Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0017 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Abwägungsbeschlüsse über Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden.
Ein Anlieger regte eine Verschiebung des Gebäudes sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe an, um Verschattungen und optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Punkten nicht zu folgen. Eine Verschiebung des Baukörpers wurde abgelehnt, da dies die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen verunmöglichen würde und der betroffene Nachbar keine Baulast übernehmen möchte. Die geplante Höhe von etwa 8,50 Metern wird aufgrund der tatsächlichen Geländeverhältnisse als baulich notwendig eingestufert. Die Auswirkungen auf die Besonnung und das Stadtbild wurden durch Pläne und Sonnenstandsskizzen geprüft; eine unzumutbare Beeinträchtigung wurde nicht festgestellt. Demgegenüber wird der Anregung zur Festsetzung einer Dach- und Fassadenbegrünung sowie eines Pflanzstreifens gefolgt, da der Vorhabenträger die Umsetzung zugesagt hat.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise des Kreises Wesel zum Artenschutz als Planhinweis aufzunehmen. Die Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelprüfung sowie der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Bergwerksfelder sollen ebenfalls als Hinweise im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2014kein Ergebnis hinterlegt