Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung der Inklusion im Schulbereich
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0179 der Fachdienste 40 informiert über die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Schulbereich. Das Gesetz, das am 18. Oktober 2013 im Landtag verabschiedet wurde, setzt Vorgaben einer UN-Konvention zur Umsetzung inklusiver Bildung um. Damit wird die inklusive Erziehung in allgemeinen Schulen als Regelfall verankert, wobei die allgemeine Schule künftig auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Regelförderort dient. Der Unterricht soll als gemeinsames Lernen gestaltet werden, während integrative Lerngruppen nur noch auslaufend geführt werden können.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Änderung des Verfahrens zur Feststellung des Förderbedarfs. In der Regel stellen künftig die Eltern den entsprechenden Antrag. Für Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen sollen die ersten drei Jahre der Schuleingangsphase in der Grundschule genutzt werden, um die Befähigung für die Beschulung in allgemeinen Schulen zu fördern. Die Umsetzung der Regelungen erfolgt ab dem Schuljahr 2014/2015 für neu eingeschulte Kinder sowie für Wechsel in die Klasse 5 oder die gymnasiale Oberstufe.
Für die Stadt Hamminkeln als Schulträger wird die Beschulung von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen ohne gravierende Mehrkosten als möglich eingeschätzt. Bei komplexerem Förderbedarf ist die Einrichtung von gemeinsamem Lernen durch die Schulaufsicht unter Zustimmung des Schulträgers vorgesehen, sofern die personelle und sachliche Ausstattung mit vertretbarem Aufwand gewährleistet ist. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 220 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 28.11.2013kein Ergebnis hinterlegt