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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Gemäß der Beschlussvorlage 2014/0018 der Fachdienste 40 soll die bestehende Satzung um einen zusätzlichen Tarif ergänzt werden.
Die Änderung sieht die Einführung einer Saisonkarte vor, die ausschließlich für das Freibad Dingden gilt; das Hallenbad ist von dieser Neuerung nicht betroffen. Die bisherigen Gebührentarife bleiben durch die Ergänzung unberührt. Der Preis für die Saisonkarte ist für Erwachsene auf 45,00 Euro und für Jugendliche auf 20,00 Euro festgelegt.
Diese Sonderregelung ist zeitlich begrenzt und soll anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Freibades im Jahr 2014 eingeführt werden. Die Gültigkeit der Saisonkarte ist auf den Zeitraum vom 30. Juni 2014 bis zum 31. August 2014 beschränkt. Nach Ablauf dieses Zeitraums treten wieder die ursprünglichen Tarife in Kraft.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport hat die Änderung der Gebührensatzung bereits einstimmig empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich dieser Empfehlung einstimmig an. Der abschließende Beschluss über die beigefügte Gebührensatzung obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 2Kindergartenbedarfsplanung; Errichtung von Notgruppen und Anträge auf Übernahme der ungedeckten TrägeranteileZur Vorlage · 2014/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0030 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/15. Aufgrund aktueller Anmeldezahlen von Kindern über drei Jahre sowie Zuzügen in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden ist die Einrichtung zusätzlicher Gruppen erforderlich. In Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland und dem zuständigen Jugendhilfeträger ist vorgesehen, in allen Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Überbelegung für das kommende Kindergartenjahr vorzunehmen.
Zur Deckung des Bedarfs sollen in verschiedenen Einrichtungen sogenannte Notgruppen eingerichtet werden. In Hamminkeln sind dies eine Gruppe in der Kita An der Windmühle sowie eine Gruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Mehrhooger Straße. In Dingden ist die Einrichtung einer Gruppe im Kindergarten St. Josef sowie einer Gruppe im Kindergarten Am Bach vorgesehen. Für die Gruppe im Kindergarten St. Josef sind die Kosten für die Anmietung neuer Räume sowie Umbaumaßnahmen durch den Kreis Wesel vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die aktuelle Bedarfsplanung sowie die Kostenübernahmen durch den Kreis Wesel zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Übernahme der ungedeckten Trägeranteile der freien Träger beantragt, konkret für die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden, die Elterninitiative „An der Windmühle“ und die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln. Für die städtische Einrichtung Kindergarten Am Bach wird die Einrichtung einer Notgruppe mit 12 Plätzen sowie die Aufnahme der erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 3Schülerbeförderung: hier: Situation der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Schermbeck im Gebiet des ehemaligen SchulverbandesZur Vorlage · 2014/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0031 befasst sich mit der Regelung der Schülerbeförderung für Kinder aus dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck, die das Gebiet des ehemaligen Schulverbandes umfasst. Im Rahmen einer Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs wurde die Linie auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck nicht wieder eingerichtet. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Kinder über verbleibende Linien in Brünen zu befördern, was eine Mitwirkung der Eltern zur Erstattung der Fahrtkosten bis zu den Haltestellen auf Hamminkelner Gebiet erfordert hätte, wurde von den betroffenen Elternvertretern abgelehnt.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und den Elternvertretern wurde ein Lösungsansatz erarbeitet, um die morgendliche Hinfahrt auf der Schermbecker Linie aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagene Kostenverteilung sieht eine jährliche Beteiligung der Eltern in Höhe von 2.500 Euro vor. Die verbleibenden Kosten sollen zu 4/7 von der Stadt Hamminkeln und zu 3/7 von der Gemeinde Schermbeck getragen werden. Bei geschätzten jährlichen Beförderungskosten von maximal 20.000 Euro würde sich der Anteil der Stadt Hamminkeln auf höchstens 10.000 Euro belaufen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die einmal tägliche Beförderung zu beschließen und der Kostenverteilung zuzustimmen. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet werden, wobei die Verwaltung die Befugnis erhält, die Maßnahme bei Wegfall der Kostenbeteiligung der anderen Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 4Genehmigungsverfahren Auflösung der Grundschule Wertherbruch und Bildung eines Teilstandortes der Grundschule Mehrhoog, hier Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2013Zur Vorlage · 2014/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Ergänzung der bisherigen Beschlusslage zur Umstrukturierung der Grundschulstandorte in Hamminkeln. Gegenstand des Antrags ist das Genehmigungsverfahren zur Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Wertherbruch und der gleichzeitigen Bildung eines Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog.
Auf Anweisung der Schulaufsichtsbehörde soll die bisherige Entscheidung präzisiert werden, da der Standort im Ortsteil Wertherbruch als dörflicher Grundschulstandort weiterhin als erforderlich eingestuft wird. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Gemeinschaftsgrundschule Wertherbruch zum Schuljahr 2014/15 nicht mehr als selbstständige Schule zu führen, sondern als einzügigen, unselbstständigen Teilstandort in einen Grundschulverbund einzugliedern. Die Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog fungiert in diesem Verbund als Stammschule, die in der Regel dreizügig geführt wird.
Durch diese Umstrukturierung im Sinne des Schulgesetzes wird die Gemeinschaftsgrundschule Wertherbruch mit Ablauf des 31. Juli 2014 als selbstständige Institution aufgelöst. Die entsprechende Anpassung der Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog ist vorgesehen, wodurch der Schulentwicklungsplan anlassbezogen fortgeschrieben wird. Der Rat wird gebeten, die Einbringung der Gemeinschaftsgrundschule Wertherbruch als Teilstandort in den Verbund mit der Stammschule Mehrhoog zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 5Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des GBHZur Vorlage · 2014/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0003 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und durch die Betriebsleitung bestätigt. Eine durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concu-nia GmbH durchgeführte Prüfung ergab keine Einwendungen. Zudem liegen keine Ergänzungshinweise der Gemeindeprüfungsanstalt Herne vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss 2011 festzustellen. Der dabei ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.206.373,75 € soll durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wobei der Ausgleich über eine Gesellschaftereinlage des Kernhaushaltes erfolgt. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers vorgesehen.
Im Betriebsausschuss wurde am 20. Februar 2014 einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss 2011 festzustellen, den Fehlbetrag wie vorgeschlagen aus der Ausgleichsrücklage zu decken und die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers zu erteilen. Die abschließende Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Betriebsausschusses liegt beim Rat. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach ortsüblicher Form erfolgt.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 20.02.2014 · Betriebsausschuss (25. Sitzung)
- 6Einbringung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2014/0038 die Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Dieser Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und muss einen Lagebericht enthalten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die Prüfung durch diesen Ausschuss ist eine notwendige Voraussetzung vor dem endgültigen Feststellungsbeschluss durch den Rat. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 7Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2011Zur Vorlage · 2014/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0037 aus dem Vorstandsbereich II befasst sich mit der Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2011 der Stadt Hamminkeln. Als Grundlage für diesen Abschluss dienen die Jahresabschlüsse der Stadt sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis. Der Prozess umfasst die Bereinigung der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz um Erträge, Aufwendungen und Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden.
Der Entwurf beinhaltet neben dem Gesamtabschluss auch einen Gesamtlagebericht sowie einen Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW. Der zugehörige Gesamtanhang legt die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dar, um eine Beurteilung der Wertansätze durch sachverständige Dritte zu ermöglichen. Zudem sind die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen sowie eine Kapitalflussrechnung nach DRS 2 und ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel Bestandteil der Unterlagen. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt durch informationsrelevante Angaben transparent darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung dieser Unterlagen beauftragt.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 8Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushalts im Jahre 2013Zur Vorlage · 2014/0035 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2014/0035 informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Kernhaushalts für das Haushaltsjahr 2013. Laut dem Dokument wurden die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Zahlungen durch den Kämmerer genehmigt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen im vergangenen Haushaltsjahr gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch anstehende Jahresabschlussbuchungen noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage wurde vom Vorstandsbereich II erstellt und dient der Information des Rates für die Sitzung am 6. März 2014.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 9Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 2013Zur Vorlage · 2014/0036 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2014/0036 informiert die Verwaltung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2013. Die im Anhang der Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben wurden durch den Betriebsleiter genehmigt.
Die Deckung dieser über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen war im genannten Haushaltsjahr gewährleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich durch anstehende Jahresabschlussbuchungen noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses sowie des Rates.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 20.02.2014 · Betriebsausschuss (25. Sitzung)
- 10Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2014Zur Vorlage · 2014/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0001 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2014 der Gebührenteilnahme- und Abrechnungsstelle (GBH). Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte den Betriebsausschuss in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 dazu beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanentwurfes für das Jahr 2014 zu beraten.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sah vor, dass der Betriebsausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, keine Änderungen am Entwurf vorzunehmen.
Nach der Beratung im Betriebsausschuss am 20. Februar 2014 fiel die Entscheidung jedoch anders aus. Das Gremium lehnte den vorgelegten Wirtschaftsplanentwurf mit acht Gegenstimmen zu sieben Ja-Stimmen ab. In der Folge empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes nicht zu beschließen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 20.02.2014 · Betriebsausschuss (25. Sitzung)
- 11Stellenplan für das Jahr 2014Zur Vorlage · 2014/0012.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2014 legt die personelle Entwicklung für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH dar. Im Bereich der Beamten bleibt die Anzahl der Stellen im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Einzelne Anpassungen ergeben sich durch den Wechsel eines Stelleninhabers in ein anderes Amt, den Eintritt in den Ruhestand sowie die Einrichtung von Stellen zur Nachbesetzung von Altersteilzeit und Elternzeit.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von insgesamt 4,05 Stellen gegenüber dem Jahr 2013 zu verzeichnen. Zu den Reduzierungen gehören der Wegfall von Stellen durch das Ende der Altersteilzeit, die Schließung eines Teilstandorts der Grundschule Ringenberg, das Ende von Verträgen sowie die Übertragung der Bewirtschaftung der Bürgerhalle Loikum an einen Trägerverein. Demgegenüber stehen Neuschaffungen, etwa für eine Leitung im Bereich der Fachdienste 40, eine Stelle im Bereich der Gefahrenabwehr und Gesundheitsschutz sowie die Einrichtung einer Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten.
Zudem umfasst der Plan die Einstellung von vier Ausbildungsplätzen in den Bereichen gehobener Dienst, Verwaltungsfachangestellte, Abwassertechnik und Gartenbau. Die kalkulierten Personalauszahlungen belaufen sich auf rund 10,45 Millionen Euro, wobei unmittelbare Kostenerstattungen in Höhe von etwa 191.300 Euro gegenüberstehen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 12Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 2014/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0002 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 12. Dezember 2013 eingebracht.
Im Rahmen des Verfahrens hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den vorliegenden Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führten ihre Beratungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 20. Februar 2014 durch. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen wurden in der vorliegenden Vorlage zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Die Beratung umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Punkte, die in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2014 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben. Die Empfehlung sieht vor, den Haushaltsplan 2014 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen, wie sie in der Anlage zum Änderungsdienst dargestellt sind, zu beschließen und die entsprechend angepasste Haushaltssatzung zu erlassen. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2014/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2014 vor. Grundlage der Vorlage ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen ermittelt wurden.
Der Tarif legt fest, dass für Feuerwehr-Dienstkräfte ein Satz von 21 Euro pro Stunde berechnet wird. Für die verschiedenen Einsatzfahrzeuge, wie beispielsweise das Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeuge oder Rüstwagen, wurden unterschiedliche Stundensätze definiert, welche die mitgeführten Geräte bereits beinhalten. Zudem ist vorgesehen, verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel sowie sonstige Verbrauchsmaterialien zum Bezugspreis zu erstatten. Kosten für notwendige Reinigungen, Überprüfungen, Fremdleistungen oder die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Auch die Gebühren für Wasserverbrauch und Abwasser richten sich nach den geltenden städtischen Tarifen.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung des Eigenanteils umfassen. Hinzu kommen die Unterhaltskosten, welche die Mittelwerte der Jahre 2012 und 2013 für Wartung, Reparatur und Kraftstoff berücksichtigen. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Beschlussvorlage bereits einstimmig empfohlen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 12.02.2014 · Feuerschutzausschuss (9. Sitzung)
- 14Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Hamminkeln zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2014Zur Vorlage · 2014/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Hamminkeln, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu auffordert, die Umsetzung des Landeswassergesetzes sowie der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen. Zudem soll die Landesregierung dazu bewegt werden, eine Initiative zur Herbeuführung einheitlicher bundesweiter Regelungen zu ergreifen.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Satzung zur Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in den drei Wasserschutzzonen Wittenhorst, Blumenkamp und Mussum. Die Regelungen betreffen unter anderem private Abwasserleitungen an öffentliche Freigefällekanalisationen sowie die Prüfung bis zum öffentlichen Pumpenschacht bei Druckentwässerung. Von etwa 1.450 Anlagen sind Prüfungen vorgesehen, wobei für einen Teil der Anlagen Fristen bis Ende 2015 bzw. 2020 gelten. Eine abschnittsweise Umsetzung zwischen 2016 und 2020 soll die Beratung der Grundstückseigentümer ermöglichen und die personellen Kapazitäten der Verwaltung berücksichtigen. Die rechtliche Zulässigkeit der Satzungsregelung sowie die Ergebnisse laufender Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium sind Gegenstand weiterer Prüfungen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 15Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0016 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingklen. Das Vorhaben sieht die Änderung einer im Bebauungsplan Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ festgesetzten Grünfläche in eine Wohnbebauung sowie die Erweiterung der überbaubaren Flächen vor. Geplant ist ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen als zweiter Bauabschnitt, das an den bereits genehmigten ersten Bauabschnitt angrenzt. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit und Dachneigung basieren auf den bestehenden Regelungen des Bebauungsplanes Nr. BN 3.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Ein Einwand bezüglich fehlender Parkmöglichkeiten an der Bushaltestelle wurde zurückgewiesen, da durch die Aufgabe der Gaststättennutzung die Parkfrequenz sinkt und die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen sind.
Weitere Bedenken der Bürger hinsichtlich einer zu hohen Wohnraumverdichtung, der Ausweitung von Baugrenzen durch Grundstücksteilung sowie möglicher Verschlechterungen der Wohnqualität durch Verschattung wurden ebenfalls geprüft. Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben im inneren Ortskern städtebaulich zulässig ist und die bauliche Dichte nicht unverträglich ist. Die Erweiterung der Baugrenzen sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden als rechtmäßig bewertet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 16Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0017 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Abwägungsbeschlüsse über Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden.
Ein Anlieger regte eine Verschiebung des Gebäudes sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe an, um Verschattungen und optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Punkten nicht zu folgen. Eine Verschiebung des Baukörpers wurde abgelehnt, da dies die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen verunmöglichen würde und der betroffene Nachbar keine Baulast übernehmen möchte. Die geplante Höhe von etwa 8,50 Metern wird aufgrund der tatsächlichen Geländeverhältnisse als baulich notwendig eingestufert. Die Auswirkungen auf die Besonnung und das Stadtbild wurden durch Pläne und Sonnenstandsskizzen geprüft; eine unzumutbare Beeinträchtigung wurde nicht festgestellt. Demgegenüber wird der Anregung zur Festsetzung einer Dach- und Fassadenbegrünung sowie eines Pflanzstreifens gefolgt, da der Vorhabenträger die Umsetzung zugesagt hat.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise des Kreises Wesel zum Artenschutz als Planhinweis aufzunehmen. Die Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelprüfung sowie der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Bergwerksfelder sollen ebenfalls als Hinweise im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 1710. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionsいったeinrichtungen der Stadt Hamminkeln. Zudem soll ein Hinweis auf das Erlaubnisfeld „Saxon 1 West“ in den Plan aufgenommen werden.
Im Rahmen der Offenlage, die im Zeitraum vom 5. November bis zum 5. Dezember 2013 stattfand, gingen Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund möglicher Kampfhandlungen eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel sowie die Hinzuziehung des Dienstes bei der Festlegung von Aufschüttungsbereichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Anregungen nicht zu berücksichtigen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH verwies auf bestehende Gasleitungen im Planbereich und gab Hinweise zum Schutz der Anlagen, insbesondere bezüglich der Pflanzung von Bäumen in einem Mindestabstand von 2,50 Metern. Die Verwaltung nimmt diese Hinweise zur Kenntnis, wobei deren Beachtung bei Hochbaumaßnahmen erforderlich ist. Auch hier empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise nicht als Änderung in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanentwurfes einschließlich der geplanten Ergänzung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 186. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist primär der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen bzw. die Zulassung einer standortbezogenen Einrichtung auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage wurden Stellungnahmen von beteiligten Stellen geprüft. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf im Planbereich befindliche Gasleitungen hin und forderte die Einhaltung von Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diese Hinweise im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen, da die Hinweise bei künftigen Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Überdeckung des Plangebietes durch Bergwerksfelder sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Da die Behörde keine für die Planung relevanten Forderungen stellte, die Hinweise jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode im Entwurf verbleiben sollen, empfiehlt der Ausschuss deren Berücksichtigung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der vorgenommenen Abwägungsergebnisse zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 193. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0021 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Die Verwaltung führt hierfür ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durch.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittelrückstände. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt jedoch, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die das Plangebiet durchqueren, liegen keine Bedenken vor, sofern die Betriebssicherheit gewahrt bleibt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sollen im Entwurf nicht berücksichtigt werden, wobei die Vorgaben zu Abständen bei Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Existenz von Bergwerksfeldern und eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da die Behörde keine unmittelbaren Forderungen stellte, der Hinweis auf das Erlaubnisfeld jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode aufgenommen werden soll, empfiehlt der Ausschuss, diesen Punkt im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt somit den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes unter Einbeziehung der vorgenommenen Abwägungen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 202. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0022 der Fachdienste 61 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Die Änderung basiert auf einem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2012 und zielt im Wesentlichen darauf ab, Prostitutionseinrichtungen nach einem städtebaulichen Konzept entweder auszuschließen oder standortbezogen zuzulassen sowie Vergnügungsstätten nicht auszuschließen. Zudem soll ein Hinweis auf ein zuvor erteiltes Erlaubnisfeld aufgenommen werden.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, wofür der Entwurf bereits einen entsprechenden Hinweis enthält. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Thyssengas GmbH gaben Hinweise zu unterirdischen Gasleitungen im Umfeld. Die Verwaltung stellte fest, dass die betroffenen Leitungen entweder außerhalb des Geltungsbereichs liegen oder bereits durch bestehende Planungen und Hinweise abgedeckt sind. Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Immissionen und die Notwendigkeit hin, die Funktion der Bahnstrecke nicht zu beeinträchtigen. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als für den konkreten Änderungsinhalt nicht unmittelbar relevant, sondern als Aspekte, die bei künftigen Baumaßnahmen zu beachten sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen der genannten Stellen nicht zu berücksichtigen und den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der geplanten Ergänzung zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 214. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof / Sportplatz" in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof / Sportplatz“ in Dingden vor. Ziel der geplanten Änderung ist es, die Ausnutzbarkeit und Verwertbarkeit der Grundstücke an der Sachsenstraße, insbesondere der Parzellen 14/16, zu verbessern. Durch die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in den rückwärtigen Gartenbereich soll eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen werden.
Die geplante Änderung betrifft bereits bebaute Grundstücke, die derzeit eine geschlossene Bauweise aufweisen. Die neuen Festsetzungen sollen flexibel gestaltet werden, um sowohl den Erhalt des vorhandenen Altbestands als auch die Möglichkeit einer Bebauung mit ein oder zwei freistehenden Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Dabei soll die Gebäudehöhe im hinteren Bereich auf maximal 9,50 Meter begrenzt werden, um den Vorgaben des Baugebiets Dingden-Süd zu entsprechen. Zudem wird die Prüfung einer Grundstücksteilung thematisiert, wobei die Verwaltung zur Wahrung der Vermarktungsfähigkeit von einer vorgezogenen Teilung abrät.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Änderungsentwurf zu erstellen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 223. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Ehemalige Molkerei" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ehe ehemalige Molkerei“ in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Geschäftslokals in der Raiffeisenstraße 7–9. Das Vorhaben sieht vor, die Verkaufsfläche von etwa 341 Quadratmetern auf 423 Quadratmeter zu vergrößern, indem ein bestehender Arkadengang entfernt und die Schaufensterfront bis an die Parkplätze gerückt wird.
Das geplante Bauvorhaben widerspricht den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes, da dieser den Bereich des Arkadengangs als öffentlich zugängliche Passage vorsieht und eine entsprechende Baulinienrücksetzung im Erdgeschoss vorschreibt. Zudem ist die Nutzung des Arkadenganges als Fußweg grundbuchlich gesichert. Eine Umsetzung der Erweiterung würde zudem den Weg zum Ladenlokal verändern, da der Zugang über die Fahrgasse der Parkplätze erfolgen würde, was die Herstellung einer Fußgängerfurt vom Gehweg aus erforderlich macht.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die baulichen Maßnahmen ein prägendes Gestaltungselement des Molkereiplatzes entfernen würden. Gleichzeitig wird auf die wirtschaftliche Bedeutung des Mieters hingewiesen, für den eine Mindestverkaufsfläche von 400 Quadratmetern erforderlich ist. Die Wirtschaftsförderung befürwortet den Antrag unter der Voraussetzung einer angemessenen Schaufenstergestaltung, um Leerstände zu vermeiden. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Löschung der entsprechenden Grundbucheintragungen zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 234. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer bestehenden Halle an der Vennstraße. Geplant ist die Umwandlung eines ungenutzten Objekts mit einer Grundfläche von etwa 1.000 Quadratmetern in einen Veranstaltungssaal für Hochzeiten, Konzerte und Tagungen mit rund 324 Sitzplätzen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben als Vergnügungsstätte einzustufen. Während die Baunutzungsverordnung die Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässt, widerspricht das Vorhaben dem im Jahr 2012 beschlossenen städtischen Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Dieses Konzept sieht vor, Gewerbeflächen in Mehrhoog für klassische gewerbliche Nutzungen freizuhalten und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu vermeiden.
Da eine Ablehnung des Antrags aufgrund der bestehenden Bebauungsplanung rechtlich nicht unmittelbar möglich ist, wird die Änderung des Bebauungsplanes angestrebt. Das städtebauliche Ziel der geplanten Änderung besteht darin, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen in den ausgewiesenen Gewerbe- und Mischgebieten auszuschließen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 24Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog"Zur Vorlage · 2014/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0027 der Fachdienste 61 sieht den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ vor. Hintergrund der Maßnahme ist die Absicht, eine bestehende Lagerhalle umzunutzen und dort eine Vergnügungsstätte zu errichten.
Mit der Einrichtung der Veränderungssperre soll das kommunale Planungsziel abgesichert werden, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen in den festgesetzten Gewerbe- und Mischgebieten des Bebauungsplanes auszuschließen. Die Sperre ermöglicht es, Bauvorhaben, die dem Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu verhindern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage in der Sitzung vom 19. Februar 2014 mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre zu erlassen. Die Beratung im Rat ist für den 6. März 2014 vorgesehen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 25Bebauungsplan Nr. 12 "Westlich Alte Reeser Straße" in Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 „Westlich Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Wohn- und Geschäftshäusern auf einem Grundstück an der Alten Reeser Straße. Das betreffende Areal ist derzeit als Sondergebiet für Wochenendhäuser im Flächennutzungsplan ausgewiesen und wird aktuell durch Wochenendhäuser genutzt.
Die Antragsteller beabsichtigen, die bisherige Wochenendhausnutzung zugunsten einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe aufzugeben. Eine planungsrechtliche Prüfung nach § 34 BauGB ergab, dass die bauliche Nutzung, die Bauweise sowie die Erschließung den Anforderungen entsprechen und das Ortsbild nicht beeinträchtigt würde. Die Verwaltung äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ausweitung solcher Umnutzungen auf weitere Teile des Wochenendhausgebietes. Um eine ungesteuerte Siedlungsentwicklung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung eines Mischgebiets für die erste Bauzeile entlang der Alten Reeser Straße vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2014 gegen den Aufstellungsbeschluss gestimmt. Mit einem Ergebnis von 4 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 26Beschluss über die touristische Bestands- und Potenzialanalyse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2014/0029 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der touristischen Bestands- und Potenzialanalyse der Stadt Hamminkeln. Ziel des Antrags ist die Zustimmung des Rates zur vorliegenden Analyse für die entsprechenden Teilräume sowie der Auftrag an die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Erlangung von Planungsrecht in den vorgesehenen Sondergebieten einzuleiten. Dies umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Ausweisung von Sondergebietsstandorten.
Das Konzept basiert auf einem Grundsatzbeschluss des Rates vom März 2013 und wurde in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) entwickelt, welcher dem Teilraumkonzept bereits zugestimmt hat. Die Analyse beinhaltet eine Zustandsbeschreibung des touristischen Stadtgebiets, eine Darstellung von Stärken und Schwächen sowie die Identifikation touristischer Schwerpunkte. Als zentrale Entwicklungsräume wurden die Gebiete Wertherbruch, Dingden und Marienthal definiert. Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem die Wasserlandschaft Rissensee, das Naturschutzgebiet Dingdener Heide sowie kulturelle und Freizeitangebote in Marienthal.
Bei der Auswahl der Schwerpunkte waren Kriterien wie die vorhandene Infrastruktur, die Anbindung an regionale Radrouten sowie die Bereitschaft von Akteuren für Investitionen maßgeblich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Konzept zuzustimmen, wobei das Dokument nach Erlangung des Planungsrechts um weitere Schwerpunkte ergänzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 27Planfeststellungsverfahren für die 380-kV- Höchstspannungsfreileitung (HFL) Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bauleitnummer (Bl.) 4221/4222 im Abschnitt Umspannanlage (UA) Wesel / Niederrhein – Punkt (Pkt.) Wittenhorst der Amprion GmbH und der WestnetZur Vorlage · 2014/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen einer Beschlussvorlage mit dem Planfeststellungsverfahren für eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung, die die Amprim GmbH und die Westnetz GmbH plant. Das Vorhaben umfasst den Ausbau der bestehenden Trasse zwischen der Umspannanlage Wesel/Niederrhein und der Bundesgrenze zu den Niederlanden. Im betroffenen Abschnitt ist der Ersatzneubau einer 110-kV-Leitung sowie die Um- und Zubeseilung einer bestehenden Leitung vorgesehen, um künftig 380-kV-Stromkreise aufzunehmen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Trasse durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen sowie einen Reitplatz führt, wobei die Abstände zu Wohnbauflächen laut Flächennutzungsplan gewahrt bleiben. Als Grundstückseigentümerin sind vor allem Straßenflächen und Waldstücke betroffen, wobei durch die Verbreiterung der Schutzstreifen mit zusätzlichen Abholzungen zu rechnen ist. Für die Bauarbeiten ist eine temporäre, etwa fünf Meter breite befahrbare Trasse erforderlich.
Die Stadt Hamminkeln fordert im Rahmen der Stellungnahme die Durchführung der Maßnahme als Erdverkabelung. Begründet wird dies mit der Minderung von Eingriffen in das Orts- und Landschaftsbild sowie der Reduzierung von elektromagnetischen Feldern und Leitungsgeräuschen. Zudem wird auf die Belastung von Wohn- und Hoflagen im Außenbereich hingewiesen, die durch die Erhöhung der Spannung und der Masthöhen zunimmt. Der Rat soll die entsprechende Stellungnahme beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 28Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel – Bundesgrenze NL (–Doetinchem), Bl. 4221/4222 im Abschnitt Punkt Wittenhorst – Bundesgrenze NL, Bl. 4222 sowie Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel – Hüthum, Bl.Zur Vorlage · 2014/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amprion GmbH führt im Auftrag ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 110/380-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Wesel und der niederländischen Grenze durch. Das Vorhaben umfasst den Rückbau einer bestehenden 110-kV-Leitung sowie den Neubau einer 380-kV/110-kV-Leitung auf dem vorhandenen Trassenband. Dabei entstehen drei neue Maststandorte mit einer maximalen Höhe von bis zu 78,50 Metern. Die rechtliche Grundlage bildet das Energieleitungsausbaugesetz, welches für diesen Trassenabschnitt die Planung als Freileitung vorsieht.
Die Stadt Hamminkeln nimmt in der vorliegenden Beschlussvorlage Stellung zum Vorhaben. Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Maßnahme als unkritisch bewertet, da die Trasse durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen verläuft und ein Abstand von mindestens 900 Metern zu Wohnbauflächen gewahrt bleibt. Als Grundstückseigentümerin sind lediglich Straßenflächen und Straßenbegleitgrün betroffen, wobei die Verbreiterung der Schutzstreifen sowie temporäre befahrbare Trassen für die Bauarbeiten notwendig sind. Eine Entschädigung für den Eingriff in kommunales Eigentum ist vorgesehen.
Trotz der planungsrechtlichen Unbedenklichkeit fordert die Stadt Hamminkeln die Durchführung der Maßnahme als Erdverkabelung. Begründet wird dies mit der Minderung von Eingriffen in das Orts- und Landschaftsbild sowie der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wohnumfelds. Die Stadt weist darauf hin, dass durch die Erhöhung der Masten die optische Veränderung der Trasse einem Neubau gleichkommt und die Einhaltung der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Mindestabstände zu Wohnlagen im Außenbereich nicht erfolgt.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 29Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
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