Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofsgebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Neukalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Kostendeckung unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen. Die Kalkulationsgrundlage basiert auf einer Kostenartenrechnung, die nach Abzug von Aufwendungen für die Kriegsgräberpflege, die Unterhaltung von Vorhalteflächen sowie kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen einen Betrag von 338.309 Euro ergibt. Von diesem Betrag wird ein öffentlich-rechtlicher Anteil von 14 Prozent abgezogen, der den grünpolitischen Wert der Friedhöfe (Erholungswert, Klimarelevanz, Lärmschutz etc.) widerspiegelt. Daraus ergeben sich ansatzfähige Kosten in Höhe von 298.358 Euro.
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt über verschiedene Gebührentatbestände, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, die Grabbereitung und Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhallen. Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden die Divisionskalkulation und die Äquivalenzziffernkalkulation angewandt.
Zu den Neuerungen in der Satzung gehört die Integration der Rasenpflegegebühr in die Gebühr für das Grabnutzungsrecht sowie die Einführung eines neuen Gebührentatbestands für die Grabpflege bei entfallendem Nutzungsrecht. Zudem wird für Umbettungen oder Ausgrabungen ein Grundbetrag zur Deckung des zusätzlichen Aufwands festgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu beschließen. Ein interfraktioneller Arbeitskreis hat den vorliegenden Gebührentarif bereits befürwortet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 05.12.2013kein Ergebnis hinterlegt