Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel – Bundesgrenze NL (–Doetinchem), Bl. 4221/4222 im Abschnitt Punkt Wittenhorst – Bundesgrenze NL, Bl. 4222 sowie Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel – Hüthum, Bl.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Amprion GmbH führt im Auftrag ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 110/380-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Wesel und der niederländischen Grenze durch. Das Vorhaben umfasst den Rückbau einer bestehenden 110-kV-Leitung sowie den Neubau einer 380-kV/110-kV-Leitung auf dem vorhandenen Trassenband. Dabei entstehen drei neue Maststandorte mit einer maximalen Höhe von bis zu 78,50 Metern. Die rechtliche Grundlage bildet das Energieleitungsausbaugesetz, welches für diesen Trassenabschnitt die Planung als Freileitung vorsieht.
Die Stadt Hamminkeln nimmt in der vorliegenden Beschlussvorlage Stellung zum Vorhaben. Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Maßnahme als unkritisch bewertet, da die Trasse durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen verläuft und ein Abstand von mindestens 900 Metern zu Wohnbauflächen gewahrt bleibt. Als Grundstückseigentümerin sind lediglich Straßenflächen und Straßenbegleitgrün betroffen, wobei die Verbreiterung der Schutzstreifen sowie temporäre befahrbare Trassen für die Bauarbeiten notwendig sind. Eine Entschädigung für den Eingriff in kommunales Eigentum ist vorgesehen.
Trotz der planungsrechtlichen Unbedenklichkeit fordert die Stadt Hamminkeln die Durchführung der Maßnahme als Erdverkabelung. Begründet wird dies mit der Minderung von Eingriffen in das Orts- und Landschaftsbild sowie der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wohnumfelds. Die Stadt weist darauf hin, dass durch die Erhöhung der Masten die optische Veränderung der Trasse einem Neubau gleichkommt und die Einhaltung der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Mindestabstände zu Wohnlagen im Außenbereich nicht erfolgt.
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