Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Aufhebung und Neuaufstellung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2013/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufhebung und Neuaufstellung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingden. Ursprünglich war die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit Flachdach vorgesehen, was der Rat der Stadt Hamminkeln im September 2012 beschlossen hatte.
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Bauantrag für ein Wohnhaus mit sieben Wohneinheiten auf Basis des bestehenden Bebauungsplans Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ genehmigt. Ein zweiter Bauabschnitt, der eine Erweiterung des Gebäudes in Richtung Bocholter Straße vorsieht, konnte jedoch nicht genehmigt werden, da die Baugrenzen des bestehenden Plans überschritten werden. Da sich die aktuelle Planung des Antragstellers wesentlich von der ursprünglichen Planung unterscheidet, wurde die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses beantragt. Die neuen Planungsmerkmale umfassen eine Reduzierung des Geltungsbereiches, eine Begrenzung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse sowie die Darstellung eines geneigten Daches.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss gemäß der aktuellen Planung zu fassen. Zudem empfiehlt der Ausschuss, eine Bürgerversammlung durchzuführen, und beauftragt die Verwaltung, die Durchführung dieser Veranstaltung vorbehaltlich der Ratsentscheidung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufhebung und Neuaufstellung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2013/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses vom 13. Mai 2009 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen verkleinerten Geltungsbereich.
Ursprünglich sah das Verfahren die Erweiterung von Gewerbeflächen sowie die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses vor, um Bauvoranfragen aus dem Jahr 2007 zu ermöglichen. Aufgrund aktualisierter Überschwemmungsgebietskarten für die Gewässer Issel, Klev’sche Landwehr und Wolfstrang hat sich die Planung verändert. Während der Standort für das geplante Betriebsleiterwohnhaus nach aktueller Darstellung hochwasserfrei liegt, befinden sich die für eine Gewerbeerweiterung vorgesehenen Grundstücksteile weiterhin im Überschwemmungsgebiet.
Infolgedessen hat die Antragstellerin den Antrag modifiziert, sodass die Erweiterung der Gewerbeflächen entfällt und lediglich die Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses im Fokus steht. Damit entfallen auch die im Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Störung der Wohnruhe durch gewerbliche Nutzung. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das verbleibende Vorhaben als vorhabenbezogener Plan umgesetzt werden sollte. Die Umwandlung von Kleingartenflächen in private Grünflächen soll weiterhin als Planungsziel beibehalten werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss für den angepassten Geltungsbereich zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 3Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in DingdenZur Vorlage · 2013/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0131 der Fachdienste 61 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Ziel des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom April 2012 war die Neordnung der gewerblichen Bauflächen sowie der Grünflächen mit der Zweckbindung Sportplatz. Dabei sollte auf der Südseite der Straße Schwanenschlatt ein neuer Bereich für Gewerbeflächen ausgewiesen werden, um den Ansiedlungswunsch eines Unternehmens zu berücksichtigen.
Da die Verfügbarkeit der gewerblichen Flächen zum damaligen Zeitpunkt nicht wie geplant gesichert war, wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt. Ein konkreter Ansiedlungswunsch konnte stattdessen auf einem Grundstück in der Nachbarschaft realisiert werden. Inzwischen haben zwei ortsansässige Gewerbetreibende Interesse an einer etwa 2.500 Quadratmeter großen, in Gemeindeeigentum stehenden Fläche bekundet. Eine angrenzende, nicht verfügbare Teilfläche umfasst rund 4.000 Quadratmeter.
Die Verwaltung führt aus, dass eine isolierte Überplanung der nutzbaren Teilfläche städtebaulich nicht begründbar wäre, da der planerische Zusammenhang nur durch Einbeziehung der benachbarten Flächen gewahrt bleibe. Die Fachabteilung schlägt daher vor, die Gewerbeflächen in ihrer Gesamtheit als Inhalt der Änderung beizubehalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll entscheiden, ob das Verfahren auf Basis des vorliegenden Änderungsentwurfes fortgesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 4Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 - Steuerung der Ansiedlung von VergnügungsstättenZur Vorlage · 2013/0134 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0134 der Fachdienste 61 informiert über die Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden sowie weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Mit der Einführung des § 9 Abs. 2b BauGB erhalten Gemeinden ein Instrument, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zu steuern. Über Bebauungspläne kann festgelegt werden, ob solche Stätten zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise erlaubt sind. Ziel dieser Regelung ist es, Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen oder schutzbedürftigen Anlagen wie Schulen und Kindertagesstätten zu verhindern sowie eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu vermeiden.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf das bereits 2012 verabschiedete Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen der Stadt Hamminkeln, welches die Schutzbedürftigkeit sensibler Nutzungen und die Vermeidung von Häufungen bereits thematisiert. Die bauleitplanerische Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Zunächst ist die Überplanung von Gebieten vorgesehen, die nicht unter § 34 BauGB fallen, konkret die Bebauungspläne Gewerbegebiet an der Autobahn, Güterstraße, Gelände Odendahl sowie der Ortskern östlich der B 473. Nach Abschluss dieser Verfahren sollen weitere Bereiche geprüft werden. Ob auch Innenbereichslagen gemäß § 34 BauGB in die Planung einbezogen werden, soll eine nachfolgende Recherche ergeben. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 5Korbacher Resolution Energiewende ohne Fracking - Anregung gemäß § 24 GO NW vom 17.06.2013Zur Vorlage · 2013/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Anregung nach § 24 GO NW, die von zwei in Mühlheim an der Ruhr wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurde. Die Antragstellenden fordern, dass die Stadt Hamminkeln die sogenannte „Korbacher Resolution“ unterstützt. Diese beinhaltet die Forderung nach einer sofortigen Abkehr von sämtlichen Formen des Frackings bei der Gewinnung fossiler Energieträger, den Verzicht auf den Handel mit „gefrackten“ Energieträgern, eine Novellierung des Bergrechts sowie die konsequente Umsetzung der Energiewende.
Das Stadtgebiet Hamminkelns liegt weitgehend in Gebieten, die von den Unternehmen DART-Energy und Thyssen Vermögensverwaltung GmbH für die Erdgasgewinnung beansprucht werden. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im Mai 2012 beschlossen, eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz von Fracking abzulehnen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, keine städtischen Grundstücke für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen und die Landesregierung zur Änderung des Bergrechts aufzufordern, um eine stärkere Beteiligung von Kommunen, Wasserversorgungsunternehmen und der Öffentlichkeit sowie verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu gewährleisten.
Die Vorlage verweist zudem auf eine Resolution des Kreistags des Kreises Wesel, die sich ebenfalls gegen die Nutzung der Fracking-Technologie ausspricht und eine Anpassung des Bundesberggesetzes fordert, um den Schutz von Wasserschutzgebieten und die Beteiligung unterer Behörden sicherzustellen.
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- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 6Entwicklung der Wohnbautätigkeit im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2013/0132 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0132 der Fachdienste 61 legt die Entwicklung der Wohnbautätigkeit im Stadtgebiet Hamminkeln für den Zeitraum von 1992 bis 2012 dar. Die Auswertung der Anträge auf Neu-, An- und Umbau sowie auf die Errichtung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern zeigt, dass sich die Bautätigkeit primär auf die Siedlungsschwerpunkte Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog konzentriert.
Im betrachteten Zeitraum ist eine abnehmende Tendenz bei den Bauanträgen festzustellen, wobei die höchsten Antragszahlen in den Jahren 1992 und 1993 verzeichnet wurden und die niedrigsten in den Jahren 2009 und 2010 auftraten. Die Bilanz der Bautätigkeit wird maßgeblich durch den Neubau von Einfamilienhäusern bestimmt, die mit 1.486 Anträgen den größten Anteil ausmachen. Insgesamt wurden zwischen 1992 und 2012 insgesamt 2.169 Anträge für Neubauten bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Derzeit belaufen sich die planerisch verfügbaren Wohnbauflächenreserven auf etwa 541 Wohneinheiten. Basierend auf den Antragszahlen der Jahre 2011 und 2012 wird eine ausreichende Versorgung mit Bauflächen für die nächsten circa acht Jahre prognostiziert. Neben den vorhandenen Reserven wird auf Potenziale in Altbaugebieten verwiesen. Die Verwaltung geht davon aus, dass langfristig ein Neubaubedarf auf einem niedrigeren Niveau bestehen bleibt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 7HochwasserrisikomanagementZur Vorlage · 2013/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0136 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Hochwasserrisikomanagement in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sowie das Wasserhaushaltsgesetz, welche darauf abzielen, Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu minimieren.
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses in Nordrhein-Westfalen wurden bereits die ersten Schritte abgeschlossen. Die vorläufige Bewertung der Risikogewässer ist erfolgt, wobei für Hamminkeln der Rhein und die Issel als Risikogewässer eingestuft wurden. Die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten durch die zuständigen Bezirksregierungen ist ebenfalls abgeschlossen. Diese Karten stellen die Ausdehnung und Tiefe von Überflutungsflächen sowie die betroffenen Nutzungen und Objekte für verschiedene Szenarien dar.
Als nächster Schritt steht die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis Ende 2015 an. Diese Pläne werden für die Managementeinheiten der Issel durch die Bezirksregierung Münster und für den Rhein durch die Bezirksregierung Düsseldorf unter Federführung erstellt. Die Pläne sollen Maßnahmen zur Risikominderung in Bereichen wie der Flächenvorsorge, dem technischen Hochwasserschutz und der Gefahrenabwehr definieren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kommunen eine zentrale Rolle bei der städtebaulichen Entwicklung und der Gefahrenabwehr einnehmen. Zudem wird auf das laufende Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten für die Issel hingewiesen. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sind derzeit noch nicht bezifferbar. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 8Klimaschutzkonzept der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt der Rat mit einem Entwurf für ein integriertes Klimaschutzkonzept vor. Die Erarbeitung dieses Konzepts wurde im September 2012 durch das Fachbüro infas enermetric in Auftrag gegeben. Das Projekt wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch den Projektträger Jülich mit 65 Prozent gefördert.
Der Entwurf basiert auf den Klimaschutzzielen, die der Rat bereits am 18. Juli 2013 einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Koordination der Umsetzung beauftragt hat. Die vorliegende Fassung des Konzepts enthält eine Konkretisierung der Maßnahmenpakete, welche in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Bürgerschaft entwickelt wurden. Neben den bereits bekannten Zielen und der CO2-Bilanz umfasst das Dokument detaillierte Maßnahmenpläne.
Der Entwurf wurde am 19. September 2013 im Rahmen des ersten Hamminkelner Klimaschutztages vorgestellt. Die Unterlagen sind den Fraktionen in gedruckter Form zugegangen und stehen zudem online über das Ratsinformationssystem zur Verfügung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Klimaschutzkonzept in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 2. Oktober 2013 und im Rat für den 16. Oktober 2013 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 16.10.2013 · Rat (25. Sitzung)
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 9Antrag der Stadtwerke Wesel GmbH vom 08.07.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus der Wassergewinnungsanlage FlürenZur Vorlage · 2013/0135 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Wesel GmbH hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der Wassergewinnungsanlage Flüren beantragt. Da die bestehende Genehmigungsgrundlage aus dem Jahr 1982 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich. Die Anlage im Diersfordter Wald umfasst zwei Wasserwerke mit insgesamt elf Brunnen, von denen regelmäßig zehn in Betrieb sind. Das Einzugsgebiet unterliegt einem Wasserschutzgebiet, welches auch die auf Hamminkelner Gebiet betriebene Wassergewinnungsanlage Blumenhorst umfasst.
Der vorliegende Antrag sieht eine Jahreshöchstmenge von 4,5 Millionen Kubikmetern vor. Diese Menge basiert auf einer neuen Wasserbedarfsanalyse und liegt unter den bisherigen Höchstmengen aus dem Bescheid von 1982. Laut den Antragsunterlagen liegt die geplante Entnahme unter der durchschnittlichen Grundwasserneubildungsrate, sodass keine zusätzlichen Grundwasserabsenkungen zu erwarten sind. Der Bereich der möglichen Absenkung umfasst bis zu 1.000 Meter um die Brunnenstandorte und betrifft auf Hamminkelner Gebiet primär land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Randbereiche der Wohnbebauung an der Strauchheide.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Antragsunterlagen vom 7. Oktober bis zum 8. November 2013 öffentlich in der Stadt Hamminkeln ausgelegt. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und stellt fest, dass die Beantragung faktisch einer Verlängerung der bestehenden Bewilligung mit reduzierten Höchstmengen entspricht. Da keine negativen Auswirkungen auf die Belange der Stadt Hamminkeln zu erwarten sind, beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen ihrer Stellungnahme keine Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Vorgang zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen