8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen vor. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Das betroffene Grundstück, auf dem sich ehemals eine Gärtnerei befand, soll neu bebaut werden. Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten sowie eines Einfamilienhauses. Während das erste Mehrfamilienhaus auf dem Standort des bisherigen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes entstehen soll, sind die weiteren Gebäude im rückwärtigen Grundstücksteil vorgesehen. Die Bauvorhaben sollen zweigeschossig mit einem aufgesetzten Staffelgeschoss ausgeführt werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da die geplante Ausrichtung der Gebäude eine Überschreitung der westlichen Baugrenze zur Folge hätte. Durch eine Drehung des hinteren Mehrfamilienhauses um 90 Grad soll eine optische Riegelwirkung vermieden und eine Innenhofsituation geschaffen werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht eine Verschiebung der westlichen Baugrenze nach Westen sowie eine kleinteilige Erweiterung östlich des Vorderhauses vor. Laut Verwaltung dient die Anpassung der Baugrenzen nicht der Verdichtung, sondern der verträglichen Stellung der Gebäude zueinander. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Bauvorhaben bereits beraten und befürwortet die Beschlussfassung durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013kein Ergebnis hinterlegt