind vorgesehen, der die Lehrkräfte, die Versicherung sowie Rücklagen für Reparaturen und Neuanschaffungen abdeckt. Die Abrechnung der Beiträge soll über einen neu gegründeten Förderverein erfolgen. Um die Teilnahme für Kinder mit Anspruch auf Bildung und Teilnahme zu ermöglichen, wird ein Zuschuss aus dem „Zukunftsfond Kinder in Not“ der Stadt Hamminkeln in Anspruch genommen, um die Differenz zum Kostenbeitrag zu decken.
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Beratungsfolge
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 6Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung der Inklusion im SchulbereichZur Vorlage · 2013/0179 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0179 der Fachdienste 40 informiert über die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Schulbereich. Das Gesetz, das am 18. Oktober 2013 im Landtag verabschiedet wurde, setzt Vorgaben einer UN-Konvention zur Umsetzung inklusiver Bildung um. Damit wird die inklusive Erziehung in allgemeinen Schulen als Regelfall verankert, wobei die allgemeine Schule künftig auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Regelförderort dient. Der Unterricht soll als gemeinsames Lernen gestaltet werden, während integrative Lerngruppen nur noch auslaufend geführt werden können.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Änderung des Verfahrens zur Feststellung des Förderbedarfs. In der Regel stellen künftig die Eltern den entsprechenden Antrag. Für Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen sollen die ersten drei Jahre der Schuleingangsphase in der Grundschule genutzt werden, um die Befähigung für die Beschulung in allgemeinen Schulen zu fördern. Die Umsetzung der Regelungen erfolgt ab dem Schuljahr 2014/2015 für neu eingeschulte Kinder sowie für Wechsel in die Klasse 5 oder die gymnasiale Oberstufe.
Für die Stadt Hamminkeln als Schulträger wird die Beschulung von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen ohne gravierende Mehrkosten als möglich eingeschätzt. Bei komplexerem Förderbedarf ist die Einrichtung von gemeinsamem Lernen durch die Schulaufsicht unter Zustimmung des Schulträgers vorgesehen, sofern die personelle und sachliche Ausstattung mit vertretbarem Aufwand gewährleistet ist. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 7Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"Zur Vorlage · 2013/0122 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Satzung zum 01.08.2014 in Kraft zu setzen und die bestehende Regelung vom 28.02.2005 außer Kraft zu setzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Beitragsregelung für Pflegefamilien. Auf Antrag eines Vereins soll für Personen, die im Rahmen der Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen wie den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, die niedrigste Beitragsstufe angewandt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Würdigung der Leistung von Pflegefamilien sowie dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung, wie sie bereits in anderen Kommunen des Kreises Wesel existiert.
Zudem wurde die Elternbeitragsstaffelung aufgrund rechtlicher Änderungen neu strukturiert. Die Anzahl der Einkommensgruppen wurde erweitert, wobei die Beiträge nun linear zum Einkommen steigen. Die Regelung für Geschwisterkinder, wonach ab dem zweiten Kind nur der halbe Beitrag fällig wird, bleibt unverändert. Die Neufassung der Satzung wurde im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
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- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 8Offene Jugendarbeit im Ortsteil Brünen hier: Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Einrichtung einer halben Stelle der offenen JugendarbeitZur Vorlage · 2013/0124 · Beschlussvorlage
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Die evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln hat einen Antrag gestellt, dass die Stadt Hamminkeln 20 Prozent der Brutto-Personalkosten für eine 0,5-Fachkraftstelle im Bereich der Offenen Jugendarbeit im Ortsteil Brünen übernimmt. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist die Genehmigung der Stelle durch den zuständigen Jugendhilfeträger, den Kreis Wesel.
Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde, eine vakante Stelle aus dem Projekt an der Hauptschule Dingden nicht neu zu besetzen, sondern diese Kapazität für den Ortsteil Brünen einzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Wesel hat bereits die Notwendigkeit einer halben Fachkraftstelle für Brünen festgestellt. Die Verwaltung verweist dabei auf die unterschiedlichen Zahlen der Kinder und Jugendlichen in den Ortsteilen, wobei für Brünen ein Bedarf für eine Fachkraftstelle als begründbar angesehen wird.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Beschlussempfehlung einstimmig unterstützt. Dem Rat wird empfohlen, die Übernahme der 20 Prozent der Brutto-Personalkosten zu beschließen, sofern die Bedarfsprüfung durch den Kreis Wesel positiv ausfällt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, im Falle einer Genehmigung einen entsprechenden Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 9Belegung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2014/15Zur Vorlage · 2013/0191 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0191 der Fachdienste 40 thematisiert die Belegung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/15. Nach aktuellen Anmeldungen ergibt sich in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden ein Fehlbedarf von 39 Plätzen für Kinder über drei Jahre.
Die Ursachen für diese Situation liegen laut der Verwaltung in abweichenden demografischen Entwicklungen und strukturellen Veränderungen. Entgegen der Prognosen von IT NRW, die einen Rückgang der Kinderzahlen in diesem Alter vorhergesagt hatten, verzeichnete die Stadt im Zeitraum von 2010 bis 2013 eine positive Bilanz bei den Zuzügen im Kindergartenalter. Zudem wurden aufgrund des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung seit August 2013 verstärkt Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Im Zuge baulicher Maßnahmen wurden bestehende Gruppen für ältere Kinder in gemischte Gruppen umgewandelt, was die Kapazität für Kinder über drei Jahre reduzierte. Da geförderte Plätze laut Bundes- und Landesvorgaben zum August 2014 belegt sein müssen, entfallen Übergangsregelungen, wodurch die Kapazitäten für ältere Kinder weiter eingeschränkt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeträger Kreis Wesel werden derzeit Lösungsansätze geprüft. Diese umfassen eine minimale Erweiterung von Plätzen sowie die Errichtung von ein bis zwei Notgruppen, die bestehenden Einrichtungen angegliedert werden sollen. Diese Maßnahmen sollen für maximal drei Jahre Bestand haben, um die Platzgarantie für Kinder über drei Jahre zum 01.08.2014 sicherzustellen.
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- 28.11.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen