Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0016 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingklen. Das Vorhaben sieht die Änderung einer im Bebauungsplan Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ festgesetzten Grünfläche in eine Wohnbebauung sowie die Erweiterung der überbaubaren Flächen vor. Geplant ist ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen als zweiter Bauabschnitt, das an den bereits genehmigten ersten Bauabschnitt angrenzt. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit und Dachneigung basieren auf den bestehenden Regelungen des Bebauungsplanes Nr. BN 3.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Ein Einwand bezüglich fehlender Parkmöglichkeiten an der Bushaltestelle wurde zurückgewiesen, da durch die Aufgabe der Gaststättennutzung die Parkfrequenz sinkt und die notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen sind.
Weitere Bedenken der Bürger hinsichtlich einer zu hohen Wohnraumverdichtung, der Ausweitung von Baugrenzen durch Grundstücksteilung sowie möglicher Verschlechterungen der Wohnqualität durch Verschattung wurden ebenfalls geprüft. Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben im inneren Ortskern städtebaulich zulässig ist und die bauliche Dichte nicht unverträglich ist. Die Erweiterung der Baugrenzen sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden als rechtmäßig bewertet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Anregungen nicht zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2014kein Ergebnis hinterlegt