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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2014/0022 06.03.2014 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0022 der Fachdienste 61 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Die Änderung basiert auf einem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2012 und zielt im Wesentlichen darauf ab, Prostitutionseinrichtungen nach einem städtebaulichen Konzept entweder auszuschließen oder standortbezogen zuzulassen sowie Vergnügungsstätten nicht auszuschließen. Zudem soll ein Hinweis auf ein zuvor erteiltes Erlaubnisfeld aufgenommen werden.

Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, wofür der Entwurf bereits einen entsprechenden Hinweis enthält. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Thyssengas GmbH gaben Hinweise zu unterirdischen Gasleitungen im Umfeld. Die Verwaltung stellte fest, dass die betroffenen Leitungen entweder außerhalb des Geltungsbereichs liegen oder bereits durch bestehende Planungen und Hinweise abgedeckt sind. Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Immissionen und die Notwendigkeit hin, die Funktion der Bahnstrecke nicht zu beeinträchtigen. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als für den konkreten Änderungsinhalt nicht unmittelbar relevant, sondern als Aspekte, die bei künftigen Baumaßnahmen zu beachten sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen der genannten Stellen nicht zu berücksichtigen und den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der geplanten Ergänzung zu fassen.

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