4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer bestehenden Halle an der Vennstraße. Geplant ist die Umwandlung eines ungenutzten Objekts mit einer Grundfläche von etwa 1.000 Quadratmetern in einen Veranstaltungssaal für Hochzeiten, Konzerte und Tagungen mit rund 324 Sitzplätzen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben als Vergnügungsstätte einzustufen. Während die Baunutzungsverordnung die Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässt, widerspricht das Vorhaben dem im Jahr 2012 beschlossenen städtischen Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Dieses Konzept sieht vor, Gewerbeflächen in Mehrhoog für klassische gewerbliche Nutzungen freizuhalten und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu vermeiden.
Da eine Ablehnung des Antrags aufgrund der bestehenden Bebauungsplanung rechtlich nicht unmittelbar möglich ist, wird die Änderung des Bebauungsplanes angestrebt. Das städtebauliche Ziel der geplanten Änderung besteht darin, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen in den ausgewiesenen Gewerbe- und Mischgebieten auszuschließen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2014kein Ergebnis hinterlegt