6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist primär der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen bzw. die Zulassung einer standortbezogenen Einrichtung auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage wurden Stellungnahmen von beteiligten Stellen geprüft. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf im Planbereich befindliche Gasleitungen hin und forderte die Einhaltung von Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diese Hinweise im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen, da die Hinweise bei künftigen Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Überdeckung des Plangebietes durch Bergwerksfelder sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Da die Behörde keine für die Planung relevanten Forderungen stellte, die Hinweise jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode im Entwurf verbleiben sollen, empfiehlt der Ausschuss deren Berücksichtigung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der vorgenommenen Abwägungsergebnisse zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
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- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2014kein Ergebnis hinterlegt