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Mitteilungsvorlage

Antrag der Stadtwerke Wesel GmbH vom 08.07.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus der Wassergewinnungsanlage Flüren

2013/0135 02.10.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtwerke Wesel GmbH hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der Wassergewinnungsanlage Flüren beantragt. Da die bestehende Genehmigungsgrundlage aus dem Jahr 1982 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich. Die Anlage im Diersfordter Wald umfasst zwei Wasserwerke mit insgesamt elf Brunnen, von denen regelmäßig zehn in Betrieb sind. Das Einzugsgebiet unterliegt einem Wasserschutzgebiet, welches auch die auf Hamminkelner Gebiet betriebene Wassergewinnungsanlage Blumenhorst umfasst.

Der vorliegende Antrag sieht eine Jahreshöchstmenge von 4,5 Millionen Kubikmetern vor. Diese Menge basiert auf einer neuen Wasserbedarfsanalyse und liegt unter den bisherigen Höchstmengen aus dem Bescheid von 1982. Laut den Antragsunterlagen liegt die geplante Entnahme unter der durchschnittlichen Grundwasserneubildungsrate, sodass keine zusätzlichen Grundwasserabsenkungen zu erwarten sind. Der Bereich der möglichen Absenkung umfasst bis zu 1.000 Meter um die Brunnenstandorte und betrifft auf Hamminkelner Gebiet primär land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Randbereiche der Wohnbebauung an der Strauchheide.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Antragsunterlagen vom 7. Oktober bis zum 8. November 2013 öffentlich in der Stadt Hamminkeln ausgelegt. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und stellt fest, dass die Beantragung faktisch einer Verlängerung der bestehenden Bewilligung mit reduzierten Höchstmengen entspricht. Da keine negativen Auswirkungen auf die Belange der Stadt Hamminkeln zu erwarten sind, beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen ihrer Stellungnahme keine Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Vorgang zur Kenntnis nehmen.

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