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Beschlussvorlage

9. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2013/0160 12.12.2013

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2013/0160 die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der kostendeckenden Gebührensätze für das Jahr 2014.

Die Kalkulation sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfallgefäße vor. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 134,54 Euro auf 135,56 Euro, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 360,26 Euro auf 369,20 Euro erhöht. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,57 Euro auf 0,59 Euro. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei null Euro.

Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Ein Rückgang der Erlöse aus der Altpapierverwertung wird erwartet, wobei die geschätzten Einnahmen für 2014 bei 135.000 Euro liegen, verglichen mit 180.000 Euro im Vorjahr. Ein Ausgleich soll durch eine Erstattung aus der Gebührenrücklage des Kreises Wesel in Höhe von 49.248 Euro erfolgen.

Trotz sinkender Gesamtkosten und steigender kalkulierter Einnahmen erhöht sich der umlagefähige Aufwand um etwa 37.000 Euro. Grund hierfür ist ein Fehlbetrag von 15.099,08 Euro aus dem Jahresabschluss 2012, der auf geringere Erlöse aus der Altpapierverwertung und rückläufige Restabfallmengen zurückzuführen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Änderung der Gebührensatzung im Rat zu beschließen.

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Beratungsfolge