Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des GBH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0003 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und durch die Betriebsleitung bestätigt. Eine durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concu-nia GmbH durchgeführte Prüfung ergab keine Einwendungen. Zudem liegen keine Ergänzungshinweise der Gemeindeprüfungsanstalt Herne vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss 2011 festzustellen. Der dabei ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.206.373,75 € soll durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, wobei der Ausgleich über eine Gesellschaftereinlage des Kernhaushaltes erfolgt. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers vorgesehen.
Im Betriebsausschuss wurde am 20. Februar 2014 einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss 2011 festzustellen, den Fehlbetrag wie vorgeschlagen aus der Ausgleichsrücklage zu decken und die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers zu erteilen. Die abschließende Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Betriebsausschusses liegt beim Rat. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach ortsüblicher Form erfolgt.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 20.02.2014kein Ergebnis hinterlegt