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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2014/0021 06.03.2014 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/0021 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen auf Basis eines städtebaulichen Steuerungskonzeptes. Die Verwaltung führt hierfür ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durch.

Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittelrückstände. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt jedoch, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die das Plangebiet durchqueren, liegen keine Bedenken vor, sofern die Betriebssicherheit gewahrt bleibt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sollen im Entwurf nicht berücksichtigt werden, wobei die Vorgaben zu Abständen bei Hochbaumaßnahmen zu beachten sind.

Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Existenz von Bergwerksfeldern und eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da die Behörde keine unmittelbaren Forderungen stellte, der Hinweis auf das Erlaubnisfeld jedoch aufgrund der aktuellen Diskussion um die Fracking-Methode aufgenommen werden soll, empfiehlt der Ausschuss, diesen Punkt im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt somit den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes unter Einbeziehung der vorgenommenen Abwägungen.

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