Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0027 der Fachdienste 61 sieht den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ vor. Hintergrund der Maßnahme ist die Absicht, eine bestehende Lagerhalle umzunutzen und dort eine Vergnügungsstätte zu errichten.
Mit der Einrichtung der Veränderungssperre soll das kommunale Planungsziel abgesichert werden, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionseinrichtungen in den festgesetzten Gewerbe- und Mischgebieten des Bebauungsplanes auszuschließen. Die Sperre ermöglicht es, Bauvorhaben, die dem Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu verhindern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage in der Sitzung vom 19. Februar 2014 mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Stimme Enthaltung beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre zu erlassen. Die Beratung im Rat ist für den 6. März 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2014kein Ergebnis hinterlegt