Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0016 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingklen. Das Vorhaben sieht die Änderung einer im Bebauungsplan Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ festgesetzten Grünfläche in eine Wohnbebauung sowie die Erweiterung der überbaubaren Flächen vor. Geplant ist ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen als zweiter Bauabschnitt, das an den bereits genehmigten ersten Bauabschnitt angrenzt. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit und Dachneigung basieren auf den bestehenden Regelungen des Bebauungsplanes Nr. BN 3.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Ein Einwand bezüglich fehlender Parkmöglichkeiten an der Bushaltestelle wurde zurückgewiesen, da durch die Aufgabe der Gaststättennutzung die Parkfrequenz sinkt und die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen sind.
Weitere Bedenken der Bürger hinsichtlich einer zu hohen Wohnraumverdichtung, der Ausweitung von Baugrenzen durch Grundstücksteilung sowie möglicher Verschlechterungen der Wohnqualität durch Verschattung wurden ebenfalls geprüft. Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben im inneren Ortskern städtebaulich zulässig ist und die bauliche Dichte nicht unverträglich ist. Die Erweiterung der Baugrenzen sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden als rechtmäßig bewertet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0017 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Abwägungsbeschlüsse über Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden.
Ein Anlieger regte eine Verschiebung des Gebäudes sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe an, um Verschattungen und optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Punkten nicht zu folgen. Eine Verschiebung des Baukörpers wurde abgelehnt, da dies die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen verunmöglichen würde und der betroffene Nachbar keine Baulast übernehmen möchte. Die geplante Höhe von etwa 8,50 Metern wird aufgrund der tatsächlichen Geländeverhältnisse als baulich notwendig eingestufert. Die Auswirkungen auf die Besonnung und das Stadtbild wurden durch Pläne und Sonnenstandsskizzen geprüft; eine unzumutbare Beeinträchtigung wurde nicht festgestellt. Demgegenüber wird der Anregung zur Festsetzung einer Dach- und Fassadenbegrünung sowie eines Pflanzstreifens gefolgt, da der Vorhabenträger die Umsetzung zugesagt hat.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise des Kreises Wesel zum Artenschutz als Planhinweis aufzunehmen. Die Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelprüfung sowie der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Bergwerksfelder sollen ebenfalls als Hinweise im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 310. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionsいったeinrichtungen der Stadt Hamminkeln. Zudem soll ein Hinweis auf das Erlaubnisfeld „Saxon 1 West“ in den Plan aufgenommen werden.
Im Rahmen der Offenlage, die im Zeitraum vom 5. November bis zum 5. Dezember 2013 stattfand, gingen Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund möglicher Kampfhandlungen eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel sowie die Hinzuziehung des Dienstes bei der Festlegung von Aufschüttungsbereichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Anregungen nicht zu berücksichtigen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH verwies auf bestehende Gasleitungen im Planbereich und gab Hinweise zum Schutz der Anlagen, insbesondere bezüglich der Pflanzung von Bäumen in einem Mindestabstand von 2,50 Metern. Die Verwaltung nimmt diese Hinweise zur Kenntnis, wobei deren Beachtung bei Hochbaumaßnahmen erforderlich ist. Auch hier empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise nicht als Änderung in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanentwurfes einschließlich der geplanten Ergänzung zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 46. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist primär der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen bzw. die Zulassung einer standortbezogenen Einrichtung auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage wurden Stellungnahmen von beteiligten Stellen geprüft. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf im Planbereich befindliche Gasleitungen hin und forderte die Einhaltung von Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diese Hinweise im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen, da die Hinweise bei künftigen Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Überdeckung des Plangebietes durch Bergwerksfelder sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Da die Behörde keine für die Planung relevanten Forderungen stellte, die Hinweise jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode im Entwurf verbleiben sollen, empfiehlt der Ausschuss deren Berücksichtigung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der vorgenommenen Abwägungsergebnisse zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0021 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Die Verwaltung führt hierfür ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durch.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittelrückstände. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt jedoch, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die das Plangebiet durchqueren, liegen keine Bedenken vor, sofern die Betriebssicherheit gewahrt bleibt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sollen im Entwurf nicht berücksichtigt werden, wobei die Vorgaben zu Abständen bei Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Existenz von Bergwerksfeldern und eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da die Behörde keine unmittelbaren Forderungen stellte, der Hinweis auf das Erlaubnisfeld jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode aufgenommen werden soll, empfiehlt der Ausschuss, diesen Punkt im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt somit den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes unter Einbeziehung der vorgenommenen Abwägungen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 62. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0022 der Fachdienste 61 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Die Änderung basiert auf einem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2012 und zielt im Wesentlichen darauf ab, Prostitutionseinrichtungen nach einem städtebaulichen Konzept entweder auszuschließen oder standortbezogen zuzulassen sowie Vergnügungsstätten nicht auszuschließen. Zudem soll ein Hinweis auf ein zuvor erteiltes Erlaubnisfeld aufgenommen werden.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, wofür der Entwurf bereits einen entsprechenden Hinweis enthält. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Thyssengas GmbH gaben Hinweise zu unterirdischen Gasleitungen im Umfeld. Die Verwaltung stellte fest, dass die betroffenen Leitungen entweder außerhalb des Geltungsbereichs liegen oder bereits durch bestehende Planungen und Hinweise abgedeckt sind. Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Immissionen und die Notwendigkeit hin, die Funktion der Bahnstrecke nicht zu beeinträchtigen. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als für den konkreten Änderungsinhalt nicht unmittelbar relevant, sondern als Aspekte, die bei künftigen Baumaßnahmen zu beachten sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen der genannten Stellen nicht zu berücksichtigen und den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der geplanten Ergänzung zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof / Sportplatz" in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof / Sportplatz“ in Dingden vor. Ziel der geplanten Änderung ist es, die Ausnutzbarkeit und Verwertbarkeit der Grundstücke an der Sachsenstraße, insbesondere der Parzellen 14/16, zu verbessern. Durch die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in den rückwärtigen Gartenbereich soll eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen werden.
Die geplante Änderung betrifft bereits bebaute Grundstücke, die derzeit eine geschlossene Bauweise aufweisen. Die neuen Festsetzungen sollen flexibel gestaltet werden, um sowohl den Erhalt des vorhandenen Altbestands als auch die Möglichkeit einer Bebauung mit ein oder zwei freistehenden Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Dabei soll die Gebäudehöhe im hinteren Bereich auf maximal 9,50 Meter begrenzt werden, um den Vorgaben des Baugebiets Dingden-Süd zu entsprechen. Zudem wird die Prüfung einer Grundstücksteilung thematisiert, wobei die Verwaltung zur Wahrung der Vermarktungsfähigkeit von einer vorgezogenen Teilung abrät.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Änderungsentwurf zu erstellen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Ehemalige Molkerei" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ehe ehemalige Molkerei“ in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Geschäftslokals in der Raiffeisenstraße 7–9. Das Vorhaben sieht vor, die Verkaufsfläche von etwa 341 Quadratmetern auf 423 Quadratmeter zu vergrößern, indem ein bestehender Arkadengang entfernt und die Schaufensterfront bis an die Parkplätze gerückt wird.
Das geplante Bauvorhaben widerspricht den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes, da dieser den Bereich des Arkadengangs als öffentlich zugängliche Passage vorsieht und eine entsprechende Baulinienrücksetzung im Erdgeschoss vorschreibt. Zudem ist die Nutzung des Arkadenganges als Fußweg grundbuchlich gesichert. Eine Umsetzung der Erweiterung würde zudem den Weg zum Ladenlokal verändern, da der Zugang über die Fahrgasse der Parkplätze erfolgen würde, was die Herstellung einer Fußgängerfurt vom Gehweg aus erforderlich macht.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die baulichen Maßnahmen ein prägendes Gestaltungselement des Molkereiplatzes entfernen würden. Gleichzeitig wird auf die wirtschaftliche Bedeutung des Mieters hingewiesen, für den eine Mindestverkaufsfläche von 400 Quadratmetern erforderlich ist. Die Wirtschaftsförderung befürwortet den Antrag unter der Voraussetzung einer angemessenen Schaufenstergestaltung, um Leerstände zu vermeiden. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Löschung der entsprechenden Grundbucheintragungen zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer bestehenden Halle an der Vennstraße. Geplant ist die Umwandlung eines ungenutzten Objekts mit einer Grundfläche von etwa 1.000 Quadratmetern in einen Veranstaltungssaal für Hochzeiten, Konzerte und Tagungen mit rund 324 Sitzplätzen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben als Vergnügungsstätte einzustufen. Während die Baunutzungsverordnung die Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässt, widerspricht das Vorhaben dem im Jahr 2012 beschlossenen städtischen Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Dieses Konzept sieht vor, Gewerbeflächen in Mehrhoog für klassische gewerbliche Nutzungen freizuhalten und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu vermeiden.
Da eine Ablehnung des Antrags aufgrund der bestehenden Bebauungsplanung rechtlich nicht unmittelbar möglich ist, wird die Änderung des Bebauungsplanes angestrebt. Das städtebauliche Ziel der geplanten Änderung besteht darin, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen in den ausgewiesenen Gewerbe- und Mischgebieten auszuschließen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 10Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog"Zur Vorlage · 2014/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0027 der Fachdienste 61 sieht den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ vor. Hintergrund der Maßnahme ist die Absicht, eine bestehende Lagerhalle umzunutzen und dort eine Vergnügungsstätte zu errichten.
Mit der Einrichtung der Veränderungssperre soll das kommunale Planungsziel abgesichert werden, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen in den festgesetzten Gewerbe- und Mischgebieten des Bebauungsplanes auszuschließen. Die Sperre ermöglicht es, Bauvorhaben, die dem Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu verhindern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage in der Sitzung vom 19. Februar 2014 mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre zu erlassen. Die Beratung im Rat ist für den 6. März 2014 vorgesehen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 11Bebauungsplan Nr. 12 "Westlich Alte Reeser Straße" in Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0028 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 „Westlich Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Wohn- und Geschäftshäusern auf einem Grundstück an der Alten Reeser Straße. Das betreffende Areal ist derzeit als Sondergebiet für Wochenendhäuser im Flächennutzungsplan ausgewiesen und wird aktuell durch Wochenendhäuser genutzt.
Die Antragsteller beabsichtigen, die bisherige Wochenendhausnutzung zugunsten einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe aufzugeben. Eine planungsrechtliche Prüfung nach § 34 BauGB ergab, dass die bauliche Nutzung, die Bauweise sowie die Erschließung den Anforderungen entsprechen und das Ortsbild nicht beeinträchtigt würde. Die Verwaltung äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ausweitung solcher Umnutzungen auf weitere Teile des Wochenendhausgebietes. Um eine ungesteuerte Siedlungsentwicklung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung eines Mischgebiets für die erste Bauzeile entlang der Alten Reeser Straße vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2014 gegen den Aufstellungsbeschluss gestimmt. Mit einem Ergebnis von 4 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 nicht zu fassen.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 12Beschluss über die touristische Bestands- und Potenzialanalyse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0029 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2014/0029 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der touristischen Bestands- und Potenzialanalyse der Stadt Hamminkeln. Ziel des Antrags ist die Zustimmung des Rates zur vorliegenden Analyse für die entsprechenden Teilräume sowie der Auftrag an die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Erlangung von Planungsrecht in den vorgesehenen Sondergebieten einzuleiten. Dies umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Ausweisung von Sondergebietsstandorten.
Das Konzept basiert auf einem Grundsatzbeschluss des Rates vom März 2013 und wurde in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) entwickelt, welcher dem Teilraumkonzept bereits zugestimmt hat. Die Analyse beinhaltet eine Zustandsbeschreibung des touristischen Stadtgebiets, eine Darstellung von Stärken und Schwächen sowie die Identifikation touristischer Schwerpunkte. Als zentrale Entwicklungsräume wurden die Gebiete Wertherbruch, Dingden und Marienthal definiert. Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem die Wasserlandschaft Rissensee, das Naturschutzgebiet Dingdener Heide sowie kulturelle und Freizeitangebote in Marienthal.
Bei der Auswahl der Schwerpunkte waren Kriterien wie die vorhandene Infrastruktur, die Anbindung an regionale Radrouten sowie die Bereitschaft von Akteuren für Investitionen maßgeblich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Konzept zuzustimmen, wobei das Dokument nach Erlangung des Planungsrechts um weitere Schwerpunkte ergänzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 13Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2014Zur Vorlage · 2014/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/0015 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2014. Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes wurde bereits in der Ratssitzung vom 12. Dezember 2013 eingebracht. Für die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist insbesondere der Produktbereich 9 mit dem Titel „Räumliche Planung und Entwicklung Geoinformation“ von Bedeutung.
Der im Entwurf für das Jahr 2014 vorgesehene Ansatz umfasst die regulären Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen, wie beispielsweise Fachgutachten oder Grundlagenpläne. Darüber hinaus beinhaltet der Haushalt die finanziellen Mittel für geplante Klimaschutzmaßnahmen. Dazu zählen die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts, die Tätigkeit eines Klimaschutzmanagers sowie die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts für städtische Liegenschaften.
Die Fachdienste 61 schlagen vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes für den Produktbereich 9 zur Kenntnis nimmt. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt Hamminkeln keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen. Die Vorlage war für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 19. Februar 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen